Kinderärztin haftet nicht für nicht erkannte Lähmung beim Säugling
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass halbseitige Lähmungen (eine linksseitige Hemiparese) eines Säuglings, die aus einem perinatalen Hirnschaden resultieren, für den behandelnden Kinderarzt im ersten Lebensjahr nicht erkennbar sein müssen. Die Kinderärztin führte die Vorsorgeuntersuchungen U 3, U 4 und U 5 durch, ohne eine Hemiparese zu diagnostizieren. Diese und den die Lähmungen hervorrufenden Hirnschaden wurden erst viel später festgestellt. Mit der Behauptung, im Falle e
Einen Kommentar schreiben
du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.