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Abgabe von Medikamenten durch Automaten ist unzulässig

Mit Urteil vom 24.06.2010 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 30.09 und 3 C 31.09) entschieden, dass die Verwendung von so genannten Apotheken-Terminals unzulässig ist. Die am Verfahren beteiligten Pharmazeuten hatten vor Ihren Apotheken ein Terminal aufgestellt, über die auch außerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente an Kunden abgegeben wurden. [...]

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