Psychotherapeut in Klinik ist scheinselbstständig
Ein seit 2005 dauerhaft auf Honorarbasis in einer Klinik beschäftigter Psychotherapeut wurde jetzt vom Sozialgericht Kassel als scheinselbstständig eingestuft. Konsequenz des Urteils ist, dass die Deutsche Rentenversicherung für viele Jahre die Sozialversicherungsbeiträge nachbezahlt haben möchte. Fragen der Verjährung wurden nicht geklärt. Viele Kriterien, die in den meisten Fällen gegen eine Scheinselbstständigkeit sprechen, fehlten bei dem Betroffenen. Die Richter urteilten, dass ein
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