Veranstaltung der Initiative gesundheitswirtschaft rhein-main e.V. zum Thema „Antikorruptionsrecht und Compliance im Gesundheitswesen“

Am 16.02.2017, lud die Initiative gesundheitswirtschaft rhein-main e.V. zu einer Veranstaltung zum Thema „Antikorruptionsrecht und Compliance im Gesundheitswesen“ in die Räume der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen in Frankfurt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand ein Vortrag des Herrn Oberstaatsanwalts Alexander Badle, Leiter … Weiterlesen

Philips kooperiert mit Onelife Health

Im Rahmen einer Series-A Finanzierung beteiligt sich Royal Philips mit einer niedrigen siebenstelligen Summe an dem Hamburger Startup Onelife Health. Femisphere begleitet Schwangere und junge Mütter sicher durch die Schwangerschaft und das erste Lebensjahr des Kindes. Die von Apple mehrfach ausgezeichnete und als Medizinprodukt zertifizierte App sorgt für einen besseren Austausch zwischen Geburtshelfern und ihren Patientinnen.​ Femisphere ermöglicht Frauen ihre Schwangerschaftssymptome und Vitalwerte in einer digitalen Patientenakte festzuhalten. Das medizinische Personal ist dadurch in der Lage diese Daten 24/7 einzusehen, zu analysieren und so eine optimale Betreuung zu gewährleisten. Dabei bestimmen die Frauen selbst wer Einsicht in ihre Daten bekommt.​ Zusätzlich überprüft ein Algorithmus die Eingaben auf medizinisch relevante Zusammenhänge und gibt Feedback darüber, ob die Situation einer ärztlichen Konsultation bedarf. Mögliche Risiken und Komplikationen werden so präventiv erkannt und sorgen für mehr Sicherheit von Mutter und Kind.​ David Schärf, Geschäftsführer von Onelife Health zur neuen Partnerschaft: „Wir haben mit Philips den idealen Partner gefunden, der sowohl umfangreiche Erfahrung im Gesundheitsmarkt als auch eine globale Ausrichtung hat, die es uns ermöglichen wird, unser Wachstum signifikant zu steigern.“ Das Investment ermöglicht Onelife Health den nächsten Expansionsschritt. In 2017 soll das Team ausgebaut, die Produkte weiterentwickelt und vermarktet werden.​ Über Onelife Health GmbH  Onelife Health wurde 2014 von Marco Gatti und David Schärf, vormals Kollegen bei der Digitalagentur SapientNitro, gegründet. Seit 2016 ergänzt Dr. Alenka Scholz als Frauenärztin das Team. Gemeinsam mit Ärzten, Hebammen sowie führenden Geburtskliniken und Organisationen wie WHO und UNICEF entwickeln sie intelligente Lösungen für Frauen, insbesondere Schwangere und junge Mütter.​ 2016 launchte Onelife Health die App Femisphere, einen digitalen Schwangerschaftsratgeber und Mutterpass in einem. Dank dieser Health-Companion App werden Frauen rund um die Uhr medizinisch betreut und erhalten in Echtzeit individuelle Handlungsempfehlungen. Parallel dazu entwickelt Onelife Health mit Intouch eine Kommunikationsplattform für Geburtshelfer, die es ihnen ermöglicht, medizinisch relevante Daten und Untersuchungsergebnisse jederzeit einzusehen und sich mit ihren Patientinnen zeitnah auszutauschen. Pressemitteilung der Onelife Health GmbH

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Wieder neue Funktionen für medatixx

Der Softwarehersteller medatixx hat die moderne gleichnamige Praxissoftware mit neuen Funktionen versehen. Neben der Umsetzung der KV-Connect 1-Click-Abrechnung in Version 2.1 können sich die Anwender über die Verwaltung von Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche freuen. Hier jeweils die richtigen Zeiträume im Blick zu haben, ist für Praxisteams eine Herausforderung. In medatixx steht jetzt eine neu eingeführte Verwaltung dieser Termine bereit. In einer eigens dafür geschaffenen Maske sind sämtliche U- und J-Termine samt dem dazugehörigen Alter sowie dem passenden Terminzeitraum aufgeführt. Ebenso sieht man auf einen Blick, welche Untersuchungen wann und von wem durchgeführt wurden und welche Untersuchung aktuell ansteht. Ein Mausklick auf die aktuell anstehende Untersuchung startet die Terminsuche automatisch für den passenden Zeitraum. Rufen Eltern in der Praxis an, sieht die Mitarbeiterin sofort, ob für das Kind gerade eine Untersuchung ansteht und kann gleich einen Termin vereinbaren. Der Status der jeweiligen aktuell relevanten U- oder J-Untersuchung wird darüber hinaus in der Permanentanzeige visualisiert. Im zugehörigen Tooltipp werden die relevanten Informationen angezeigt. Per Klick kann die neue Verwaltungsmaske aufgerufen werden. Darüber hinaus wurde medatixx im Bereich der visuellen Darstellung ausgebaut. So werden jetzt Abrechnungsscheine zur besseren Unterscheidung farbig dargestellt. Auch die Betriebsstätten lassen sich mit unterschiedlichen Farben kennzeichnen. So sehen die Anwender im Krankenblatt auf einen Blick, zu welcher Betriebsstätte dokumentiert wurde. Ärzte, die auf die Software medatixx umsteigen möchten, werden sich über eine erneute Erweiterung des BDT-Imports freuen, denn jetzt werden auch Termine aus dem Altsystem in medatixx importiert. Die Praxissoftware medatixx zeichnet sich durch eine zweigeteilte Datenspeicherung aus: Medizinische und persönliche Daten werden auf dem Rechner in der Praxis abgelegt. Öffentliche Listen und Kataloge wie EBM-Stammdaten, Blankoformularvorlagen oder Medikamentendatenbank liegen in der Cloud. So verschlankt man das Datenvolumen auf dem Praxisserver und beschleunigt die Prozesse. Ein automatisches Selbst-Update sorgt für die Aktualität der Kataloge, Listen und Software. Pressemitteilung der medatixx GmbH & Co. KG

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Krankenhaus-Report 2017: AOK fordert schärfere Mindestmengenregelungen für mehr Qualität im Krankenhaus

Je häufiger ein Eingriff erfolgt, desto besser sind die Behandlungsergebnisse für den Patienten. Das belegen wissenschaftliche Untersuchungen immer wieder. Neue Analysen dazu enthält auch der aktuelle Krankenhaus-Report 2017, den das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) und der AOK-Bundesverband vorstellen. Die AOK setzt sich seit langem dafür ein, die Mindestmengenregelungen in der stationären Versorgung auszuweiten. Sie geben vor, wie oft eine bestimmte Behandlung in einer Klinik durchgeführt werden muss. „Die Mindestmengenregelungen müssen zum Schutz der Patienten dringend auf weitere stationäre Leistungen ausgeweitet werden. Neben dem Hüftgelenkersatz sind dies beispielsweise Schilddrüsen- und Brustkrebsoperationen oder auch die Geburtshilfe“, fordert deshalb Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Nur für sieben komplexe Leistungsbereiche gibt es bislang gesetzliche Mindestmengenregelungen, darunter Nierentransplantationen, Knieendoprothesen-Operationen sowie die Versorgung von Frühchen. Auch Wissenschaftler und Fachgesellschaften empfehlen weitergehende Mindestmengenregelungen. Sie beziehen sich beispielsweise auf den Hüftgelenkersatz bei Arthrose, für den sich der Zusammenhang zwischen der Behandlungshäufigkeit und dem Behandlungsergebnis besonders deutlich zeigt. 134.000 AOK-Patienten erhielten in den Jahren 2012 bis 2014 in 1.064 Krankenhäusern bei Arthrose ein neues Hüftgelenk. In einem Fünftel der Kliniken fanden maximal 38 Operationen pro Jahr statt. Das Risiko für eine erneute Hüftoperation binnen Jahresfrist war für Patienten dieser Häuser mehr als doppelt so hoch wie für die Patienten, die in dem Fünftel der Kliniken mit den höchsten Fallzahlen operiert wurden. In solchen Zentren fanden 211 oder mehr planbare Hüft-OPs statt. Doch selbst wenn es Mindestmengenvorgaben gibt, werden diese in vielen Kliniken Deutschlands nicht eingehalten, wie der Report anhand von Operationen an der Speiseröhre sowie der Bauchspeicheldrüse belegt. Führten 2014 rund 700 Krankenhäuser rund 12.000 Bauchspeicheldrüsenoperationen durch, so erreichte knapp die Hälfte der Häuser die Mindestmenge von zehn nicht. Bei den Eingriffen an der Speiseröhre waren es fast drei Viertel aller Kliniken. „Wir brauchen Transparenz darüber, welche Kliniken die Mindestmengen nicht einhalten. Per Gesetz sind diese Leistungen von den Krankenkassen dann auch nicht zu bezahlen. Bei der Umsetzung dieses Weges brauchen wir deutlich mehr Mut und Willen aller Beteiligten“, so Litsch weiter. Zu den Lücken des Systems gehört auch, dass Kleinstversorger ihre Leistungen im Rahmen von Ausnahmeregelungen weiterhin anbieten können, obwohl sie die Mindestmengen nicht einhalten. „Ob ein Haus mit Kleinstmengen im Einzelfall gute oder schlechte Arbeit geleistet hat, ist statistisch nicht bewertbar und widerspricht dem grundlegenden Prinzip von Mindestmengen. Das gefährdet die Versorgung der Patienten“, sagt Jürgen Klauber, Geschäftsführer des WIdO und Mitherausgeber des Krankenhaus-Reports. „Wenn eine Mindestmenge besteht, muss das die Messlatte für alle Kliniken sein, so wie auch Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr keine Ausnahmen kennen.“ Temporäre Ausnahmeregelungen seien nur gerechtfertigt, wenn gute strukturelle Gründe vorliegen, beispielsweise gerade eine neue Einheit mit einem neuen Chefarzt aufgebaut wird. Prof. Dr. Hartwig Bauer, ehemaliger Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, sieht weitere Lücken in der Mindestmengenregelung: „Den positiven Zusammenhang zwischen Behandlungshäufigkeit und -ergebnis gibt es nicht nur auf Klinikebene, sondern auch bei der Spezialisierung des Chirurgen selbst. Seine Erfahrung zeigt sich in kürzeren Operationszeiten und damit geringeren Komplikationsraten. Doch dieses Wissen wird in Deutschland nicht umgesetzt.“ Wichtig seien außerdem die Einhaltung von Leitlinien und die Organisationsstruktur des Krankenhauses. „Eine abgestimmte, eingeübte Prozesskette geht naturgemäß immer mit höheren Mengen einher“, so Bauer, der mit einem Appell schließt: „Wir wissen längst, was zu tun ist, nur müssen wir auch tun, was wir wissen.“ Diese Forderung teilt auch der AOK-Bundesverband und setzt sich dafür ein, dass sich Kliniken in Zukunft stärker auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und in Deutschland endlich ein qualitätsorientierter Umbau der Krankenhauslandschaft stattfindet, der diesen Namen verdient. Pressemitteilung des AOK Budnesverbandes

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10. Europäische Tag der Seltenen Erkrankungen – Taten anstatt Sonntagsreden

Das Motto des diesjährigen Tages der Seltenen Erkrankungen ist klar und deutlich: „Forschen hilft Heilen“. Und übergeordnetes Ziel der NAMSE, des Nationalen Aktionsplans, ist es, die gesundheitliche Situation Betroffener in Deutschland zu verbessern. Und für wenige Seltene Erkrankungen sind bereits gezielte Behandlungsmöglichkeiten vorhanden. Doch auch in den wenigen Fällen, in denen bereits ein Medikament entwickelt und zugelassen werden konnte, geht der Kampf vieler Patienten um ihre Behandlung weiter. Dazu erklärt Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter der Bundesregierung: „Ein Beispiel ist hier die Erythropoetische Protoporphyrie (EPP), eine seltene Stoffwechselkrankheit, die zu einer starken Lichtempfindlichkeit der Haut verbunden mit starken Schmerzen führt. Bislang konnten die Betroffenen nur so konsequent wie möglich Son-ne und andere helle Lichtquellen meiden, um Schmerzen zu vermeiden. Für diese Patienten gibt es seit kurzem ein zugelassenes Medikament, welches die Empfindlichkeit der Haut soweit reduziert, dass die Patienten ein normaleres Leben führen können. Dennoch sind die Hürden für die allermeisten Patienten so groß, dass sie das einzig zugelassene Medikament schlicht nicht bekommen. Als Patientenbeauftragter habe ich mich an die Kassen gewandt, die mir lapidar mitteilten, dass nur die Ärzte darüber entscheiden, ob das Medikament verordnet wird oder nicht und die Kassen eine Kostenübernahme gar nicht ausstellen dürfen. Gleichzeitig liegen mir aber Ablehnungen durch Kassen vor, obwohl das Medikament zugelassen ist und bei Seltenen Erkrankungen der Zusatznutzen grundsätzlich als belegt gilt. Die Ärzte wiederum fordern von den Kassen vorab eine Kostenübernahmeerklärung, damit sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Mit diesem Teufelskreis ist den Patienten in Deutschland oftmals der Zugang zu diesem Medikament verwehrt, obwohl eigentlich alles klar und deutlich geregelt ist. Was mich so ärgert ist, dass Menschen dennoch für die Behandlung kämpfen müssen und kein Beteiligter im Gesundheitssystem bereit ist, über seine Schatten zu springen. Hier sind alle Beteiligten gefordert schnell Lösungen zu finden.“ Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Krankenhäuser nutzen aktiv die Instrumente der Qualitätssicherung

Mindestmengen sind ein längst eingeführtes und auch von den Krankenhäusern anerkanntes Instrument der Qualitätssicherung. Sie in Bereichen weiterzuentwickeln, wo sie sinnvoll sind, steht für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) außer Frage. „Die mit der Krankenhausreform geschaffenen neuen gesetzlichen Grundlagen – mit erleichterten Festsetzungsmöglichkeiten bei den Schwellenwerten auf der einen und Ausnahmemöglichkeiten bei erwiesener Qualität auf der anderen Seite – sind eine gute Grundlage, Mindestmengen für weitere relevante medizinische Leistungen einzuführen und die Bestehenden weiterzuentwickeln“, erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass Mindestmengen nur eines von vielen Qualitätssicherungsinstrumenten sind, die die Krankenhäuser eingeführt haben. „Für viele Leistungen erfolgen umfassende Auswertungen über Komplikationen und Infektionen. Auch machen die Kliniken ihre Leistungszahlen bei einzelnen Operationen transparent, so dass sich Patienten sehr gut über Qualität und Leistungsspektrum der Krankenhäuser informieren können“, sagte Baum. Maßstab für die DKG bei den Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist, mit untersten Schwellenfestlegungen Gelegenheitsleistungen auszuschließen und mit Flexibilitätskorridoren dort zu arbeiten, wo es für höhere Schwellenwerte gesicherte Anhaltspunkte gibt. Die Logik, bei 50 Operationen darf man, bei 49 nicht, ist nicht nachvollziehbar und dient auch nicht der Sicherung der Versorgung, die bei z. B. 75.000 Schilddrüsenoperationen auch in der Fläche gesichert sein muss. „Die Studien des Reports zeigen, dass bei hochkomplexen Leistungen, wie Krebsoperationen an der Speiseröhre Mindestmengen alleine keine Lösung sind. Notwendig sind interdisziplinäre Teams und den gesamten Behandlungsprozess umfassende organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen – von der OP bis zur Versorgung auf der Intensivstation. Die Krankenhäuser sind längst dabei, solche Strukturen in spezialisierten Zentren zu entwickeln. Auch der Gesetzgeber hat mit der Krankenhausreform dafür neue Grundlagen geschaffen. Umso unverständlicher ist, dass die Krankenkassen die Bildung und Förderung von Zentren erschweren bzw. die Anwendung der neuen Fördermöglichkeiten systematisch verweigern. Anders ist die Klage des GKV-Spitzenverbandes gegen die von der Schiedsstelle festgelegten neuen Förderbedingungen für mehr Zentren nicht zu erklären“, so der DKG-Hauptgeschäftsführer. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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