Zahnarzt darf Approbation bei fehlender Einwilligung entzogen werden
Zieht ein Zahnarzt seinem Patienten Zähne, ohne diesen vorher aufgeklärt zu haben und ohne dessen ausdrückliche Einwilligung, so erfüllt dieser den Tätbestand der Körperverletzung. Die fehlende Einwilligung des Patienten kann damit weitreichende Folgen haben. In dem hier vorliegenden Fall wurde der Zahnarzt wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Das fehlerhafte Vorgehen des Zahnarztes hatte aber auch den Widerruf der Approbation zur Fol
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