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Falten unterspritzen darf nicht jeder: unbedingt behördliche Erlaubnis einholen!

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat jetzt in einem aktuellen Urteil wieder klargestellt, dass Kosmetikerinnen keine Falten unterspritzen dürfen (Urteil vom 17.02.2012, Az.: 4 U 197/11). Eigentlich keine Überraschung, denn das Unterspritzen mit Hyaluronsäure, Collagen, Eigenfett oder Botox stellt unzweifelhaft eine Ausübung der Heilkunde im Sinne von § 1 Abs. 1 und 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) dar. Wer diese ausüben möchte, benötigt eine entsprechende behördliche Erlaubnis. So hat au

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