Abgabe von Medikamenten durch Automaten ist unzulässig
Mit Urteil vom 24.06.2010 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 30.09 und 3 C 31.09) entschieden, dass die Verwendung von so genannten Apotheken-Terminals unzulässig ist. Die am Verfahren beteiligten Pharmazeuten hatten vor Ihren Apotheken ein Terminal aufgestellt, über die auch außerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente an Kunden abgegeben wurden. [...]
Verwandte Beiträge:
Wohin mit verfallenen Medikamenten?
Bis vor zwei Jahren war das ja eine einfache Geschichte...
Verdalldaten von Medikamenten
Aber wir wissen auch, dass man auch Lebensmittel, die ein...
Verzögerte Abgabe
Noch ein Fall von missverstandener Pharmakologie: Kundin: „Ich brauche Magnesium...
Nein, keine Abgabe.
Mann in der Apotheke: „Ich hätte gerne das hier.“ gibt...
Die Lagerung von Medikamenten …
… und ein Problem (dazu später) Bei den meisten Medikamenten...
