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Werbung durch den Arzt: zu sehr anpreisende Angebote bleiben verboten

Im hart umkämpften Gesundheitsmarkt müssen sich auch Ärzte zunehmend mit dem Mittel der Werbung beschäftigen. Was früher undenkbar war, ist heute weitgehend erlaubt. Dennoch gibt es weiterhin Schranken zu beachten. So auch in einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hamburg. Mit einer einstweiligen Verfügung wollte ein Arzt dem anderen das Werben für eine LASIK-Behandlung verbieten und hatte Erfolg. Das Landgericht entschied, ein übermäßig anpreisendes Angebot eines Arztes auf ein

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