Prost! Bier und Glyphosat

Ich wollte das ja eigentlich ignorieren, aber manchmal muss man seinem Herzen doch Luft machen. Vermutlich haben alle mitbekommen, wie letzte Woche wieder eine neue Sau durch das mediale Dorf gejagt wurde. Glyphosat und Monsanto sind immer noch für viele klicks gut (hier stimme ich Philipp Hummel zu). Und dabei ist es meistens vollkommen egal, ob der Zusammenhang überhaupt real ist oder die gefundenen Mengen relevant, geschweige denn die Ergebnisse reproduzierbar. Und nun also im Bier. Die vom Umweltinstitut München e.V in den beliebtesten Bieren gefundenen Werte liegen irgendwo zwischen 29,74 µg/l und 0,46 µg/l. Ersteres entspricht knapp 30 Parts per billion, also 30 Teilchen auf eine Milliarde. Letzteres ist noch einmal eine gute Größenordnung darunter.

Mal wieder Anzapfen lassen oder auch Thrombozyten-/ Plasmaspende

Bereits vor einigen Jahren habe ich während meines Studiums regelmäßig Thrombozyten, also Blutplättchen gespendet. Nach Abschluss des Studiums war dies örtlich und zeitlich nicht mehr möglich. Ich habe hier auf meinen Blod auch schon darüber berichtet. Den Beitrag mit allen Erklärungen gibt’s zum Nachlesen: Thrombozytenspende oder auch “O zapft is” Nun habe ich festgestellt, dass […]

SPECTARIS mit wichtigem Etappenerfolg zur Verlängerung von RoHS-Ausnahmeregelungen

Die vom Industrieverband SPECTARIS erarbeiteten Anträge zur Verlängerung der Ausnahmenregelungen für Blei in optischen Gläsern und Cadmium in Filtergläsern im Rahmen der EU-Richtlinie RoHS (Restriction of Hazardeous Substances) wurden im Februar vom evaluierenden Öko-Institut Freiburg der Europäischen Kommission zur Verlängerung vorgeschlagen. Die Ausnahmeanträge wurden von SPECTARIS in enger Zusammenarbeit mit Mitgliedsunternehmen des Verbands bereits in den Jahren 2013 und 2014 erarbeitet. Im November 2014 gehörte SPECTARIS zu den ersten Einreichern von Anträgen für die Verlängerung von RoHS-Ausnahmen. Die SPECTARIS-Anträge werden zudem von 14 internationalen Industrieverbänden unterstützt. Die Einreichungsfrist lief am 21. Januar 2015 ab. Mittlerweile liegen der Europäischen Kommission insgesamt mehr als 100 Anträge aus verschiedensten Anwendungsfeldern vor. Diese Vielzahl von Anträgen wurde von der Europäischen Kommission in mehrere Evaluationspakete gruppiert. Als Teil des ersten evaluierten und der Europäischen Kommission vorgelegten Arbeitspaketes besteht jetzt die Erwartung, dass die SPECTARIS-Anträge zeitnah weiter behandelt werden. Dazu wird eine Expertengruppe der EU-Mitgliedsstaaten konsultiert. Die Befragung der Experten erfolgt entweder schriftlich oder durch ein Treffen der Expertengruppe. Verantwortliche innerhalb der Europäischen Kommission erwarten die offizielle Publikation der neuen RoHS-Ausnahmeregelungen jedoch nicht vor Anfang 2017. Bis zur Entscheidung der Europäischen Kommission gelten die bisherigen RoHS-Regelungen fort. Das erwartete grüne Licht für die uneingeschränkte weitere Verwendung optischer Gläser und Filter wird – unabhängig vom Tag der offiziellen EU-Entscheidung – ab dem 21. Juli 2016 für weitere fünf Jahre gelten. Die RoHS-Ausnahmen sind in der optischen Industrie und ihren Anwendungsmärkten von größter Bedeutung. Die damit möglichen leistungsfähigeren, leichteren und robusteren Systeme bringen signifikante Vorteile in Märkten wie der Medizintechnik, Kameratechnik und der Messtechnik. Wesentliche Alternativen sind nach heutigem und absehbarem Stand der Technik nicht in Sicht. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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Kliniken haben ambulante Qualitätsmedizin

„Der diesjährige Krankenhaus-Report gibt einen guten Überblick über das ambulante Leistungsspektrum der Krankenhäuser und macht mehr als deutlich, dass ohne die Krankenhäuser die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung nicht gewährleistet wäre“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, anlässlich der Veröffentlichung des neuen Krankenhaus-Reports des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Die Krankenhäuser stellten in vielen spezialisierten fachärztlichen Bereichen, insbesondere in der Onkologie, in der Pädiatrie, in der Psychiatrie und in der Notfallversorgung wichtige ambulante Leistungen für die Bevölkerung sicher. Deutlich werde erneut, dass der gesetzliche Sicherstellungsauftrag an die Kassenärztlichen Vereinigungen vom vertragsärztlichen System nur zum Teil erfüllt werde. Die gesetzlichen und insbesondere die von den Selbstverwaltungspartnern Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband geschaffenen Rahmenbedingungen trügen der Rolle der Krankenhäuser in der ambulanten Versorgung nicht ausreichend Rechnung und vergäben Chancen für eine patientengerechte Versorgung. „Deshalb sieht die DKG nach dem Versorgungsstärkungsgesetz und nach der Krankenhausreform im Abbau von Hemmnissen zu Gunsten einer besseren sektorenübergreifenden Versorgung eine ganz zentrale gesundheitspolitische Reformaufgabe. Allerdings sind die Vorschläge, die von einzelnen Autoren dazu im Krankenhausreport gemacht werden, absolut ungeeignet. Wenn gefordert wird, die Zulassungsbedingungen für Leistungen der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV), beispielsweise in der Onkologie, von der vertragsärztlichen Bedarfsplanung abhängig zu machen, wäre dies die Rückkehr zur Totalabschottung der Sektoren“, machte der DKG-Präsident deutlich. Neue Hürden, noch mehr Bürokratie und Misstrauenskontrollen würden nicht weiter helfen. Es ist absolut widersprüchlich, wenn die Kassen besser verzahnte Versorgung fordern, gleichzeitig aber im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die ambulante Mitbehandlung von Begleiterkrankungen im Rahmen der ASV verhindern und die Patienten zwingen, alle sechs Monate neue Überweisungen vorzulegen. Qualifikation, Qualität und Patientenorientierung und nicht die Sorge um „Mengenausweitungen“ und „Kontrollmöglichkeiten“ müssen die Weiterentwicklung einer zukunftsgerichteten sektorenübergreifenden Versorgung prägen. „Davon sind die Vorstellungen von Krankenkassen und KBV aber leider noch weit entfernt“, so Reumann. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Hebammenverband beendet endlich Zickzackkurs bei Versicherungsunterlagen

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat seinen ca. 2.300 Mitgliedern mit Geburtshilfe und dem GKV-Spitzenverband die für einen Ausgleich der gestiegenen Haftpflichtversicherungskosten notwendigen Unterlagen ihrer Gruppenhaftpflichtversicherung nun zur Verfügung gestellt. Damit ist ein unnötiger bürokratischer Mehraufwand sowie ein Zeit- und Geldverlust für die einzelne DHV-Hebamme mit Geburtshilfe bei der Beantragung des Haftpflichtkosten-Ausgleiches beim GKV-Spitzenverband endlich abgestellt. Vorausgegangen war ein wochenlanger Zickzackkurs des DHV in Form von Ankündigungen, die notwendigen Unterlagen vollständig bereitzustellen, die der Verband wenige Tage später wieder zurückgenommen hatte. Leidtragende dieser Politik waren die einzelnen DHV-Hebammen mit Geburtshilfe, da sie bisher Gefahr liefen, bei unvollständigen Unterlagen einen um 250 Euro geminderten Ausgleich der gestiegenen Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung zu erhalten. Für die DHV-Mitgliedshebammen bedeutet das Umschwenken ihres Verbandes, dass sie nur noch die Policen und die verausgabten Haftpflichtkosten in dem beantragten Versicherungszeitraum nachzuweisen haben. „Ich bin sehr froh, dass der Deutschen Hebammenverband nun doch im Sinne seiner Mitglieder handelt, um finanzielle Nachteile für die einzelne Hebamme zu verhindern“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Zugleich hofft er, dass sich das nun eingeführte Verfahren der Informationsweitergabe über die Konditionen der Gruppenhaftpflichtversicherung durch den DHV auch bei künftigen Tarifsteigerungen fortsetzen wird. Denn nun kennt der GKV-Spitzenverband erstmals die Versicherungsbedingungen. So könnten DHV-Hebammen dauerhaft von einem unbürokratischen Verfahren profitieren. Zur Erinnerung: Noch in der Schiedsstelle im Herbst 2015 hatte der DHV die Vorlage einiger Versicherungsunterlagen verweigert. Anfang Dezember 2015 hatte der DHV dann dem Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes zugestimmt, diese für alle Mitglieder zur Verfügung zu stellen. So wäre das Antrags- und Ausgleichsverfahren für alle Beteiligten einfach und unkompliziert gewesen. Bereits Mitte Dezember 2015 zog der DHV seine Zustimmung jedoch wieder zurück. Laut dem Schiedsstellenbeschluss von Ende September 2015 müssen die Hebammen mit Geburtshilfe ihrem Antrag auf Ausgleich der gestiegenen Berufshaftpflichtversicherung ihre Versicherungsunterlagen beifügen. Erfolgt das nicht, soll der GKV-Spitzenverband 250 Euro pro Jahr vom Betrag zum Ausgleich der gestiegenen Prämien einbehalten, hatte die Schiedsstelle entschieden. Ob die einzelne DHV-Mitgliedshebamme mit Geburtshilfe die notwendigen Informationen bei der Bayerischen Versicherungskammer direkt erhalten hätte, um so eine finanzielle Einbuße beim Ausgleich der gestiegenen Haftpflichtkosten zu verhindern, war wegen der Konstruktion als Gruppenhaftpflichtversicherung bis zum Schluss unsicher gewesen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Mitarbeiterzuwachs: Sabina Filipovic verstärkt das medproduction-Team

Spritze gegen Schreibfeder – Seit dem 18. Januar 2016 verstärkt Sabina Filipovic (M.A.) das Redaktionsteam von medproduction in Köln. Die gelernte Krankenschwester tauscht damit die Spritze gegen die Schreibfeder ein. Ihren Magisterabschluss in Medien- und Kulturwissenschaft, Anglistik und Anglo-Amerikanischer Geschichte absolvierte sie an der Universität zu Köln. Während des Studiums beschäftigte sie sich intensiv mit […]

Intelligenz der Masse?

Gestern war in der Schweiz Abstimmungsonntag. Je nach Kanton war die Schweizer Bevölkerung unterschiedlich gefordert, wichtige politische Weichenstellungen in Bund, Kanton und Gemeinde mit Ihrer Stimme zu gestalten. Im Zentrum stand die sogenannte “Durchsetzungsinitiative”. Sie hatte in den letzten Monaten zu einer regen, teilweise polarisierenden Debatte geführt. Initiiert hatte sie die stärkste Partei der Schweiz, die SVP, … Intelligenz der Masse? weiterlesen

Soziale Medien im Elfenbeinturm

Am Freitag war ich zu Gast bei einem Panel im Rahmen der Social Media Week in Hamburg. Die Veranstaltung hatte den Titel Adieu Elfenbeinturm! Wissenschaftler In Sozialen Netzwerken. Unter Leitung der NDR Moderatorin Melanie Stein diskutierten die Journalismus-Forscherin Wiebke Loosen, der Medienwissenschaftler Matthias Kohring, der Wissenschaftsjournalist Jakob Vicari und ich über die Wirkungen und Risiken Sozialer Medien für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Dabei ist es uns meiner Beobachtung nach recht gut gelungen, das Themenfeld differenziert zu betrachten.