Gute Initiative: Mindestsprechzeiten erhöhen, offene Sprechzeiten verpflichtend einführen und die Terminservicestellen ausbauen

Anlässlich der heute bekanntgewordenen Pläne des Bundesgesundheitsministers für Änderungen bei den Vorgaben für Sprechstunden bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Es gehört zu den gesetzlichen Kernaufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen, mit den niedergelassenen Ärzten die ambulante medizinische Versorgung sicherzustellen. Dafür werden die Ärzte aus den Portemonnaies der Beitragszahler gut bezahlt. Dass es bei der Terminvergabe und den Sprechzeiten Probleme gibt, ist offensichtlich. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung die Mindestsprechzeiten erhöhen, offene Sprechzeiten verpflichtend einführen und die Terminservicestellen ausbauen möchte. Wir erwarten jedoch, dass die geplanten zusätzlichen Gelder für diejenigen Ärzte, die Patienten über die Terminservicestellen annehmen, den Beitragszahlern nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Immerhin zahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Gesamtdurchschnitt vom Landarzt bis zur radiologischen Gemeinschaftspraxis pro Jahr über 380.000 Euro Honorar an jede Arztpraxis. Wenn ein kleiner Teil der Ärzte nicht genug Termine anbietet und deshalb andere Ärzte über die Terminservicestellen einspringen, dann ist das ein innerärztliches Verteilungsproblem. Für echte Zusatzleistungen, von denen die Versicherten auch etwas haben, erhalten die Ärzte bereits heute auch zusätzliches Honorar. So zahlt die gesetzliche Krankenversicherung beispielsweise bei Sprechstunden am Samstag für jeden einzelnen Patienten über die normale Vergütung hinaus einen Zuschlag von rund 11 Euro. Aber mehr Geld in Form von Zuschlägen oder dergleichen alleine dafür, dass die niedergelassenen Ärzte in ihrer Gesamtheit die Aufgaben im Bereich der Sprechzeiten und der Terminvergabe nicht länger vernachlässigen, lehnen wir ab.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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DKG zur KBV-Forderung einer Notaufnahmegebühr: Kliniken lehnen Notfallgebühr ab

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnt die Forderung des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, eine Gebühr von Patienten zu verlangen, um überflüssige Besuche in der Notaufnahme von Kliniken zu verhindern, entschieden ab. „Eine solche Strafgebühr ist aus unserer Sicht schlicht falsch. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollten zunächst hinterfragen, warum so viele Menschen in die Notfallambulanzen der Kliniken gehen. Mit 11 Millionen Fällen findet der überwiegende Teil der ambulanten Notfallversorgung bereits in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser statt. Das liegt vor allem daran, weil das Angebot im niedergelassenen Bereich nicht ausreichend ist und die KVen ihrem Sicherstellungsauftrag nicht überall gerecht werden. Befragungen zeigen auch, dass niedergelassene Ärzte Patienten in die Krankenhäuser schicken, wenn sie keine Termine frei haben. Von Mittwoch- oder Freitagnachmittag wollen wir erst gar nicht sprechen. Die Patienten jetzt über eine Gebühr bestrafen zu wollen, ist der völlig falsche Weg“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Hinzu komme, dass die Abgrenzung, ob es sich um einen Notfall handelt, in vielen Fällen äußerst problematisch sei. „Ein Patient entscheidet aus seiner subjektiven Wahrnehmung heraus und seine persönliche Betroffenheit kann durchaus so sein, dass er sich als Notfall sieht, ohne nach rein fachlichen Gesichtspunkten tatsächlich eine Notfall zu sein. Hier dann aber eine Gebühr wegen fälschlicher Nutzung einer Notfallambulanz zu erheben, wäre mehr als zweifelhaft“, stellte Baum klar. Zudem gelte der Grundsatz, dass Selbstbeteiligungen nur dann sinnvoll seien, wenn sie steuernd wären, aber nicht notwendige Arztbesuche verhinderten. Bei einer solchen Gebühr liefe man zudem Gefahr, dass gerade sozial schwächere Menschen die Notaufnahme nicht mehr besuchten, aus Angst später eine Gebühr bezahlen zu müssen. Dies könnte in einigen Situationen sogar dramatische Folgen haben. Baum machte deutlich, dass bei der Weiterentwicklung der ambulanten Notfallversorgung dringender Reformbedarf bestehe. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hätte in seinem jüngsten Gutachten Korrekturbedarf angemahnt. „Wir brauchen politische Maßnahmen, um die Probleme zu lösen. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die im Koalitionsvertrag vorgesehene Regelung, die Organisation der ambulanten Notfallversorgung gleichberechtigt zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern vorzusehen. Dabei muss aber das Wort gleichberechtigt auch tatsächlich mit Leben gefüllt werden. Schon heute machen rund 600 an Kliniken angesiedelte Notfallambulanzen deutlich, dass die Krankenhäuser zur Kooperation bereit sind. Über solche Kooperationen ist es auch besser möglich die Patienten in die geeigneten Versorgungsangebote zu leiten“, sagte der DKG-Hauptgeschäftsführer. Wie die Praxis zeige, gibt es bereits heute sehr gut funktionierende Kooperationsmodelle zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Krankenhäusern. Vor allem in weniger dicht besiedelten Regionen könne dies wesentlich zur Versorgungssicherheit beitragen. Hinsichtlich der Finanzierung forderte Baum, dass Notfallleistungen extrabudgetär finanziert werden müssten. Bei Notfällen könne es keine Deckelung geben, das Morbiditätsrisiko müsse von den Krankenkassen getragen werden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Gemeinsamer ‚Letter of intent‘ zur elektronischen Verordnung

Die elektronische Verordnung (eVerordnung) wird perspektivisch die bislang üblichen Papierrezepte ablösen. Um verbindliche, deutschlandweite und industrieoffene Standards zu entwickeln, haben die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V., der ADAS – Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser e.V. und der VDARZ – Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren e.V. einen ‚Letter of intent‘ zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung einer eVerordnung verabschiedet. Ziel ist die Umsetzung eines Modellprojektes, das eine Überführung in die Telematikinfrastruktur erlaubt. Bisherige Ideen zur eVerordnung scheitern gerade an dieser Hürde. Besonderes Augenmerk legen die drei Partner auf die autonome Entscheidung des Patienten, wo und wie die Arzneimittelverordnung in die Apotheke gelangt. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Wir sind kein abgeschlossener Club – alle Apothekenrechenzentren und Softwarehäuser sind eingeladen, sich an der Entwicklung zu beteiligen. Auch später soll jeder Marktteilnehmer die Möglichkeit haben, über standardisierte Übertragungswege und Schnittstellen unsere Systemlösung zu nutzen.“ „Basis unserer technischen Entwicklungen wird die Telematik-Infrastruktur sein. Alle Lösungen, die wir erarbeiten, werden mit ihr kompatibel sein“, erläutert Lars Polap, Vorsitzender des ADAS. Werner Dick, Vorstandsvorsitzender des VDARZ: „Der umfassende Schutz von Patienten- und Rezeptdaten und deren Sicherheit sind für uns das wichtigste Kriterium bei der gemeinsamen Entwicklung der eVerordnung.“ Die drei Partner gehen davon aus, dass – zeitlich begrenzt – ein Nebeneinander von analogen und elektronischen Verordnungen notwendig sein wird. Gemeinsame Pressemitteilung von ABDA, ADAS und VDARZ

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Sachverständigenrat überreicht Gutachten zur besseren Steuerung der Gesundheitsversorgung an Minister Spahn

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat heute sein Gutachten zur bedarfsgerechten Steuerung der Gesundheitsversorgung an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn überreicht. Ein Schwerpunkt ist die Notfallversorgung. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Wir brauchen eine bessere Vernetzung und Zusammenarbeit im Gesundheitswesen. Das Gutachten zeigt: Gerade die Notfallversorgung müssen wir auf neue Füße stellen. Deshalb wollen wir ambulante und stationäre Versorgung künftig „an einem Tresen“ organisieren. Gemeinsame Notfallleitstellen und Integrierte Notfallzentren sind hier der richtige Weg. Ich freue mich auf den politischen und fachlichen Austausch, der die Empfehlungen des Sachverständigenrates aufgreift. “ Im Rahmen eines Symposiums am 26. September 2018 wird der Sachverständigenrat die Ergebnisse des Gutachtens der Fachöffentlichkeit präsentieren. Im Oktober und November 2018 wird der Rat Gutachtenthemen und -empfehlungen, die schwerpunktmäßig die Bundesländer betreffen, bei vier Regionalkonferenzen vorstellen und mit gesundheitspolitischen Vertretern der Länder diskutieren. Der Sachverständigenrat ist ein interdisziplinäres Gremium. Er analysiert seit über 30 Jahren regelmäßig die aktuelle Entwicklung und die Herausforderungen des deutschen Gesundheitssystems. Dabei zeigt er auch konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen und Rahmenbedingungen auf. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Uniklinik RWTH Aachen vernetzt sich mit elektronischer Gesundheitsakte der Techniker Krankenkasse – „TK-Safe“

Als erste Universitätsklinik ist die Uniklinik RWTH Aachen ab sofort mit der elektronischen Gesundheitsakte der Techniker Krankenkasse (TK), „TK-Safe“, vernetzt. TK-Versicherte bekommen auf Wunsch ihren Entlassungsbrief aus der Krankenhaus-Software der Aachener Uniklinik direkt in ihre Gesundheitsakte übertragen. „Wir freuen uns sehr, dass wir die Uniklinik Aachen für eine Kooperation gewinnen konnten. Damit bekommen Patientinnen und Patienten Einblick in ihre Gesundheits- und Krankheitsdaten und können sie selbst managen“, sagt Barbara Steffens, Leiterin der TK in NRW. TK-Safe ist ein digitaler Datentresor, auf den überall und jederzeit per Smartphone über die TK-App zugegriffen werden kann. Entwickelt wurde die Gesundheitsakte mit der IBM Deutschland GmbH. Viele weitere Krankenhausbetreiber und Kliniksoftwareanbieter haben bereits ihre Absicht bekundet, sich ebenfalls anzuschließen. Bislang liegen medizinische Daten dezentral bei Ärzten, Krankenhäusern, Therapeuten oder Krankenkassen. „Wir finden es wichtig, dass auf diesem digitalen Weg den Patienten direkt ihre Behandlungsergebnisse zugänglich gemacht werden. Das ist entscheidend für den Erfolg der Weiterbehandlung und bietet einen echten Mehrwert für den Patienten“, betont Dipl.-Kfm. Peter Asché, Kaufmännischer Direktor und Vorstandsmitglied der Uniklinik RWTH Aachen. TK-Safe schafft Transparenz Bis jetzt hatten Patienten keinen direkten Zugriff auf ihre eigenen medizinischen Informationen. Sie mussten sie mühsam bei verschiedenen Ärzten und Krankenhäusern anfragen und zusammentragen. TK-Safe schafft Transparenz und fördert die informationelle Selbstbestimmung der Patienten. Sie werden zum Manager ihrer eigenen Gesundheit. Nur sie haben Zugriff auf alle relevanten medizinischen Informationen und sie bestimmen, ob und wem sie die Daten zur Einsicht freigeben. Weder die TK noch IBM können darauf zugreifen. Über die TK-App können sich TK-Versicherte für den erweiterten Anwendertest von TK-Safe registrieren. Pressemitteilung der Uniklinik RWTH Aachen

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AOK Baden-Württemberg und ver.di zum Landeskrankenhausgesetz

Der Ausschuss für Soziales und Integration des Landtags Baden-Württemberg hat sich am Donnerstag (28.06.2018) zwar grundsätzlich für die Möglichkeit der Aufnahme von Qualitätskriterien in die Landeskrankenhausplanung ausgesprochen; eine verbindliche Regelung ist jedoch weiterhin nicht vorgesehen. Der vorliegende Entwurf zur Novelle des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) bleibe an dieser Stelle zu vage: „Die Politik muss konkret sagen, welche Qualität die Menschen im Land von Krankenhäusern wirklich erwarten dürfen und wo und wie das verankert wird. Kann-Regelungen helfen da nur begrenzt weiter“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und Martin Gross, Landesbezirksleiter ver.di Baden-Württemberg, am Freitag (29.06.2018) in Stuttgart. Das Vertrauen von Patientinnen und Patienten in die über 260 Krankenhäuser in Baden-Württemberg sei laut Hermann ein hohes Gut, das nicht angekratzt werden dürfe. Die notwendige Ausstattung, genügend und gut geschultes Personal und die passende Infrastruktur sind dafür wesentliche Eckpfeiler: „Gute Pflege gibt es nur mit guter Arbeit. Ein strukturiertes und gestuftes Verfahren zur Berücksichtigung der Qualität bei Planungsentscheidungen ist besser als die finanzielle Bestrafung von Qualitätsmängeln“, so Gross. Kriterien für Qualität in den Kliniken hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf wissenschaftlicher Grundlage als planungsrelevante Qualitätsindikatoren geschaffen. Diese sollen laut G-BA gleichrangig neben den bisherigen maßgebenden Parametern Bedarf, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit gelten. „An der Berücksichtigung dieser Qualitätsindikatoren führt kein Weg vorbei, zumal Behandlungsqualität allgemeingültig ist und eben nicht an Landesgrenzen Halt macht“, so Hermann. Sonst drohe eine Entwicklung, dass Menschen in anderen Bundesländern perspektivisch strukturell qualitativ höherwertig versorgt werden könnten als in Baden-Württemberg, und das wolle sicherlich niemand. Hermann und Gross sind sich einig, dass die Aufnahme von landesweit verbindlichen Qualitätsvorgaben und ein institutionalisiertes Verfahren zur Bewertung der Qualitätsindikatoren in das LKHG der beste Weg sind. Als Bestandteile eines solchen strukturierten Verfahrens bieten sich an: •    Nutzung krankenhausinterner Einrichtungen zur Qualitätsverbesserung. •    Begleitung durch externe Einrichtungen zur Qualitätsverbesserung (Beratung, Peer-Reviews usw.). •    Bei Fortbestehen von Qualitätsabweichungen daraus abgeleitete planerische Entscheidungen.

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Morbi-RSA berücksichtigt heute schon regionale Ausgabenunterschiede

Nach dem Bekanntwerden erster Ergebnisse aus dem zweiten Sondergutachten des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) beim Bundesversicherungsamt zu den regionalen Verteilungswirkungen des Morbi-RSA erklärt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch: „Die publik gewordenen Ergebnisse zeigen, dass der aktuelle Morbi-RSA regionale Ausgabenunterschiede bereits zu einem Großteil ausgleicht.“ Die Behauptung, wonach das Versorgungsangebot in den Regionen einen entscheidenden Einfluss auf das Finanzergebnis der Krankenkassen habe, werde hingegen widerlegt. Nach den vorliegenden Auszügen des Gutachtens können regionale Ausgleichsfaktoren insgesamt nur einen kleinen Teil der regionalen Ausgabenunterschiede erklären. „Selbst unter Berücksichtigung neu hinzugezogener Einflussfaktoren bleiben regionale Ausgaben- bzw. Deckungsunterschiede weiterhin bestehen“, unterstreicht Litsch. Die Finanzergebnisse der Krankenkassen würden sich mit einer Regionalkomponente also kaum verändern. „Die Ergebnisse zeigen, dass die regionale Verteilung von Versicherten das wirtschaftliche Ergebnis der einzelnen Krankenkasse nicht wesentlich bestimmt. Vielleicht spielt die Versorgungsgestaltung der Krankenkassen vor Ort ja doch eine größere Rolle. Bevor nicht die Langfassung des Gutachtens veröffentlicht wird, verbieten sich jedenfalls voreilige interessenpolitische Forderungen.“ Klar sei, dass man eine Reform des Morbi-RSA, wie im Koalitionsvertrag und zuletzt im Kabinettsbeschluss zum Versichertenentlastungsgesetz vorgesehen, auf Basis der Expertise des Wissenschaftlichen Beirats angehen müsse und die Zielstellung des Morbi-RSA, noch bestehende Risikoselektionsanreize weiter abzubauen, nicht aus den Augen verlieren dürfe. „Auf jeden Fall sollten die Reformvorschläge aus dem ersten Sondergutachten umgesetzt werden. Beim zweiten Sondergutachten müssen wir noch die Langfassung abwarten. Denn in der Zusammenfassung bleibt unklar, ob man das übergeordnete Ziel des Abbaus von Risikoselektionsanreizen weiterhin konsequent verfolgt oder zugunsten RSA-fremder Ansätze wie etwa einem Ist-Ausgaben-Ausgleich aufgibt.“ Verbandschef Litsch betont: „Anknüpfungspunkte für eine sinnvolle Regionalisierung im Morbi-RSA sehen wir bisher jedenfalls nicht.“ Es sei im Übrigen kontraproduktiv, Zuweisungen aus ländlichen Regionen in Städte mit besonders vielen Ärzten und Krankenhäusern umzuleiten. Das zementiere nur weiter die bestehende Über-, Unter- und Fehlversorgung und schaffe neue Anreize zur Unwirtschaftlichkeit. Gleichzeitig unterstreicht Litsch noch einmal die Bedeutung des Versorgungswettbewerbs in den Regionen: „Statt nur auf Ausgleichsfaktoren im Morbi-RSA für spezielle Standorte zu schielen, sollten sich die Kassen durch Versorgungsinitiativen und -engagement vor Ort im Wettbewerb positionieren. Davon profitieren dann auch die Versicherten.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals: Wichtige Schritte zur nachhaltigen Verbesserung der Situation der Pflege

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt ausdrücklich die im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals vorgesehenen Verbesserungen in der Finanzierung der Pflegepersonalkosten. „Mit dem Gesetz werden den Krankenhäusern Instrumente an die Hand gegeben, die Pflege zu sichern und perspektivisch weiterzuentwickeln und gleichzeitig die Rahmen- und Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals grundlegend zu verbessern. Die vorgesehene Ausgliederung der Personalkosten aus dem DRG-System ist ein Paradigmenwechsel und zugleich ein Zeichen, tatsächlich die Situation für die Pflege und die Pflegenden und damit auch für die Patienten, deutlich zu verbessern. Dies wird besonders daran deutlich, weil der Gesetzgeber ausdrücklich festlegt, dass die dem einzelnen Krankenhaus entstehenden Pflegepersonalkosten als wirtschaftlich zu gelten haben. Damit ist die Dominanz des Wirtschaftlichkeitsgebots gegenüber dem tatsächlichen Pflegebedarf für die Patienten gebrochen“, so DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Bei der geplanten Veränderung mit ihren weitreichenden Auswirkungen muss nach Ansicht der DKG geprüft werden, wie auch Besonderheiten von Krankenhäusern angemessen berücksichtigt werden können. „Pflegeentlastende Initiativen, bauliche Veränderungen und auch die kontinuierliche Weiterentwicklung von Delegations- und Substitutionsprozessen müssen berücksichtigt werden“, sagte Gaß. Gut sei auch, dass den besonderen Finanzierungsbedingungen der Ausbildung Rechnung getragen wird und der vollständige Tarifausgleich schon für 2018 für das Pflegepersonal gilt. Hier bedarf es aber einer Ausweitung auf alle Berufsgruppen. Aus Sicht der Kliniken ist auch die Ausweitung des Strukturfonds ein sehr begrüßenswerter Schritt. „Es ist wichtig, dass die Mittel auch beispielsweise für die integrierte Notfallversorgung oder die Weiterentwicklung der IT-Strukturen von Krankenhäusern eingesetzt werden können. Ebenso ist es zu begrüßen, dass die Höhe des Fixkostendegressionsabschlags auch in Zukunft gesetzlich auf 35 Prozent festgeschrieben bleibt. Damit können aufwendige Verhandlungen auf der Landes- und Ortsebene vermieden und unnötige Bürokratie abgebaut werden“, erklärte Gaß. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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NOVENTI Group bilanziert erfolgreiches Geschäftsjahr 2017

Anlässlich der dritten ordentlichen Beiratssitzung in Augsburg berichteten Aufsichtsrat und Geschäftsführung von NOVENTI über das abgelaufene Geschäftsjahr 2017. Mit Blick auf das anhaltend herausfordernde Marktumfeld in der Gesundheitsbranche zieht die Münchner Unternehmensgruppe ein positives Resümee. NOVENTI setzt seinen stabilen Wachstumskurs konsequent fort und schließt das Geschäftsjahr 2017 erneut mit einer Steigerung aller wichtigen Kennzahlen ab. Neben der starken wirtschaftlichen Entwicklung setzte der Gesundheitsdienstleister auch 2017 strategische Ausrufezeichen: Im Mittelpunkt steht dabei der Ausbau des umfangreichen Leistungsangebots, mit dem die Gruppe den Weg hin zu einer patientenorientierten Vernetzung im deutschen und internationalen Gesundheitsmarkt weiter ebnen möchte. Den vor rund zwei Jahren angestoßenen Neustrukturierungsprozess zum Synergie-Netzwerk mit über 20 Tochtergesellschaften und Beteiligungen führt die NOVENTI Group fort. Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens haben sich trotz der damit verbundenen Investitionen auch 2017 positiv entwickelt: Mit einem Jahresumsatz in Höhe von 156,4 Mio. Euro und einem Bilanzgewinn von 21,5 Mio. Euro festigt NOVENTI die Spitzenposition unter den international führenden Anbietern von Abrechnungsleistungen im Gesundheitswesen. Die Gewinnausschüttung auf die Kapitaleinlagen für die Mitglieder des FSA e. V. – einziger Gesellschafter der NOVENTI – beträgt 12 Prozent. Für die Herausforderungen der Zukunft sieht Geschäftsführer Dr. Hermann Sommer die Unternehmensgruppe aber nicht nur aufgrund der erfreulichen wirtschaftlichen Situation bestens gerüstet: „Nur wer das Ganze sieht, kann gezielt helfen. Basierend auf dieser Erkenntnis liefern wir als ganzheitlich orientierter Gesundheitsdienstleister die richtigen Antworten auf die zentralen Fragen des Gesundheitsmarktes – an der Schnittstelle von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.“ Sein Kollege in der Geschäftsführung Dr. Sven Jansen ergänzt: „Wir organisieren Gesundheit – und das macht uns stark. Dabei verstehen wir unsere Rolle als Marktführer vor allem als Verpflichtung, unseren Kunden das qualitativ beste Gesamtkonzept anzubieten und als Impulsgeber Trends zu setzen.“ Starke Marken, starke Entwicklung In seinen Kernmärkten blickt die NOVENTI Group auf ein ereignisreiches Jahr zurück, das von einer Reihe von Meilensteinen gekennzeichnet war: Im April 2017 feierte die VSA ein wichtiges Jubiläum: 50 Jahre digitale Rezeptabrechnung. 1967 führte das Unternehmen die erste digitale Abrechnung durch. Seitdem nutzen die NOVENTI-Tochterunternehmen im Apothekenmarkt den technischen Fortschritt konsequent für eine kontinuierliche Optimierung der Abrechnungsprozesse. Die Rahmenbedingungen für innovative Entwicklungen sind auch im Pflegemarkt insgesamt positiv: So kommt die Digitalisierung in der Pflege rascher voran als bisher angenommen. Die damit verbundenen Vorteile will die NOVENTI-Tochter BoS&S GmbH einsetzen, um die insgesamt recht knappen Ressourcen in der Pflege effizienter zu nutzen und dem wachsenden Pflegebedarf Rechnung tragen zu können. Mit spürbarem Erfolg: Die BoS&S GmbH konnte für 2017 eine Umsatzsteigerung von 2 Millionen Euro erzielen. Europas größtes Abrechnungsunternehmen: NOVENTI HealthCare GmbH  Auch das für die Unternehmensgruppe wichtige Segment der Sonstigen Leistungserbringer befindet sich derzeit in einer tiefgreifenden Phase des Wandels: Strukturelle Veränderungen durch die rasant voranschreitende Digitalisierung, wachsende Bürokratie, steigender Kostendruck und zunehmender Wettbewerb sind die zentralen Herausforderungen. Die hier erfolgreich agierenden Tochterunternehmen azh, zrk und SRZH wurden 2017 als Reaktion darauf in der neuen Gesellschaft NOVENTI HealthCare GmbH zusammengeführt. Gemeinsam betreuen diese Marken weit über 26.000 Kunden und verfügen bei einem Jahresumsatz von rund 51 Millionen Euro über einen Marktanteil von ca. 22 Prozent. Im Mai dieses Jahres wurde die Position der NOVENTI HealthCare GmbH weiter gestärkt: Mit den Unternehmen ALG, SARZ und VSA wurden die drei leistungsstarken Apotheken-Abrechnungszentren der NOVENTI Unternehmensgruppe unter dem Dach der NOVENTI HealthCare GmbH zusammengeführt. Das neue Unternehmen zählt damit zu den international bedeutendsten Anbietern für Abrechnungsdienstleistungen in der Gesundheitsbranche mit mehr als 33.500 Kunden, rund 19 Mrd. Euro Transaktionsvolumen und über 1.000 Mitarbeitern. Finanzdienstleistungen runden das Portfolio der NOVENTI HealthCare GmbH ab. Im Hinblick darauf stellt die vorliegende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine wichtige Voraussetzung dar: Innovative und neue Abrechnungsprodukte wie z. B. „sofortGeld“ können dadurch den Kunden im Apothekenmarkt angeboten werden. Digitalisierung fest im Blick Die Digitalisierung ist in allen Gesellschafts- und Wirtschaftsbereichen in vollem Gange und wird auch das Gesundheitswesen in den kommenden Jahren grundlegend verändern. Nach Expertenschätzungen wird sich das weltweite Marktvolumen des digitalen Gesundheitsmarktes bis zum Jahr 2020 auf über 200 Milliarden Euro mehr als verdoppeln. NOVENTI ist für diese Entwicklung gut gerüstet und hat die Weichen bereits frühzeitig auf Innovation gestellt: Die Group unterstützt ihre Kunden im Aufbau digitaler Geschäftsmodelle und versteht sich als Brückenbauer zwischen der realen und digitalen Welt. Ausblick auf 2018 Für 2018 rechnet die Geschäftsführung mit der Fortsetzung des profitablen Wachstumskurses und einem guten Gesamtergebnis im Konzern. „Mit dem Einstieg in neue, digitale Geschäftsfelder und der Aufnahme von Finanzdienstleistungen ist die NOVENTI Group für die Zukunft gut aufgestellt. Es freut mich, dass die Gruppe aus einer Position der Stärke heraus den technologischen und gesellschaftlichen Wandel im Gesundheitswesen wegweisend prägt“, so Aufsichtsratsvorsitzender Uwe Geiß im Namen des NOVENTI-Aufsichtsrats. Auch FSA-Vorstandsvorsitzender Jürgen Frasch zeigt sich optimistisch: „Als apothekereigenes Unternehmen setzt NOVENTI neue Standards in puncto Digitalisierung und stärkt dadurch die Rolle der deutschen Apotheker im Gesundheitswesen. Über die Apotheken-Bestell-App callmyApo schafft die Gruppe flächendeckend den digitalen Zugang in die Vor-Ort-Apotheken – für Mitglieder der Apothekerverbände ist dieser Service sogar kostenfrei.“ Der Beirat bzw. die Vertreterversammlung erteilte allen Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie dem FSA-Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 die Entlastung. Hans-Joachim Niermann zum Ehrenmitglied des FSA ernannt Der FSA e. V. ist der alleinige Anteilseigner der NOVENTI. Auf der 37. ordentlichen Vertreterversammlung ernannte der 1. Vorsitzende Jürgen Frasch das langjährige Vorstandsmitglied Hans-Joachim Niermann zum Ehrenmitglied. Damit würdigte der Vorstand die Verdienste und die Verbundenheit Niermanns, der sich seit dem Jahr 2000 in den Gremien des FSA engagierte. Von 2002 bis 2015 war er Mitglied des Vorstands, ab 2011 hatte er das Amt des 2. Vorsitzenden inne. Pressemitteilung der NOVENTI Group

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Umfrage: Große Mehrheit der Deutschen geht auch krank zur Arbeit

Die große Mehrheit der Deutschen geht auch krank zur Arbeit. Wie eine Studie der Schwenninger Krankenkasse zeigt, kommen 83 Prozent „oft zur Arbeit“, obwohl es ihnen gesundheitlich nicht gut geht. Die meisten „Krankarbeiter“ gibt es mit 90 Prozent in Bayern, die wenigsten in den östlichen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Allerdings liegt der Wert auch hier mit 76 Prozent noch erschreckend hoch. „Viele Mitarbeiter verordnen sich selbst im Krankheitsfall eine Art Anwesenheitspflicht“, kommentiert Dr. Tanja Katrin Hantke, Gesundheitsexpertin der Schwenninger, dieses Phänomen. „Ärzte bezeichnen es auch als Präsentismus.“ „Präsentismus ist in unserer Gesellschaft mittlerweile weiter verbreitet als Absentismus, also das absichtliche Blau machen im Job“, sagt Hantke. Das belegt auch die Studie: Nur 18 Prozent der Befragten haben in den letzten zwölf Monaten an mindestens einem Tag die Arbeit geschwänzt, verglichen mit den erwähnten 83 Prozent, die „oft krank zur Arbeit gehen“. Wer sich krank ins Büro schleppt, gefährdet nicht nur die eigene Gesundheit, sondern setzt unbewusst auch Kollegen unter Druck. Sie fühlen sich dann ebenfalls genötigt, im Krankheitsfall Präsenz zu zeigen. „Hier bedarf es einer klaren Ansage durch die Chef-Etage“, sagt Hantke. „Wer krank ist, hat zu Hause zu bleiben. Auch Homeoffice ist dann tabu.“ Pflichtgefühl werde an dieser Stelle falsch interpretiert. „Man hat dann die Pflicht, sich selbst zu schonen, aber auch an Kollegen zu denken, die nicht leichtsinnig angesteckt werden sollten.“ Für den Arbeitgeber ist Präsentismus nur vordergründig ein Gewinn: Laut Schätzungen einer Studie der Felix-Burda-Stiftung kostet ein Mitarbeiter, der zu Hause bleibt, die Firma im Schnitt 1.200 Euro pro Jahr. Geht er dagegen krank zur Arbeit, verliert das Unternehmen sogar 2.400 Euro: erstens durch krankheitsbedingte Leistungseinbußen und zweitens durch einen längeren Krankheitsverlauf. Steckt er dann noch weitere Kollegen an, multiplizieren sich die Kosten entsprechend. Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse

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