Glück im Unglück

Alternativtitel: Horrorvorstellung.

Frau A., jung und ansonsten gesund, kommt mit rechtsseitigen Unterbauchschmerzen auf den Notfall. Seit zwei Tagen habe sie die Beschwerden, ein bisschen Fieber, ansonsten bestünden keine Begleitsymptome. Keine Grunderkrankungen. Keine Voroperationen. Das CRP und die Leukozyten hoch. Im Ultraschall ein verdickter Blinddarm. Ich kläre die Patientin über das Krankheitsbild der akuten Appendizitis (Blinddarmentzündung) auf, sowie über die Therapiewahl Nummer 1 (Operation) und die damit verbundenen Risiken. Blutung, Wundinfekt, Verletzung angrenzender Strukturen, Laparotomie, Drainageeinlage. Eine Stunde später landet Frau A. auf dem Tisch. Ich führe die diagnostische Laparoskopie durch, die Appendix ist verdickt und klebt retrocoecal und ist auch noch perforiert. So weit so schlecht so gut. Eine Stunde später ist der Wurm draußen, die Patientin im Aufwachraum. Zwei Tage später geht Frau A. geheilt und ohne Schmerzen nachhause. Alles wie immer. Schema F. Ich frage mich, warum es genau Schema F heißt. Aso, preußische Frontrapporte also.

Drei Tage nach dem Eingriff trudelt der Pathohistologiebefund ein. Akute Appendizitis. Plus Tumor. T3. Die Frau ist wenige Jahre älter als ich. Scheiße.

Ich stelle den Fall beim Tumorboard vor, eine Hemikolektomie rechts, also die Entfernung des rechtsseitigen Dickdarms wird vorgeschlagen. Anschließend informiere ich den Hausarzt der Patientin. Ich drücke mich vor dem Telefonat mit der Patientin und führe das Gespräch zuvor mehrmals im Kopf durch, um mir zu überlegen, wie ich ihr diese Diagnose schonend beibringe. Schonend, funktioniert das überhaupt in diesem Zusammenhang? Was, wenn sie alleine zuhause ist und sich dann verzweifelt vom Balkon wirft? Soll ich es ihr lieber persönlich mitteilen? Wie soll ich sie vorzeitig in die Sprechstunde einbestellen, ohne dass sie Verdacht schöpft?

Letztendlich wähle ich ihre Nummer und erzähle ihr ruhig und sachlich, weswegen ich mich melde. Dass es mir leid tue, ihr so eine Nachricht überbringen zu müssen – und frage mich, ob so eine Aussage passend ist in so einer Situation? Sie erkundigt sich, wie es jetzt weiter geht und ich erkläre ihr, dass sie in die Sprechstunde kommen soll, damit wir den zweiten Eingriff planen können.

Es handelt sich um ein T3 Stadium, jedoch lagen noch keine Metastasen vor und ich freue mich für die Patientin, dass es immerhin durch die Blinddarmentzündung zur “Nebendiagnose” der Krebserkrankung gekommen ist, bevor Filiae entstanden.

Das hat nicht genug genützt!

Mann in der Apotheke: „Ich brauche etwas für meine Mitarbeiterin, die hat seit 2 Tagen starke Halsschmerzen. Nicht Lutschtabletten – ein Schmerzmittel zum einnehmen!“ Donna empfiehlt Ibuprofen 400. Mann: „Das hat sie schon und das hat nicht genug genützt. Könnte ich nicht die 600mg haben?“ Donna: „Die sind rezeptpflichtig. Aber … wie hat sie die […]

Selbstverwaltung einigt sich auf Katalog für Investitionspauschalen in Krankenhäusern für 2017

Im vierten Jahr in Folge haben sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf einen Katalog von Investitionsbewertungsrelationen geeinigt. Sie zeigen den leistungsbezogenen Investitionsbedarf für die unterschiedlichen Fallpauschalen auf. Erneut wird durch empirisch erhobene Zahlen belegt, dass der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser bundesweit bei sechs Milliarden Euro liegt. Gerade einmal die Hälfte wird derzeit von den Bundesländern gedeckt. Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Fall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, eine zielgenauere und sachgerechtere Verteilung der Investitionsmittel auf die Krankenhäuser vorzunehmen. Ob das Instrument aber genutzt wird, hängt an der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Bisher wenden nur Berlin und Hessen die Investitionsbewertungen an. Zudem entscheiden allein die Bundesländer auch bei Anwendung der Verhältniszahlen über die Höhe des für Investitionen bereitgestellten Finanzvolumens. Hintergrund: Unzureichende Finanzierung der Investitionen Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Private Krankenversicherung tragen Betriebskosten, wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen zeichnen für die Investitionen verantwortlich. Von zentraler Bedeutung ist deshalb die Höhe der vom jeweiligen Bundesland bereitgestellten Mittel. Auch wenn dies von Land zu Land durchaus unterschiedlich ist, ist in der Gesamtheit festzustellen und zu beklagen, dass nur unzureichend Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Auch die letzte Krankenhausreform hat daran leider nichts geändert. Wie groß das Problem bereits ist, zeigt sich besonders deutlich, wenn man die Mittel der Länder in Bezug zu den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung stellt. Entsprachen die Mittel Anfang der 70er Jahre noch 25 Prozent, liegen sie heute bei unter vier Prozent. Insgesamt kommen die Bundesländer ihrer Investitionsverpflichtung nicht nach. Gemeinsame Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, des Verbandes der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.Einigung

The post Selbstverwaltung einigt sich auf Katalog für Investitionspauschalen in Krankenhäusern für 2017 appeared first on Healthcare Netzwerk.

Prävention: AOK Bayern fördert kommunale Gesundheitsprojekte

Genau 28 Projekte der kommunalen Gesundheitsförderung unterstützt die AOK Bayern inzwischen finanziell. Dies gab der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kasse, Hubertus Räde, jetzt bei einer Fachtagung in Nürnberg bekannt. Seit 2016 ermöglicht das Präventionsgesetz Krankenkassen die finanzielle Unterstützung kommunaler Gesundheitsförderung. „Gesundheitsförderung soll da stattfinden, wo die Menschen leben“, so Räde. Insbesondere sollen Bevölkerungsgruppen angesprochen werden, die bislang kaum Angebote der Gesundheitsförderung wahrnehmen. Das Volumen der von der AOK Bayern geförderten Projekte liegt bislang bei über 1,1 Millionen Euro. Nach Angabe der mit 4,4 Millionen Versicherten größten Krankenkasse Bayerns liegen sieben weitere Anträge von Gemeinden auf Förderung lokaler Projekte zur Prüfung vor. „Wir wollen den Gemeinden kein Konzept überstülpen, sie haben vielmehr die Möglichkeit, Projekte selbst mitzugestalten“, so Räde. Dieser partizipative Ansatz sei von grundlegender Bedeutung, wenn es um die Nachhaltigkeit kommunaler Gesundheitsförderung geht. „Auf Dauer funktioniert kommunale Gesundheitsförderung nur mit engagierter Beteiligung der Gemeinde“, so Räde. Grundlage der Förderung von präventiven Projekten in Lebenswelten ist das Sozialgesetzbuch. Danach sollen Krankenkassen für jeden ihrer Versicherten mindestens zwei Euro jährlich investieren. Pressemitteilung der AOK Bayern

The post Prävention: AOK Bayern fördert kommunale Gesundheitsprojekte appeared first on Healthcare Netzwerk.