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Bedarfsplanung kein Instrument, um Zahl der Ärzte festzulegen

Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, erklärt: „Die Planung von Arztsitzen vor Ort erfolgt gemeinsam durch Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen. Das heißt: Für Sitze, die zusätzlich zur Planungsgrenze von 110 Prozent hinzugekommen sind, hat auch aus Sicht der Krankenkassen eine Notwendigkeit für die Versorgung der Patienten bestanden. Nicht vergessen darf man zudem, dass Praxen in sogenannten überversorgten Gebieten, beispielsweise in

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