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Arzneimitteltherapiesicherheit braucht Arzt und Apotheker
„Die Arzneimittelsicherheit ist und bleibt die zentrale Aufgabe der Apotheker, unabhängig vom jeweiligen Tätigkeitsfeld“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), anlässlich der gestrigen Eröffnung des internationalen Fortbildungskongresses pharmacon. Kiefer: „Wir sollten dem Grundsatz der Qualitätssicherung folgen: Jeder soll das tun, was er am besten kann. Ärzte sind die Experten für die Diagnose und Therapie; Apotheker sind die Experten für Arzneimittelversorgung.“ Die (haus-) arztzentrierte medizinische Versorgung hält Kiefer für richtig und zukunftsweisend. „Aber es gibt immer weniger Praxen für Allgemeinmedizin, und die verbleibenden Hausärzte sollten nicht noch stärker belastet werden als bisher.“ Das E-Health-Gesetz sieht vor, dass ab 2018 elektronische Medikationspläne verfügbar sind. „Dieser Medikationsplan muss mehr sein als eine Arzneimittelliste. Er ist nur dann nutzbringend für den Patienten, wenn er das Resultat eines berufsübergreifenden Medikationsmanagements ist“, sagte Kiefer. „Es gibt keinen Vorrang der ärztlichen Tätigkeit vor der Information und Beratung durch Apotheker. Nur in der Ergänzung können die beiden Heilberufe die Arzneimitteltherapiesicherheit gewährleisten. Das Medikationsmanagement ruht auf zwei Säulen – Ärzten und Apothekern – und beide Säulen müssen angemessen vergütet werden.“ Die BAK wird Inhalte und Werkzeuge erarbeiten, um die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) weiter zu verbessern. Dazu gehört unter anderem, dass die Apothekerkammern der Länder allen berechtigten Apothekern elektronische Heilberufsausweise zur Verfügung stellen werden. Diese Heilberufsausweise dienen dazu, die Datensicherheit und den Patientennutzen der Medikationspläne zu gewährleisten. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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Finanzreserven der Krankenkassen bei mehr als 16 Milliarden Euro – Finanzergebnisse der GKV im 1. bis 3. Quartal 2016
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. bis 3. Quartal 2016 einen Überschuss von 1,55 Milliarden Euro erzielt. Damit steigen die Finanzreserven der Krankenkassen auf mehr als 16 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:„Die guten Kassenzahlen zeigen, dass wir bei den notwendigen Verbesserungen, die wir in dieser Wahlperiode für die Patientinnen und Patienten auf den Weg gebracht haben, mit Augenmaß vorgegangen sind. Gleichzeitig tragen wir mit Strukturverbesserungen, etwa bei den Krankenhäusern und durch das Präventionsgesetz dazu bei, dass unser Gesundheitswesen auch morgen noch nachhaltig finanzierbar bleibt – das nutzt allen Versicherten!“ Einnahmen in Höhe von rund 167,65Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 166,10 MilliardenEuro gegenüber. Im 1. Halbjahr 2016 hatten die Krankenkassen einen Überschuss von 589 Millionen Euro und im 1. bis 3. Quartal des Vorjahres einen Ausgabenüberhang der von 359 Millionen Euro ausgewiesen. Die Finanzergebnisse der Krankenkassen haben sich damit insgesamt im Vergleich zu den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres um rund 1,95 Milliarden Euro verbessert. Die Ausgabenentwicklung hat sich bei weiterhin positiv verlaufender Einnahmenentwicklung in diesem Jahr deutlich abgeflacht. Je Versicherten gab es einen Ausgabenanstieg von 3,2 Prozent. Dies ist der niedrigste Anstieg seit 2012 und liegt deutlich unterhalb des Ausgabenzuwachses, den der Schätzerkreis im Oktober vergangenen Jahres für das Gesamtjahr 2016 prognostiziert hatte. Die positive Entwicklung 2016 bildet auch eine gute Ausgangsbasis für die Entwicklung in 2017 und den Folgejahren. Auch wenn das Plus der Krankenkassen aufgrund von Sondereffekten in den Monaten Oktober bis Dezember voraussichtlich nicht mehr so hoch ausfallen dürfte wie in den Monaten Juli bis September, ist aufgrund der bisherigen Erkenntnisse zu erwarten, dass der Überschuss der GKV im Gesamtjahr 2016 noch weiter ansteigt. Eine moderate Ausgabenentwicklung, die erheblich günstiger verläuft als bei der letztjährigen Prognose des Schätzerkreises erwartet, sorgt bei einer guten, wenn auch etwas moderateren Einnahmeentwicklung, für sehr stabile Verhältnisse im laufenden Jahr. Der Mehrzahl der Krankenkassen wurde es damit ermöglicht, ihre Rücklagen weiter aufzubauen. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Die differenzierte Betrachtung des Gesamtüberschusses von 1,55 Milliarden Euro nach Krankenkassenarten ergibt folgendes Bild: Die Ersatzkassen erzielten einen Überschuss von rund 757 Millionen Euro, die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) von 559 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 91 Millionen Euro, die Knappschaft-Bahn-See von 125 Millionen Euro und die landwirtschaftliche Krankenversicherung von 26 Millionen Euro. Lediglich die Innungskrankenkassen (IKKen) wiesen ein geringfügiges Defizit von rund 7 Millionen Euro aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass von den Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal 2016 per Saldo insgesamt Verpflichtungen von rund 420 Millionen Euro im Rahmen des Risikostruktur- und des Einkommensausgleichs ausgewiesen wurden, die nicht durch den Ausweis entsprechender Forderungen bei anderen Krankenkassen ausgeglichen wurden. Ohne diesen Sondereffekt, der auf das Vorsichtsprinzip bei der Buchführung zurückzuführen ist und insbesondere aus den derzeitigen stärkeren Versichertenbewegungen resultiert, würde der Gesamtüberschuss in den Monaten Januar bis September bei rund zwei Milliarden Euro liegen. Saisonüblicher Ausgabenüberhang beim Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds verzeichnete im 1. bis 3. Quartal 2016 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 3,75 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Im 1. bis 3. Quartal 2015 betrug der Ausgabenüberhang noch rund 4,95 Milliarden Euro. Aus dem saisonbedingten Überhang können allerdings keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in den letzten Monaten des Jahres zu. Hinzu kommen erhebliche Zusatzeinnahmen aus den hohen Rentenanpassungen von 4,25 Prozent in den alten und 5,95 Prozent in den neuen Bundesländern ab dem 1. Juli, die sich in den aktuellen Einnahmen des Gesundheitsfonds erst für ein Quartal ausgewirkt haben. Mit der insgesamt nach wie vor günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds profitiert die gesetzliche Krankenversicherung, wie die anderen Sozialversicherungszweige auch, weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Moderate Ausgabenzuwächse Je Versicherten gab es im 1. bis 3. Quartal, genauso wie im 1. Halbjahr, 2016 einen Ausgabenzuwachs von 3,2 Prozent; im Gesamtjahr 2015 lag der Anstieg noch bei 3,7 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,1 Prozent je Versicherten, die Verwaltungskosten um 4,3 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben dazu beigetragen, dass die Ausgabenzuwächse je Versicherten um rund 0,9 Prozentpunkte niedriger ausgefallen sind als die absoluten Ausgabenzuwächse. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach Zuwächsen von 9,4 Prozent je Versicherten in 2014 und 4,0 Prozent in 2015 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal 2016 je Versicherten um 2,8 Prozent gestiegen. Dies entspricht einem absoluten Zuwachs von 0,98 Milliarden Euro (3,8 Prozent). Bei der Bewertung der aktuellen Ausgabenzuwächse ist zu berücksichtigen, dass die Ausgaben für innovative Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C in den ersten neun Monaten 2016 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um rund 450 Millionen Euro niedriger ausfielen. Durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen wurden die Krankenkassen weiterhin deutlich entlastet. Die Rabatterlöse sind im 1. bis 3. Quartal 2016 um knapp 11 Prozent auf rund 2,81 Milliarden Euro gestiegen. Die Ausgaben für die vertragsärztliche Vergütung stiegen je Versicherten um rund 3,6 Prozent (absolut um rund 4,5 Prozent bzw. 1,18 Milliarden Euro). Bei den darin enthaltenen Ausgaben für ambulante psychotherapeutische Versorgung gab es einen Zuwachs um rund 119 Millionen Euro (8,6 Prozent); die Ausgaben für Hochschulambulanzen stiegen um rund 90 Millionen Euro (23,7 Prozent). Für zahnärztliche Behandlung gaben die Krankenkassen je Versicherten 3,3 Prozent (absolut 4,2 Prozent) mehr aus, beim Zahnersatz gab es je Versicherten einen geringen Rückgang von -0,9 Prozent. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. bis 3. Quartal 2016 je Versicherten um 2,5 Prozent (absolut um 3,4 Prozent). Insgesamt erhielten die Krankenhäuser allein von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis September rund 1,8 Milliarden Euro höhere Finanzmittel als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Buchungsumstellungen bei einer großen Krankenkasse zu Jahresbeginn haben dazu beigetragen, dass die Zuwachsrate bei den Krankenhausausgaben ab dem 1. Quartal vergleichsweise niedrig ausgefallen ist und sich im weiteren Jahresverlauf voraussichtlich noch etwas erhöhen wird. Außerdem konnten die mit dem Krankenhausstrukturgesetz verbundenen Verbesserungen bei der Finanzierung der Krankenhäuser im 1. bis 3. Quartal bisher nur zu einem Teil finanzwirksam werden. Die Krankengeldausgaben sind mit 3,4 Prozent je Versicherten (4,3 Prozent absolut) vergleichsweise […]
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Ist dieser Krankenhausstandort wirklich notwendig? Der Kliniksimulator sorgt für Transparenz
Die Frage, welche der vielen Klinikstandorte in Deutschland gegebenenfalls geschlossen oder umgewidmet werden könnten, ist spätestens mit der Krankenhausreform des letzten Jahres auf die politische Agenda gesetzt worden. Gleichzeitig ist es von zentraler Bedeutung, dass auch in dünnbesiedelten Regionen stets ein Krankenhaus gut erreichbar ist. Aber detaillierte Informationen, wie weit es von den verschiedenen Orten Deutschlands zur jeweils nächstgelegenen Klinik der Grundversorgung ist, gab es bisher nicht. Diese Wissenslücke schließt nun der GKV-Spitzenverband mit seinem neuen Internetsimulator. Dazu erklärt Wulf-Dietrich Leber, Abteilungsleiter Krankenhäuser des GKV-Spitzenverbandes: „Wir sind davon überzeugt, dass mehr Spezialisierung und der Abbau von für die Versorgung nicht benötigter Klinikkapazitäten Hand in Hand gehen müssen. Weil diese Diskussion über Neubau, Umwidmung oder Schließung eines Standortes nicht nur in den Planungsbehörden, sondern auch in den Kommunen geführt wird, findet sich unser Kliniksimulator ab heute für jedermann einsehbar im Internet.“ www.gkv-kliniksimulator.de Der GKV-Kliniksimulator zeigt die Entfernung von rund 80.000 Wohnbezirken zum nächsten Krankenhaus der Grundversorgung mit den Basisabteilungen Chirurgie und Innere Medizin. Er ist damit rund zehnmal genauer als herkömmliche Analysen auf der Basis von Postleitzahlbezirken. Gemessen wird die PKW-Fahrzeit, die aufgrund der Navigationssysteme inzwischen ein hohes Maß an Zuverlässigkeit hat. Der Simulator zeigt auch, wie sich die Entfernungen ändern, wenn die Versicherten im Fall einer Standortschließung das nächstgelegene Nachbarkrankenhaus aufsuchen. Diese Simulation kann für jedes Krankenhaus der Grundversorgung in Deutschland durchgeführt werden. „Wir wollen den Entscheidungsträgern vor Ort eine solide Grundlage für anstehende Standortentscheidungen geben“, sagte Leber. „Die Auswertungen zeigen, dass sich bei der Mehrzahl der Krankenhäuser im Fall einer Schließung keine nennenswerte Verlängerung der Erreichbarkeit ergibt. 99 Prozent der Bevölkerung erreichen innerhalb von 30 Minuten ein Krankenhaus der Grundversorgung. Die Hälfte hat sogar 10 und mehr Kliniken zur Auswahl. Ein klarer Hinweis darauf, dass nicht jede Klinik für die gute Versorgung der Menschen notwendig ist. Umgekehrt zeigt der Kliniksimulator auch, wo einzelne Kliniken für die Grundversorgung unverzichtbar sind. Ein wichtiges Argument, wenn es um das Vereinbaren von zusätzlichen Zahlungen an einzelne Kliniken, den sogenannten Sicherstellungszuschlägen, geht.“ Hintergrund: Überkapazitäten in Ballungsgebieten Der Gesetzgeber adressierte mit dem Krankenhausstrukturgesetz erstmals das Problem von Überkapazitäten in Ballungsgebieten. Deutschland hat im internationalen Vergleich überdurchschnittlich viele Krankenhausbetten und vor allem überdurchschnittlich viele Krankenhausstandorte. Mit einer stärkeren Konzentration z. B. bei Operationen könnte die medizinische Qualität erhöht werden. Der Gesetzgeber hat deshalb einen Strukturfonds in Höhe von 500 Millionen Euro aus Reserven des Gesundheitsfonds geschaffen, um Standort- und Abteilungsschließungen zu fördern. Entfernungsanalysen sind dabei zur Sicherung der stationären Behandlungsmöglichkeiten unerlässlich. Deutschland verfügt neben zahlreichen Spezialkliniken über 1.138 Krankenhäuser, die mindestens die Grundversorgung bieten. Für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung werden 30 PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten Krankenhaus der Grundversorgung zugrunde gelegt. Der Wert ist abgeleitet aus den Erreichbarkeitsstandards in den Raumordnungsgesetzen der Länder. Diese regeln die räumliche Organisation der Daseinsvorsorge, also der staatlichen Sicherstellung der Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Gütern und Dienstleistungen, Arbeitsplätzen und Infrastruktur. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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