5 Jahre Forschungsarbeit über den Ursprung guter Ideen. Steven Johnson bringts in RSAnimates mal wieder elegant zu Papier:
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BARMER bezuschlagt Arzneimittelrabattverträge
Die BARMER hat die Zuschläge für die elfte Tranche ihrer Arzneimittelrabattverträge vergeben. Diese löst ab 1. Oktober 2018 die bisherige neunte Tranche ab, die Ende September 2018 ausläuft. „Mit den neuen Rabattverträgen für Generika setzt die BARMER ihre erfolgreiche Strategie fort, bei der die zuverlässige Versorgung der Versicherten mit hochwertigen Arzneimitteln im Vordergrund steht. Gleichzeitig sind sie ein hervorragendes Instrument, die Ausgaben sinnvoll zu steuern. Beides kommt den Versicherten zu Gute“, betont BARMER-Vorstand Dr. Mani Rafii. Größter Teil der Verträge im Mehrpartnermodell Bezuschlagt wurden 140 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 149 Losen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von rund 470 Millionen Euro. Für elf Wirkstoffe beziehungsweise Wirkstoffkombinationen gingen keine oder keine zuschlagfähigen Angebote ein. Die Arzneimittel umfassen ein breites Therapiespektrum, darunter die Behandlung von Infektionen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Fettstoffwechselstörungen. Neben exklusiven Verträgen setzt die BARMER weiter in großem Umfang auf das Mehrpartnermodell. Bei 108 Losen (72 Prozent) kommen bis zu drei Bieter zum Zuge. Für 41 Lose wurden Exklusivzuschläge erteilt. „Wenn mehrere Produkte zur Auswahl stehen, bietet dies entsprechende Verordnungsalternativen und verbessert damit auch die Therapietreue der Patienten“, so Rafii. Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro Insgesamt hat die BARMER derzeit durch Ausschreibungen Verträge für rund 280 generisch verfügbare Wirkstoffe mit einem Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro realisiert. Die Laufzeit der neuen Verträge beträgt zwei Jahre. Pressemitteilung BARMER
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Solider Haushalt für Knappschaft-Bahn-See
Die Vertreterversammlung, das Parlament der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), hat in ihrer heutigen Sitzung den Haushaltsplan für das Jahr 2015 verabschiedet. Das Ausgabenvolumen im Haushaltsjahr 2015 beträgt insgesamt 46,3 Mrd. Euro, der Zuwachs gegenüber dem Ansatz für das laufende Jahr 2,0 Milliarden Euro bzw. 4,6 Prozent. Kranken- und Pflegeversicherung werden im kommenden Jahr fast 9 Milliarden Euro ausgeben, die Rentenversicherung 22,5 Milliarden Euro. Die Minijob-Zentrale wird Beiträge von ca. 8 Milliarden Euro einziehen. Die von ihr eingezogenen Beiträge kommen als Auftragsgeschäft der gesamten deutschen Sozialversicherung zu Gute; die Steuereinnahmen stehen dem Bund, den Ländern, Kommunen und Kirchen zur Verfügung. Weitere Beträge entfallen beispielsweise mit fast 600 Millionen Euro auf die Renten-Zusatzversicherung und mit 16 Millionen Euro auf die Seemannskasse. Die Rentensachbearbeitung der KBS hat die durch das Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz geschaffenen neuen gesetzlichen Regelungen wie die Altersrente mit 63, die sogenannte Mütterrente oder die veränderten Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrenten trotz enormer Arbeitsmengen zeitgerecht umgesetzt. Die Vertreterversammlung würdigte insbesondere, dass die hohe Anzahl von Bescheiden und persönlichen Beratungen im Zusammenhang mit der Mütterrente so zeitnah bewältigt werden konnte. Die Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale ist gut gestartet. Die Börse soll Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Haushalt zusammen bringen und dadurch sowohl Haushalte entlasten als auch Schwarzarbeit verhindern. Mit ihrer bundesweiten Kampagne zur Anmeldung von Haushaltshilfen hat die Minijob-Zentrale gemeinsam mit der Augsburger Puppenkiste den „Politikaward“ gewonnen.Es handelt sich um einen der renommiertesten Preise für Werbekampagnen in Deutschland, der von Agenturen, Politikern und Wissenschaftlern gemeinsam verliehen wird. Pressemitteilung der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
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Notfalldatenmanagement: Gemeinsame Selbstverwaltung löst ihre Aufgaben – jetzt ist die Industrie am Zug
Die ärztliche Vergütung des Notfalldatenmanagements ab 1. Januar 2018 steht fest. Eine Einigung erzielten am Dienstag in Berlin der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen des Erweiterten Bewertungsausschusses. Der einstimmig getroffene Beschluss sieht die Einführung von drei neuen Gebührenordnungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vor. Sie beziehen sich auf die Erstellung, Aktualisierung und die Löschung von Notfalldatensätzen. Da es sich um neue Leistungen handelt, erfolgt die Vergütung zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren extrabudgetär. Mit ihrem Beschluss hat die Gemeinsame Selbstverwaltung die Grundlagen geschaffen für die Umsetzung von Vorgaben im E-Health-Gesetz. Sie sehen vor, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Anwendungen unterstützen soll, die das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von medizinischen Daten für die Notfallversorgung (Notfalldatensätze) ermöglichen. Beide Vertragspartner stellen fest, dass mit dem erfolgreichen Ende der Vorarbeiten nun die Industrie am Zuge ist. Sie muss die notwendigen Geräte-Updates entwickeln, testen und den Praxen zur Verfügung stellen, damit das Notfalldatenmanagement technisch auch durchgeführt werden kann. Die Vergütung der technischen Komponenten für das Notfalldatenmanagement regelt die Vereinbarung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur. Sie ist ebenfalls vom GKV-Spitzenverband und der KBV geschlossen worden. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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