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Behandlungsfehler: Zahnarzt muss auch über seltene Risiken aufklären

Die Risikoaufklärung ist ein zentraler Punkt der Arzthaftung. Der Patient muss umfassend über Behandlungsrisiken und auch über Behandlungsalternativen aufgeklärt werden. In dem aktuell vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschiedenen Fall, hatte die Patientin nach Einsetzen von zwei Implantaten Sensibilitätsstörungen und Schmerzen. Eine dauerhafte Schädigung der Nerven war eingetreten. Das Landgericht sprach der Patientin ein Schmerzensgeld i.H.v. 7.000,00 € zu. Die Berufung zum OLG du

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