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Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar

Eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 – 2 StR 454/09) hat die Rechte von Patienten im Bereich der Sterbebegleitung weiter gestärkt. Vor allem aber schafft das Urteil weitere Rechtssicherheit für die beteiligten Ärzte. Pressetext der Pressestelle des Bundesgerichtshofs: Das Landgericht hat den Angeklagten P. wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die urspr

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