Ein großartiger Psychologe hat einmal gesagt, dass Kinder zwei Dinge brauchen: feste Grenzen und bedingungslose Liebe. Ich glaube, das trifft nicht nur auf Kinder, sondern auch auf uns selbst und auf die Gesellschaft als ganzes zu. Wir sollten uns nicht nur feiern und auf die Schulter klopfen, wenn wir Zivilcourage beweisen und auf die Missstände […]
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Frage (Update 15)
Bin ich der einzige, der die gestrige ARD-Dokumentation über die von der bösen Pharmaindustrie seit 20 Jahren verhinderte rosafarbene Vitamin-B12-Salbe namens “Regividerm”, die Neurodermitis zu “heilen” in der Lage ist, spontan für einen aberwitzigen PR-Stunt erster Güte hält?
Hier der Link zur Sendung.
Die Süddeutsche Zeitung glaubt die Geschichte.
Fefe, unumstrittener Experte für Verschwörungen jeglicher Art, glaubt sie auch.
Die Home-Page des Herstellers: www.regividerm.de
Wir haben uns deshalb gegen alle Widerstände entschlossen, Regividerm® Salbe selbst zu produzieren und hoffen, damit schon bald den Betroffenen der großen Zivilisationskrankheiten Neurodermitis und Psoriasis (Schuppenflechte) wirksam und nebenwirkungsarm helfen zu können!
Update: Mehr über die Hintergründe gibt es in einem gut 5 Jahre alten Artikel der Boocompany.
Update 2: Vielleicht fehlt ja dem Autor auch ein wenig Abstand zu seiner Geschichte:
Update 3: Martens’ Rezeptbuch zur Doku erreicht Platz 5 der Amazon-Bestsellerliste.
Update 4, 14:30: Platz 3. Herta Müller ist gepackt. Da geht noch was.
Update 5, 17:45: Wer das Rezeptbuch noch nicht bestellt hat, kann sich auch gleich die fertig zusammengerührte Wundersalbe holen. Das ging ja dann doch erstaunlich fix, wenn man das resignierte Gejammer im Film noch vor Augen hat.
Update 6. 18:05: Die Süddeutsche Zeitung bringt einen weiteren Artikel und hat noch nicht Lunte gerochen:
So lange wird er jedenfalls nicht mehr auf Regividerm warten müssen, dem Mann kann geholfen werden. Siehe Update 5.
Update 7: Ich habe ja schon so manche Markteinführung von fragwürdigen Medikamenten und Medizinprodukten verfolgt. Aber diese Geschichte hier hätte man nicht besser inszenieren können. Allein das Timing ist schon ein Meisterstück.
Update 8: Meine absolute Lieblingsstelle im Film ist übrigens ein Zitat von Professor Peter Altmeyer, einem der verantwortlichen Wissenschaftler der beiden bislang bekanntgewordenen Regividerm-Studien (bei ca. 11:25):
Update 9: Hier hat sich jemand die beiden rosabedingt unverblindeten Studien genauer angesehen und ist nicht überzeugt.
Update 10: Die Süddeutsche Zeitung freut sich jetzt in ihrem dritten ahnungslosen Artikel mit uns, dass Regividerm überraschenderweise doch nicht erst in 14 Jahren zu haben sein wird.
TV wirkt.
Update 11: In einem hektisch nachgeschobenen vierten Artikel beginnt die Süddeutsche Zeitung jetzt, mit kräftigen Schlägen zurückzurudern. Aber sie glauben immer noch, dass die Studien verblindet gewesen seien:
Nein. Denn wir wissen ja:
[Edit: In der zweiten Studie ging es dann doch, obwohl “das rosa ist”. Der unglaubliche Trick: Die Placebosalbe war auch rosa!]
Und:
Hätte mich ehrlich gesagt auch überrascht.
Update 12: 21.10., 21:00 Jetzt übernimmt Spiegel Online die PR-Arbeit für die Wundersalbe.
Update 13: Martens bekommt bei Frank Plasberg mit einem seltsam deplaziert wirkenden Auftritt noch einmal eine Plattform für seine Wundersalbenmär, eiert aber gewaltig herum und kommt in der Diskussion mit den anderen Gästen gewaltig unter die Räder (gegen Ende der Sendung). Auch Markus Grill, nicht im Verdacht, ein Pharmalobbyist zu sein, zeigt sich überaus skeptisch. Er weist auf einen weiteren fundamentalen Denkfehler in der Geschichte hin: Der Preis der Zutaten bestimmt in diesem Markt bekanntermaßen nicht den Preis des Medikaments. Ganz im Gegenteil könnte ein Pharmaunternehmen, das die Patentrechte besitzt, nahezu jeden beliebigen Preis für die Salbe verlangen, wenn sie denn nur besser wirken würde als Vergleichspräparate (wofür es in den beiden vorliegenden Studien keinerlei Anhaltspunkte gibt). Eine zentrale Säule von Martens’ Verschwörungstheorie ist es ja, dass der “günstige” Preis der Salbe quasi vom Erfinder oder durch den geringen Preis der Zutaten vorgegeben sei, und dadurch im Falle einer Vermarktung der Salbe durch Big Pharma der bisherige große Reibach mit teuren (und schlechten) Präparaten ein Ende gehabt hätte.
Update 14: Jetzt ist die Story in den Nachrichten der ARD-Radiosender angekommen. Als Quelle für die Geschichte dient Spiegel Online. Märchen-Ping-Pong.
Update 15: Im Ökotest-Forum, in dem die Geschichte fachkundig kommentiert wird, ist ein weiterer eklatanter Widerspruch aufgefallen:
Also entweder ist Martens *wirklich* extrem ungeschickt für einen Journalisten oder er lügt.
Er wurde gestern von Plasberg gefragt, was denn Klingelhöller von dem Spinner in der Garage unterscheide.
Martens (sinngemäß): er hat erst klinisch geprüft und dann versucht, zu vermarkten.
Ja klar. Augenrollen
Für das angebliche “Jahr Recherche” ist das aber sehr mager. Er widerspricht damit sogar seinem eigenen Bericht. Aus dem Bericht geht klar hervor, dass die Mini-Studien erst nach 2000 angeleiert wurden.
Das Patent läuft dagegen auf 1994 und er hat das nach dem Bericht nach schon 1994 mehreren Firmen angeboten. hat Martens seinen eigene Film nicht gesehen?
EuGH billigt Parallelhandel – zum Teil
Pharmaunternehmen dürfen nur in bestimmten Fällen durch Lieferboykott oder Mengeneinschränkungen Grosshändler benachteiligen. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem gestern veröffentlichten Urteil festgestellt. In dem Verfahren ging es um die Bestellungen der griechischen Grosshändler, die von GlaxoSmithKline (GSK) nicht mehr beliefert worden sind, da sie die Medikamente auch in andere Mitgliedstaaten exportieren.
Griechenland gehört zu den Ländern der EU mit den niedrigsten Arzneimittelpreisen. Mit dem Verweis auf die Knappheit der GSK-Medikamente und einer Änderung des Vertriebssystem sollten Exporte in Ländern mit höheren Preisen, wie Deutschland unterbunden werden. GSK begann, im Jahr 2000 diese Arzneimittel den griechischen Krankenhäusern und Apotheken selbst zu liefern.
Das Gericht verwies auf die Beurteilung der Angemessenheit und der Verhältnismässigkeit der Massnahmen. Nach Auffassung des EuGHs sollte das Kriterium sein, ob die von den Grosshändlern aufgegebenen Bestellungen normal sind – was die nationalen Gerichte entscheiden sollen.
Die Ärzte Zeitung spricht von einem vagem Urteil. Vom europäischen Verband der Parallelimporteure (EAEPC) wird der Beschluss als Sieg für den Wettbewerb wie erwartet gefeiert. Der von der Financiel Times zitierte Lobby-Anwalt der internationalen Kanzlei Covington & Burling sieht einen Vorteil für die Pharmakonzerne, da das Gericht erstmalig den Pharmaunternehmen Einschränkungen des Vertriebs und die Kontrolle der Vertriebswege zubilligte.
Es brauchte 8 Jahre, bis der Streit vom Europäischen Gerichtshof entschieden worden ist. Das Urteil könnte bald schon Makulatur sein, da die Pharmaindustrie auf das Verbot des Parallelhandels dängt. Begründet wird dies mit den Gefahren für die Arzneimittelsicherheit. EU-Kommissar Verheugen will nach einem internen Richtlinien-Entwurf das Umpacken von Arzneimitteln verbieten und ein ArzneimittelIdentifikationssystem einführen. Ungeachtet der Tatsache, dass, wie Dr. Michael Nell vom AOK-Bundesverband in der Ärzte Zeitung sagte, in Deutschland seit der Einführung des Parallelhandels im Jahr 1975 kein Fall bekannt geworden sei, der zu einer Beeinträchtigung der Arzneimittelsicherheit geführt habe.
Alleine in Deutschland beträgt das Einsparvolumen durch den Import preiswerterer Medikamente aus anderen EU-Ländern nach Angaben des AOK-Bundesverbandes 190 Millionen Euro.