Ein Gynäkologe oder jeder andere Arzt, der weit über 20.000 EUR im Jahr durch die Beteiligung an klinischen Studien verdient, ist zwingend umsatzsteuerpflichtig. Wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen und nicht abgeführt, so ist dieses Verhalten strafrechtlich relevant (Steuerverkürzung, Steuerhinterziehung). Durch eine korrekt gestellte, strafbefreiende Selbstanzeige können jedoch die Konsequenzen eingeschränkt werden.
Related Posts
“25 Prozent auf alles” – In der Medizin aber vermutlich nicht so lange
Stimmt, die früheren Werbebeschränkungen für Ärzte sind gefallen. Da freuten sich ein Schönheitschirurg und der Betreiber eines der Arztbewertungs-Startups.
Aber, herrje, da stand dann ganz groß, formatfüllend auf der Seite in dem Portal: “-25% auf alle Schönheits-Operationen. Aktion befristet bis zum 28. Februar 2010.” (Beinahe vermutete ich noch den Hinweis “Außer auf Tiernahrung” – aber das […]
Mediziner, Drogenbeauftragter und Medizinerorganisationen kaempfen gegen Zigarettensucht und Gesundheitsbuerokratie
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, ergreifen Ärzte und Medizinerorganisationen einen neuen Vorstoß, daß die Raucherentwöhnung von den Krankenkassen unterstützt wird. Der Drogenbeauftragte schließt sich dieser Initative an, während sich die politische Seite damit sichtlich schwer tut. Nach der Vorstellung der Initiatoren sollen die Tabakabhängigkeit als Suchtkrankheit anerkannt werden. Die Folge wäre natürlich die Übernahme Continue Reading
Abgabe von Medikamenten durch Automaten ist unzulässig
Mit Urteil vom 24.06.2010 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 30.09 und 3 C 31.09) entschieden, dass die Verwendung von so genannten Apotheken-Terminals unzulässig ist. Die am Verfahren beteiligten Pharmazeuten hatten vor Ihren Apotheken ein Terminal aufgestellt, über die auch außerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente an Kunden abgegeben wurden. […]