Erfahrungen mit Klimatherapien bestehen seit über 200 Jahren. Obwohl Kuren am Toten Meer erwiesenermaßen mindestens genauso gute Resultate erzielen wie systemische Therapien, werden die Kosten nur noch selten von gesetzlichen Versicherungen übernommen… … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.psoaktuell.com/archiv/heft16-4/therapie-am-toten-meer-schuppenflechte.htm
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Die COPD-Stadium-Einteilung ist zur besseren Früherfassung und Vereinheitlichung der Beurteilung und Therapie der COPD nützlich. Durch die COPD-Stadium-Einteilung soll eine bessere Früherfassung und Vereinheitlichung der Beurteilung und Therapie der COPD – Chronisch obstruktive Lungenerkrankung: auf Englisch Chronic Obstructive Pulmonary Disease – ermöglicht werden. Erst unlängst hat die Global Initiative for Chronic Obstructive Lung Disease (GOLD) auf Grundlage der neuesten Literatur ein sehr überarbeitete […]
Pressekonferenz zum eCard-Prozeß in Düsseldorf: Die Patienten sollen keine Kartenfotos einschicken!
Im Anschluß an die Urteilsverkündung im eGK-Prozeß vor dem Sozialgericht fand in Düsseldorf die Pressekonferenz zum Prozeß zur eGK statt.
Veranstalter waren die Versichertenorganisation Neuanfang und die IPPNW.
Teilnehmer: Wolfgang Linder, Kommittee für Grundrechte und Demokratie; Silke Lüder, Bündnis “Stopp die eCard”, Jan Kuhlmann, Rechtsanwalt des Versichertenklägers; Kathrin Vogler, MdB der Linken und Md Gesundheitsauschusses des Bundestags. Moderatorin: Elke Steven, Grundrechtekommittee.
Rechtsanwalt Jan Kuhlmann trug vor, dass es nach der Klageabweisung durch das SG Düsseldorf neben der Berufung, die zum LSG in Essen führe, auch die Möglichkeit der Sprungrevision direkt zum Bundesverfassungsgericht gebe, wenn die Gegenseite (hier die Krankenkasse des klagenden Versicherten) zustimme. Eine solche Zustimmung sei durchaus denkbar, da die Kasse, wie einige andere Kassen offenbar auch, selbst kein sonderliches Interesse an der eGK habe, sondern sich durch anhängige IT-und weitere Verpflichtungen in ihrer Autonomie möglicherweise eher behindert sieht. Schließlich seien die Kassen auch wider Willen durch die Gesetzgebung 2010 und 2011 verpflichtet worden, 10% bzw. dann 70% der Mitglieder mit der eGK auszustatten (wie Vogler später ergänzte).
Grundsätzlich kann nach Kuhlmann nur das BVerfG die Gesetzesgrundlagen der eGK ändern, so dass am Ende eine Verfassungsklage stehen muß.
Wissenstipp: Informativ
Vortrag über Darmgesundheit Lesen Sie weiter auf: Wissenstipp: Informativ Quelle: Süddeutsche Zeitung | Allergie Titelbild/Grafik by Süddeutsche Zeitung