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Zahnarztkosten müssen vor der Behandlung geklärt werden

Ein Zahnarzthonorar wird i.d.R. mit Hilfe eines Heil- und Kostenplans vereinbart. Eine solche Honorarvereinbarung ist aber nur dann wirksam, wenn sie vor der Behandlung abgeschlossen wurde. Vereinbarungen, die während oder nach Erbringung einer ärztlichen Leitung abgeschlossen werden, sind wegen Verstoßes gegen die Formvorschriften der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) unwirksam. Wirksam kann aber eine Vereinbarung sein, die zwar nach Beginn oder während der Behandlung abgeschlossen wir

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