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Notfalldatenmanagement: Gemeinsame Selbstverwaltung löst ihre Aufgaben – jetzt ist die Industrie am Zug

Die ärztliche Vergütung des Notfalldatenmanagements ab 1. Januar 2018 steht fest. Eine Einigung erzielten am Dienstag in Berlin der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen des Erweiterten Bewertungsausschusses. Der einstimmig getroffene Beschluss sieht die Einführung von drei neuen Gebührenordnungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vor. Sie beziehen sich auf die Erstellung, Aktualisierung und die Löschung von Notfalldatensätzen. Da es

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