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Nur jedes vierte Rabattarzneimittel ist zuzahlungsfrei

Nur noch knapp jedes vierte Rabattarzneimittel (23,7 Prozent) ist zur Jahresmitte teilweise oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verpflichtung der Apotheken zur Abgabe von Rabattarzneimitteln im Jahr 2007 ist die Befreiungsquote kontinuierlich gesunken – von 60 Prozent (2008) über 42 Prozent (2012) auf 23 Prozent (2016). Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die gesetzliche Krankenk

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