Unabhängige Patientenberatung – Vergabekammer angerufen

Im Rahmen des Verfahrens zur Förderung einer unabhängigen Patientenberatung ist heute von einem der nicht berücksichtigten Bieter ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer gestellt worden. Die Vergabekammer wird nun prüfen, ob der GKV-Spitzenverband als Auftraggeber die Verfahrensvorschriften eingehalten hat. Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Es ist das gute Recht eines jeden Verfahrensteilnehmers prüfen zu lassen, ob das Vergabeverfahren in allen Punkten korrekt abgelaufen ist. Wir haben diese Fördermittelvergabe in enger Abstimmung mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung und unter beratender Beteiligung des Beirats durchgeführt. Grundlage unserer im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten getroffenen Entscheidung waren die von den Bewerbern eingereichten Unterlagen, in denen die Konzepte und Pläne für die Beratung in den kommenden sieben Jahren dargelegt waren, und die anhand der vorher festgelegten und den Verfahrensteilnehmern bekannten objektiven Kriterien bewertet wurden. Ich bin überzeugt, dass die Vergabekammer dies auch so sehen und unser Vorgehen bestätigen wird. Die Entscheidung, die dort in den nächsten Wochen getroffen wird, schafft in jedem Fall Klarheit für alle Beteiligten. Auch künftig wollen wir eine Patientenberatung, die fachlich fundiert sowie neutral und unabhängig berät, wie dies auch die gesetzlichen Vorgaben vorsehen. Dass die unabhängige Patientenberatung künftig zu einem reinen Callcenter degradiert werden soll, wie gelegentlich kolportiert wird, ist ausgemachter Unsinn. Allein an der Zielsetzung, dass eine unabhängige Patientenberatung so vielen Ratsuchenden wie möglich kompetent, schnell und unkompliziert eine neutrale und unabhängige Beratung bieten kann, hat sich das laufende Vergabeverfahren orientiert.“ Hintergrundinfo: Wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens ein Nachprüfungsantrag gestellt, spricht die Vergabekammer für die Zeit des Prüfungsverfahrens ein vorläufiges Zuschlagsverbot aus. Die Kammer trifft in der Regel innerhalb von fünf Wochen ab Antragstellung eine Entscheidung. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Vertreterversammlung der KBS begrüßt neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) hat sich auf ihrer heutigen Sitzung in Bochum mit den Rechnungsergebnissen für das Jahr 2014 beschäftigt. Das Ausgabevolumen für die Bereiche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung belief sich auf insgesamt rund 30 Milliarden Euro. Zusammen mit den weiteren Aufgabenfeldern wie Minijob-Zentrale, Krankenhäusern und Rehakliniken beträgt das Finanzvolumen der KBS rund 47 Milliarden Euro. Im Bereich der Pflegeversicherung begrüßten die Mitglieder der Vertreterversammlung die für 2017 geplanten gesetzlichen Änderungen in der Pflegeversicherung. Im Zentrum soll künftig der individuelle Unterstützungsbedarf des Einzelnen stehen, der nach dem Grad der Selbstständigkeit zu beurteilen ist. Die drei bestehenden Pflegestufen sollen in fünf Pflegegrade überführt werden, mit denen die individuelle Pflegebedürftigkeit besser berücksichtigt wird. „Wir freuen uns über die vorgesehenen Neuregelungen, die deutliche Verbesserungen für die rund 150.000 bei der Knappschaft versicherten Pflegebedürftigen bedeuten, und werden sicherstellen, dass sämtliche Leistungsverbesserungen schnell bei unseren Versicherten ankommen“, so Knappschafts-Geschäftsführerin Bettina am Orde. Die Minijob-Zentrale der Knappschaft-Bahn-See hat im ersten Quartal dieses Jahres erstmals einen spürbaren Rückgang der Minijobber-Zahlen festgestellt. Im gewerblichen Bereich lag die Zahl der Minijobber zum Stichtag 31. März bei rund 6,6 Millionen; was einem Minus von 3,5 Prozent gegenüber dem Vorquartal beziehungsweise 2,8 Prozent zum Vorjahr entspricht. Ob dieser Rückgang allein aus dem zum Januar 2015 eingeführten Mindestlohn resultiert, lässt sich aus dem Datenmaterial der Minijob-Zentrale nicht herleiten. Mit der Haushaltsjob-Börse hat die Minijob-Zentrale im Herbst 2014 ihren Service erweitert. Unter www.haushaltsjob-boerse.de können Interessenten, die eine Haushaltshilfe oder eine Beschäftigung in Privathaushalten suchen, kostenlos eine Anzeige aufgeben. Mittlerweile nutzen über 12.000 Personen den Service, bei steigender Tendenz. Bislang zählte die Haushaltsjob-Börse fast eine halbe Million Besucher. Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten hier Beratung und alle wichtigen Informationen aus einer Hand. Sie fördert damit die Bereitschaft, ein Beschäftigungsverhältnis anzumelden und Schwarzarbeit zu vermeiden. Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See

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Knappschaft-Bahn-See mit neuer Führung – Bettina am Orde wird Erste Direktorin

Die Krankenversicherungsexpertin Bettina am Orde wird zukünftig die DRV Knappschaft-Bahn-See (KBS) führen. Mit Wirkung zum 1. November 2015 wurde sie von der Vertreterversammlung, dem Parlament des Sozialversicherungsträgers, zur Ersten Direktorin gewählt. Sie wird die erste Frau und die erste Sozialwissenschaftlerin auf dieser Position sein. Bettina am Orde wurde 1962 in Essen geboren. Sie studierte an der Bochumer Ruhr-Universität. Ihre beruflichen Stationen führten sie über den AOK-Bundesverband, den DGB-Bundesvorstand, den IKK-Bundesverband und das NRW-Gesundheitsministerium 2012 zur KBS. Hier ist sie bisher vor allem für den Bereich der Krankenversicherung und die Rechtsabteilung zuständig. Sie tritt die Nachfolge von Dr. Georg Greve (66) an. Der im mecklenburgischen Güstrow geborene und in Essen lebende Mathematiker und Betriebswirt kam 1986 zur damaligen Bundesknappschaft. Als Abteilungsleiter für Organisation und EDV organisierte er maßgeblich die Erstreckung der Renten- und der Krankenversicherung auf die neuen Bundesländer. In seine Zeit als Direktor (ab 1997) und Erster Direktor (ab 1998) fielen zahlreiche Entscheidungen, die den Erhalt und Ausbau des Sozialversicherungsträgers möglich machten: die Weiterentwicklung im Krankenhausbereich, die Gründung der Minijob-Zentrale (2003), die Fusion mit der Seekasse und der Bahn-Versicherungsanstalt (2005) und die Öffnung der knappschaftlichen Krankenversicherung für alle gesetzlich Versicherten (ab 2007). Neu im dreiköpfigen Direktorium wird Heinz-Günter Held (59) sein. Der Dortmunder Finanzexperte kam nach einem Studium der Wirtschaftswissenschaften 1982 zur damaligen Bundesknappschaft. In der Haushaltsabteilung wurde er Dezernent und 1999 Abteilungsleiter und damit zuständig für einen Haushalt von rund 47 Milliarden Euro. Zudem baute er das Finanzcontrollingsystem des gesamten Unternehmens auf. Weiterhin, und nach dem Willen der Vertreterversammlung ein Jahr länger als bis zur regulären Pensionsgrenze mit 65, gehört Peter Grothues (63) aus Castrop-Rauxel der Führungsspitze der KBS an. Grothues zeichnet seit gut zwei Jahren verantwortlich für die Bereiche Rentenversicherung, Rehabilitation, Personal und die Minijob-Zentrale. Pressemitteilungd er Knappschaft-Bahn-See

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Bedarfsplanung kein Instrument, um Zahl der Ärzte festzulegen

Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, erklärt: „Die Planung von Arztsitzen vor Ort erfolgt gemeinsam durch Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen. Das heißt: Für Sitze, die zusätzlich zur Planungsgrenze von 110 Prozent hinzugekommen sind, hat auch aus Sicht der Krankenkassen eine Notwendigkeit für die Versorgung der Patienten bestanden. Nicht vergessen darf man zudem, dass Praxen in sogenannten überversorgten Gebieten, beispielsweise in Städten, auch Patienten aus dem ländlichen Umland mitversorgen. Im Übrigen wurden die Verhältniszahlen niemals dafür geschaffen, um Aussagen darüber zu treffen, ab wann es zu viele Ärzte gibt. Außerdem ist eine Bedarfsplanung eine Planung, nicht mehr und nicht weniger. Es ist ein Irrglaube zu meinen, dass eine veränderte Planung alleine automatisch dazu führt, dass junge Ärzte aufs Land gehen. Vielmehr muss das Gesamtbild stimmen: Wir müssen alles dafür tun, die Niederlassung attraktiv zu machen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), verweist ergänzend auf die veraltete Informationsbasis der Bedarfsplanung: „Auf der jetzigen Grundlage kann keine wissenschaftlich haltbare Aussage getroffen werden. Der Gesetzgeber dringt selbst darauf, diese Zahlen zu überarbeiten.“  Die derzeitige Bedarfsplanung bilde in keiner Weise die fortschreitende Ambulantisierung der Medizin ab. „Immer häufiger übernehmen niedergelassene Ärzte Behandlungen, für die Patienten früher im Krankenhaus liegen mussten“, sagt Dr. von Stillfried. „Dieser Trend zu mehr ambulanter Behandlung ist für Patienten nicht nur angenehmer und weniger belastend, sondern macht das Gesundheitssystem insgesamt auch wirtschaftlicher. Diese Entwicklung kann heute schon in vielen Städten beobachtet werden. Sie verstärkt die Bedeutung von Städten für die Versorgung des Umlands. Die Alterung der Gesellschaft und die Abwanderung der Bevölkerung in Städte erfordern daher ein Umdenken in der Bedarfsplanung.“ Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi)

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Pflegereform nutzen: Mit Reha Pflege vermeiden

Der BDPK fordert die Politik auf, jetzt zu handeln! Der Gesetzgeber muss die Pflegereform nutzen, um den Zugang zu Rehabilitation zu verbessern, im Präventionsgesetz wurde die Chance vertan. Rehabilitation vermeidet oder verzögert nachweislich Pflegebedürftigkeit. Längst ist es wissenschaftlich erwiesen und die Fachleute sind sich einig: Medizinische Rehabilitation kann die Abhängigkeit von Pflege hinauszögern und vermeiden. Zwanzig Jahre nach der Einführung der Pflegeversicherung muss mit der Pflegereform endlich die Chance ergriffen werden, um Menschen den bedarfsgerechten Zugang zur Rehabilitation zu verschaffen. Seit Jahren macht der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen darauf aufmerksam, dass es Probleme an der Schnittstelle zwischen Rehabilitation und Pflege gibt. Die zuständige Krankenversicherung hat keinen Anreiz für die Gewährung von Rehabilitationsleistungen zur Vermeidung von Pflege, da sie von vermiedener Pflegebedürftigkeit nicht profitiert. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, diese bekannte Schnittstellenproblematik erneut zu prüfen. Es gibt drei denkbare Lösungen: Ein Finanzausgleich zwischen der Pflegekasse und der Krankenversicherung, der die Kosten für pflegevermeidende Rehabilitationsleistungen erstattet. Die Pflegeversicherung wird zum Reha-Träger. Die hausärztliche Verordnung wird gestärkt. Der Gesetzgeber greift die Problematik bisher lediglich im Bereich der Pflegebegutachtung auf. Die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs soll im Rahmen der Pflegebegutachtung nach einem bundesweit standardisierten Verfahren erfolgen. Der Hintergrund ist die extrem niedrige Reha-Empfehlungsquote des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) von 0,4 Prozent bei den Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Diese Begutachtung erfolgt jedoch erst, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. Viel wirksamer sind medizinische Rehabilitationsleistungen, wenn sie früher einsetzen. Und zwar dann, wenn erste Anzeichen von drohendem Pflegebedarf sichtbar werden. Das wiederum kann der Hausarzt am besten einschätzen. Bislang liegt die letzte Entscheidung über die Gewährung der Reha-Leistung aber bei der Krankenkasse. Selbst dann, wenn der behandelnde Hausarzt den bestehenden Rehabilitationsbedarf attestiert und eine Reha-Verordnung ausgestellt hat. Aktuell wird fast die Hälfte der vom niedergelassenen Arzt verordneten Rehabilitationsmaßnahmen (sog. Heilverfahren) abgelehnt. Die Kosten einer Rehabilitationsleistung sind schon nach vier Monaten vermiedener Pflegebedürftigkeit mit den eingesparten Pflegekosten verrechnet. Für den älteren Menschen, der dadurch in seiner eigenen Wohnung bleiben und ohne fremde Hilfe seinen Alltag bewältigen kann, rechnet sich die Leistung bereits ab dem ersten Tag vermiedener Pflege. Zahlen und Fakten: In Deutschland gibt es rund 2,6 Mio. pflegebedürftige Menschen. Im Jahr 2030 werden es voraussichtlich 3,5 Mio. Menschen sein. Die Pflegekassen geben jährlich 25,45 Mrd. € für Pflegeleistungen aus. Rehabilitationsleistungen, ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt wurden im Jahr 2013 185.477 mal erbracht. Sie kosteten die Krankenkassen 473 Mio. €. Das sind 0,26 % der jährlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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Krankenkassen und niedergelassene Ärzte verhindern bessere Versorgung alter Menschen

Zur gestrigen Schiedsstellenentscheidung über geriatrische Ambulanzen an Krankenhäusern erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Es ist unverständlich und nahezu unerträglich, wie Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband die qualifizierte ambulante Versorgung für ältere Patienten mit Bewegungsstörungen, Altersschwindel, Demenz oder Inkontinenz systematisch ausbremsen. Die eigens zur Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten dieser Patienten in der vergangenen Legislaturperiode geschaffenen gesetzlichen Regelungen (§ 118a SGB V) zur Zulassung der Krankenhausambulanzen werden damit schlichtweg ignoriert. Während der Gesetzgeber will, dass die spezialisierten Behandlungskompetenzen der Krankenhausambulanzen zur direkten Versorgung der Patienten genutzt werden, sieht der gestrige Beschluss vor, dass die Ambulanzen der Krankenhäuser nur Behandlungskonzepte für niedergelassene Ärzte erstellen dürfen und die konkrete Behandlung geriatrischer Patienten dann ausschließlich von niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden darf. Den spezialisierten geriatrischen Institutsambulanzen der Krankenhäuser wird die ambulante Behandlung nicht einmal im Ausnahmefall erlaubt. Hier ist jetzt der Gesetzgeber gefordert, die Zulassung der Krankenhäuser direkt aus dem Gesetz heraus festzulegen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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AOK Bayern und KVB: Stiftungslehrstuhl hat sich bewährt

Der vor sechs Jahren von der AOK Bayern und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ins Leben gerufene Stiftungslehrstuhl für Allgemeinmedizin an der Technischen Universität München (TU) hat sich als feste Einrichtung in der Aus- und Weiterbildung der Hausärzte und in der Versorgungsforschung etabliert. Zum 1. Juli 2015 wurde dieser deshalb in einen ordentlichen Lehrstuhl umgewandelt. Die Initiatoren des Lehrstuhls, AOK Bayern und KVB, begrüßen dies als wichtiges Signal für den Erhalt und die Stärkung der hausärztlichen Versorgung in Bayern und sehen sich damit in ihrer damaligen Entscheidung bestätigt, ein solches Vorhaben zu planen und zu finanzieren. AOK Bayern und KVB finanzierten den Stiftungslehrstuhl jeweils mit über 930.000 Euro. Besonderer Dank gilt laut AOK Bayern und der KVB dem Inhaber des Lehrstuhls. „Professor Dr. Antonius Schneider und sein Team haben mit viel Pioniergeist, großem Enthusiasmus und neuen Ideen eine solide Basis für die Etablierung des Lehrstuhls geschaffen“, erklärten die Verwaltungsratsvorsitzenden der AOK Bayern, Ivor Parvanov und Fritz Schösser. Dabei erstreckten sich die Forschungsthemen des Lehrstuhls nicht allein auf den hausärztlichen Bereich, sondern deckten ein breiteres Feld ab. Die Verwaltungsräte erinnerten daran, dass vielfältige Widerstände vor der Errichtung des Stiftungslehrstuhls zu überwinden waren. Man erhoffe sich Impulse für weitere Qualitätsverbesserungen in der künftigen hausärztlichen Versorgung. Aus Sicht des Vorstands der KVB ist eine fundierte und praxisnahe Ausbildung der angehenden Hausärzte auch ein Mittel gegen den zunehmenden Landarztmangel. „Wenn wir flächendeckend eine hausärztliche Versorgung gewährleisten wollen, ist es allerdings notwendig, dass als Grundvoraussetzung an allen medizinischen Fakultäten in Bayern entsprechende Lehrstühle eingerichtet werden. Hier besteht doch noch erheblicher Aufholbedarf“, so der KVB-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Krombholz. Neben dem Lehrstuhl an der TU München gibt es in Bayern seit 1. Oktober 2013 einen weiteren ordentlichen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen–Nürnberg (FAU). Pressemitteilung der AOK Bayern

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Europäische Organisation für Arzneimittelprüfung ernennt arvato Systems zum Service Provider für den National Blueprint Service

Die European Medicines Verification Organisation (EMVO) hat arvato Systems als offiziellen Service Provider ausgewählt. Der IT Experte aus Gütersloh stellt europäischen Ländern einen sogenannten National Blueprint Service zur Verifikation von Arzneimitteln zur Verfügung. Im Rahmen der Initiative securPharm setzen die Herstellerverbände von Arzneimitteln in Deutschland bereits seit längerem auf die Expertise von arvato Systems. Sie haben das Unternehmen mit der Entwicklung, Implementierung und dem Hosting einer IT-Lösung zum Schutz vor gefälschten Präparaten beauftragt, die die Echtheitsprüfung der Arzneimittel vor Abgabe an den Patienten leistet. Heute laden schon über 25 Hersteller Packungen serialisierter Arzneimittel die Seriennummern ihrer Verpackungen in das System hoch. Über 16 Millionen Arzneimittelpackungen mit Seriennummern können derzeit von den teilnehmenden Apotheken verifiziert werden. Diese Lösung unterstützt bereits heute die erwarteten Vorgaben der Fälschungsschutzrichtlinie der Europäischen Union. Bewährtes System für den internationalen Roll-out bereit Von der EMVO wurde das IT-System von arvato Systems jetzt offiziell als sogenannter National Blueprint Service anerkannt. Damit bietet arvato Systems den 28 europäischen Ländern eine erprobte Umsetzungsmöglichkeit, mit der sämtliche Aspekte der ab 2019 verpflichtenden EU-Fälschungsschutzrichtlinien (Falsified Medicines Directive) kosteneffizient und schnell umgesetzt werden. „Wir freuen uns, dass unser Dienstleister arvato Systems jetzt auch auf europäischer Ebene die Chance hat, das bewährte System in weiteren EU-Staaten zu implementieren“, Dr. Reinhard Hoferichter, Sprecher des Vorstands von securPharm e.V. arvato Systems bietet im Healthcare-Segment umfassende Lösungsplattformen zur Serialisierung an. Diese können sowohl einzelne produzierende Unternehmen als auch nationale Verifikationssysteme unterstützen. Dabei greifen die Gütersloher auf ein eigenes Team von Serialisierungsexperten zurück, das bereits zahlreiche Projekte im internationalen Umfeld realisiert hat. Dazu Peter Koop, Director Finance & Healthcare bei arvato Systems: „Wir decken die gesamte Prozesskette End-to-End mit unseren eigenen Lösungen ab. Vom pharmazeutischen Hersteller bis zur Verifikation in den Apotheken.“ Pressemitteilung der arvato Systems GmbH

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arvato Systems präsentiert Serialisierungslösung zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen

Der zweite securPharm Infotag findet am 22. und 23. Juli 2015 in Frankfurt am Main statt. Aus erster Hand berichten Vertreter der EU-Kommission, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie ausgewählte Fachexperten zum aktuellen Stand des securPharm-Projektes. Auch arvato Systems ist mit einem Spezialisten-Team vor Ort und präsentiert die Serialisierungslösung „CSDB“ sowie einen internationalen Blueprint zur Arzneimittelverifikation.  Durch die Fälschungsschutzrichtlinie wird der pharmazeutischen Industrie eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen vorgegeben. Die Einzelheiten hinsichtlich der Eigenschaften und technischen Spezifikationen für die Sicherheitsmerkmale sowie die Modalitäten der Verifizierung wird die Europäische Kommission in einem sogenannten „delegierten Rechtsakt“ festlegen, dessen Bekanntmachung für  Mitte Juli 2015 avisiert ist. Auf dem zweiten  securPharm Infotag erfahren die Besucher den aktuellsten Stand zum „delegierten Rechtsakt“ und können sich gleichzeitig über Lösungen und Umsetzungsmöglichkeiten informieren. Serialisierungslösung von arvato Systems national wie international auf der Erfolgsspur An einem Live-System zeigt arvato Systems als IT-Spezialist für den Healthcare-Bereich seine eigene Serialisierungsplattform „arvato CSDB“ (Corporate Serialisation Database) in Verbindung mit den Maschinen des Spezialisten für Wäge- und Inspektionstechnik OCS Checkweighers. Die IT-Plattform deckt sämtliche Serialisierungsnummern eines Pharmazeutischen Herstellers auf Corporate und Site-Level (Level 3 und Level 4) durchgängig ab; angefangen von ihrer Erzeugung und Verwaltung über die  Kommunikation mit Produktionslinien bis hin zur Meldung an nationale Behörden. Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt in Deutschland im Rahmen der securPharm-Initiative hat jetzt die European Medicines Verification Organisation (EMVO) arvato Systems zum offiziellen Service Provider ausgewählt. Damit stellt das Unternehmen europäischen Ländern einen sogenannten National Blueprint Service zur Verifikation von Arzneimitteln zur Verfügung. Wie werden Serialisierungsdaten erfolgreich gemanagt? Antworten auf diese Fragestellung sowie Expertenhinweise zum Aufbau eines validen Managements von Serialisierungsprozessen gibt Peter Koop (Leiter Solutionsmanagement, arvato Systems) in seinem Impulsvortrag „Wesentliche Erfolgsfaktoren für erfolgreiches Management von Serialisierungsdaten“ am 22. Juli um 15:55 Uhr. Weitere Informationen zum 2. SecurPharm Infotag finden Sie hier. Pressemitteilung von arvato Systems GmbH

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Erster Erstattungsbetrag für Kinderarzneimittel vereinbart

Der GKV-Spitzenverband und die Pierre Fabre Dermo-Kosmetik GmbH haben sich Mitte Juni auf Grundlage der frühen Nutzenbewertung nach dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) auf einen Erstattungsbetrag für das Kinderarzneimittel Hemangiol®, Wirkstoff: Propranolol, geeinigt. Der verhandelte Erstattungsbetrag für das Arzneimittel gegen Blutschwamm bei Kindern (infantiles Hämangiom), einer Wucherung von Blutgefäßen, tritt bereits am 15. Juli 2015 in Kraft, gut sechs Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Frist zur freien Preisbildung durch den Hersteller. Zudem wurde zwischen den Verhandlungspartnern eine Praxisbesonderheit für alle zugelassenen Anwendungsgebiete vereinbart. Beide Seiten bezeichneten den Ablauf der Gespräche und ihr Ergebnis als konstruktiv und fair. Die vorzeitige Gültigkeit von Erstattungsbetrag und Praxisbesonderheit stelle zügig sicher, so die Vertragspartner, dass betroffene Kindern mit dem zugelassenen Arzneimittel Hemangiol® bestmöglich und zu angemessenen Preisen versorgt werden können. Prädikat: Hinweis auf erheblichen Zusatznutzen in einer Patientengruppe Hemangiol® ist das erste Kinderarzneimittel, welches das AMNOG-Verfahren und die sich anschließende Preisverhandlung durchlaufen hat. Bei dem Arzneimittel handelt es sich um eine altersangepasste Darreichungsform des Betablockers Propranolol, der zur Behandlung von Blutschwamm bei Kindern (infantiles Hämangiom), die einer systemischen Therapie bedürfen, eingesetzt wird. Grundlage für die Verhandlungen war der Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) über die Nutzenbewertung von Hemangiol® gemäß § 35 a SGB V vom 19. Februar 2015. Der G-BA hat für alle zugelassenen Patientenpopulationen einen Zusatznutzen festgestellt. Während es sich bei zwei von drei Patientengruppen auf Basis der vom Hersteller vorgelegten Studien um einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen handelt, konnte der G-BA für eine dritte Patientengruppe – bei der die Gefahr von bleibenden Narben oder Entstellungen besteht – erstmals einen Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen im Rahmen der frühen Zusatznutzenbewertung attestieren. Hemangiol® hat damit auf Basis seiner klinischen Wirksamkeit im Sinne einer Heilung die bisher beste Einstufung und Bewertung eines neuen Arzneimittels erhalten. Beim infantilen Hämangiom wachsen im frühen Säuglings- und Kleinkindalter immer mehr tumorartige Gefäßstrukturen in der Haut heran, die der Körper jedoch gar nicht benötigt. In ca. zehn bis zwölf Prozent der Fälle gehen die in der Regel ungefährlichen Gefäßwucherungen mit so gravierenden Beeinträchtigungen einher, dass eine Behandlung notwendig ist. Je nach Entstehungsort und Ausmaß kann es zu bleibenden Narben und Entstellungen oder schmerzhaften Hautgeschwüren (Ulzerationen) kommen; auch die Funktionsweise wichtiger Organe wie Auge, Nase oder Mund kann betroffen sein. Bei Hämangiomen im Halsbereich kann durch eine Beeinträchtigung der Atemwege sogar Lebensgefahr bestehen. Vor der Zulassung von Hemangiol® stand kein in klinischen Studien geprüftes Fertigarzneimittel zur systemischen Therapie infantiler Hämangiome zur Verfügung. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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