Wieviel ist eine Praxis wert?

Wer eine Praxis kaufen möchte oder seine Praxis verkaufen möchte, sieht sich schnell der scheinbar unüberwindbaren Frage des Praxiswertes gegenübergestellt. Dieser setzt sich zum einen aus dem relativ einfach zu bestimmenden Substanzwert und dem schwer zu bestimmenden ideellen Wert (Goodwill) zusammen.

Der reine Goodwill setzt sich dabei unter anderem aus der Patientenkartei, den Angestellten und natürlich dem Patientenstamm gemeinsam mit dem Ruf der Praxis zusammen. Bei den meisten Praxen übersteigt dabei der immaterielle Wert den materiellen Wert. Maßgeblich bei der Bewertung ist es demnach, ob – aus Sicht des Patienten –  die bisherige Tätigkeit in gleicher Weise oder besser fortgeführt wird. Dabei darf natürlich nicht unberücksichtigt bleiben, dass sich eine Ertragsprognose nur schwierig von dem früheren Inhaber der Praxis trennen läßt. Zu oft liegt der Erfolg einer Praxis in der Person des Inhabers.

Die richtige Berechnungsweise ist unter den Experten daher sehr umstritten. Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner neueren Rechtsprechung erstmals für eine bestimmte Methode zur Wertermittlung entschieden. Demnach soll die sog. „modifizierte Ertragswertmethode“ angewandt werden.

Es werden nach dieser Bewertungsmethode die zu erwartenden Einnahmenüberschüsse auf den Tag der Unternehmensbewertung abgezinst. Der Praxisveräußerer verzichtet auf die künftig zu erwartenden Einnahmenüberschüsse und erhält dafür einen Veräußerungspreis in Höhe der abgezinsten Summe der erwarteten zukünftigen Einnahmenüberschüsse.

Die Berechnung kann im Einzelfall durchaus schwierig sein. Seien Sie daher beim Praxiskauf oder Praxisverkauf stets gut beraten und sprechen Sie uns an!

 

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