Neue Entscheidung des BFH zum haeuslichen Arbeitszimmer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in gleich zwei Urteilen erstmals zur Neuregelung der Abzugsmöglichkeiten von Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten entschieden.

Wenn Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden sollen, darf entweder ein anderer Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stehen oder das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bilden.

In dem aktuellen Urteil hat der BFH eine Abzugsmöglichkeit für Hochschullehrer und Richter verneint (BFH-Urteil vom 27.10.2011, Az. VI R 71/10 und BFH-Urteil vom 08.12.2011, Az. VI R 13/11). Hier bilde das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung, entschied der BFH. In beiden Fällen könne ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Arbeitsplatz ausschließlich genutzt werden.

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