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Neues Patientenrechtegesetz am 26.02.2013 in Kraft getreten

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Seit dem 26.02.2013 gibt es das neue Patientenrechtegesetz. Die neuen Regelungen finden sich in den §§ 630a – 630h BGB. Diese sehen Sie untenstehend:§ 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag (1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur

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