Unfall auf Treppe zur Arztpraxis / keine Verkehrssicherungspflicht bei offensichtlicher Gefahr
Das Landgericht Coburg (Urteil vom 28.03.2013, Az.: 11 O 235/11) hatte zu entscheiden, ob die Hauseigentümerin haftet, wenn eine mangelhafte Beleuchtung des Hausflures zu einem Sturz führt. Die Klägerin hatte eine Arztpraxis im Haus verlassen und war auf dem Weg nach unten die Treppe herabgestürzt. Sie verlangte von der Hauseigentümerin Schmerzengeld i.H.v. 10.000,00 € sowie weiteren Schadensersatz. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und erklärt, dass eine Haftung nur für solche G
Einen Kommentar schreiben
du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.