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Wenn ein Arzt selbst gar nicht so viel arbeiten kann: Abrechnungsbetrug bei privatliquidierendem Arzt

Ein Arzt begeht einen Abrechnungsbetrug, wenn er nicht persönlich erbrachte Leistungen per Privatliquidation abrechnet, sondern Dritte, die über keine Approbation verfügen, einschaltet (z. B. chinesischen Arzt für Traditionelle Chinesische Medizin oder Osteopathen). Die zum Abrechnungsbetrug entwickelten Grundsätze bei Vertragsärzten gelten in gleicher Weise für privatliquidierende Ärzte. Wer als Arzt also auf privater Abrechnungsbasis bestimmte Leistungen anbietet, muß diese Leistungen

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