Schadensersatzprozesse sind teuer und langwierig – TK zahlt als erste Kasse Rechtsgutachten

Künstliche Gelenke und Hüften gehen zu Bruch, Herzschrittmacher versagen den Dienst und Brustimplantate vergiften den Körper. Wenn Ärzte minderwertige Medizinprodukte einbauen, sind langwierige und teure Prozesse die Regel. Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet ihren Versicherten jetzt als erste Kasse in Deutschland kostenlose medizinische und juristische Gutachten an, die sonst nicht selten mehrere tausend Euro kosten. „Damit wollen wir die Verfahren beschleunigen und die finanziellen Risiken für unsere Versicherten minimieren“, sagt der TK-Medizinrechtsexperte Christian Soltau. Eine auf Medizinproduktschäden spezialisierte Großkanzlei prüft die Fälle und zieht dabei medizinische Gutachter zurate, teilt die TK mit. „Damit bieten wir unseren Versicherten eine umfangreiche Beratung aus einem Guss“, erklärt Soltau. „Viele Menschen wissen überhaupt nicht, wo sie professionelle Hilfe bekommen können oder aber sie scheuen die häufig hohen Kosten. Diese Lücke wollen wir mit dem neuen Angebot schließen.“ Bei der TK haben sich im vergangenen Jahr mehr als 5.000 Versicherte gemeldet, weil sie unter gesundheitlichen Problemen wegen eines Medizinprodukts leiden oder aber eine falsche Behandlung durch einen Arzt oder ein Krankenhaus vermuten. In solchen Fällen erfasst und prüft die TK die Schilderungen der Beschwerden und der Behandlung. Anschließend erhalte die Kanzlei die Informationen einschließlich eventuell vorliegender Behandlungsunterlagen mit den Kontaktdaten des Versicherten, so Soltau. Diese erstellt dann gemeinsam mit kooperierenden Medizingutachtern ein schriftliches Gutachten, das der Versicherte auch bei eventuellen Gerichtsverfahren verwenden kann. Bei der Überprüfung wird unter anderem kontrolliert, ob die Beschwerden auf Material-, Konstruktions-, Herstellungs- oder aber auch Behandlungs- und Pflegefehler zurückgehen. Je nach Ergebnis des Gutachtens planen die Medizinrechtsexperten der TK dann gemeinsam mit dem Versicherten das weitere Vorgehen. TK-Versicherte mit dem Verdacht auf einen Medizinproduktschaden oder Behandlungsfehler sollten sich bei den TK-Experten für Medizinrecht unter der Telefonnummer 0385 – 77 88 59 70 melden. Weitere Infos gibt es unter www.tk.de (Webcode 040314). Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Neue Informationsangebote über Leistungsverbesserungen des Pflegestärkungsgesetzes I

Mit dem Pflegestärkungsgesetz I sind zu Beginn des Jahres 2015 die gesetzlichen Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige umfassend verbessert worden. Dazu stellt das Bundesministerium für Gesundheit ab sofort weitere Informationsangebote zur Verfügung. Pflegestärkungsgesetz.de: Neuer Internetauftritt erklärt das PSG I Der Internetauftritt www.pflegestärkungsgesetz.de ist zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zum Pflegestärkungsgesetz. Im Vordergrund stehen dabei konkrete Serviceinformationen: Wem stehen eigentlich welche Leistungsverbesserungen zu? An wen kann ich mich mit meinen Fragen wenden? Darüber hinaus wird über weitere gesetzliche Veränderungen informiert. So ist noch in diesem Jahr die Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes II geplant, mit dem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriffs eingeführt wird. http://bpaq.de/bmg-psg Multimedia-Reportage zeigt den Alltag einer neuen Betreuungskraft Früher Lkw-Fahrerin – jetzt Tagesbegleiterin, Obstschnitzerin und Meisterin im Zuhören: Die Geschichte der Altenbetreuerin Gaby Richter ist Ausgangspunkt der ersten Multimedia-Reportage, die das Bundesgesundheitsministerium auf www.pflegestärkungsgesetz.de präsentiert. Gaby Richter steht stellvertretend für bis zu 20.000 neue Betreuungskräfte, die durch das Pflegestärkungsgesetz I seit Anfang des Jahres zusätzlich eingestellt werden können und so den Alltag in der stationären Pflege verbessern. Im Gegensatz zu Pflegekräften sind sie vor allem dafür zuständig, das Leben von Pflegebedürftigen aktiv zu gestalten, beispielsweise durch Gruppenkurse oder Spaziergänge. http://bpaq.de/bmg-reportage1 Neue Broschüren informieren über erweiterte Pflegeleistungen Die neuen Kurzratgeber „Informationen für die häusliche Pflege“ und „Informationen für Demenzkranke und ihre Angehörigen“ richten sich vorrangig an pflegende Angehörige mit Hinweisen zu konkreten Herausforderungen im Alltag. Die Leserinnen und Leser erhalten Tipps, beispielsweise zur Einrichtung des Pflegezimmers, und finden darüber hinaus zahlreiche Hinweise auf weiterführende Hilfsangebote. Die Broschüre „Alle Leistungen zum Nachschlagen“ bietet eine Übersicht über wichtige Leistungen der Pflegeversicherung: http://bpaq.de/psg1infos Die neuen Broschüren können auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit in der Rubrik „Service“ unter dem Menüpunkt „Publikationen“ kostenfrei bestellt und heruntergeladen werden. Weitere Informationen rund um das Thema Pflege finden Sie unter www.pflegestärkungsgesetz.de und www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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PKV-Alterungsrückstellungen tragen zum Wachstum und zur Beschäftigung der deutschen Wirtschaft bei

Die Private Krankenversicherung (PKV) konnte die Alterungsrückstellungen in der Kranken- und Pflegeversicherung durch ihre Anlagepolitik und trotz der Niedrigzinsphase im Jahr 2013 um 12,4 Mrd. Euro erhöhen. Mit einem Anteil von nunmehr 6,4 Prozent am Nettosparvolumen in Deutschland hat sich die volkswirtschaftliche Bedeutung der PKV damit noch einmal erhöht. Im Jahr 2012 lag der errechnete Anteil an der Nettoersparnis noch bei 6,1 Prozent und im Jahr 2011 bei 5,4 Prozent. Ursächlich für den Bedeutungszuwachs ist das positive Wachstum der Alterungsrückstellungen bei gleichzeitig leicht abnehmender gesamtwirtschaftlicher Ersparnis in Deutschland. Die Alterungsrückstellungen der PKV wirkten damit in diesem Zeitraum als Stabilisator der deutschen Wirtschaft. Der PKV-Beitrag zur Kapitalakkumulation ermöglicht mehr Investitionen, wodurch in der Folge positive Impulse für die Arbeitsproduktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erwarten sind. Hiervon profitieren auch die umlagenfinanzierten Sozialversicherungssysteme. Die steigende volkswirtschaftliche Bedeutung der PKV zeigt sich auch bei längerfristiger Betrachtung. Von 1996 bis 2013 haben sich die Alterungsrückstellungen der PKV um 160,7 Mrd. Euro auf insgesamt 194,0 Mrd. Euro erhöht. Der PKV-Anteil an der Nettoersparnis Deutschlands lag im Jahr 1996 bei 3,4 Prozent. Die WIP-Kurzanalyse „Volkwirtschaftliche Wirkungen der Alterungsrückstellungen in der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Aktualisierte Werte des Beitrags zum Nettosparvolumen Deutschlands“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de unentgeltlich heruntergeladen werden. Pressemitteilung des WIP _ Wissenschaftlichen Istitus der PKV

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Ärzte verordnen Heilmittel im Wert von 5,6 Milliarden Euro ‑ plus 7,8 Prozent

Heilmittel wie zum Beispiel Krankengymnastik oder Massagen im Wert von rund 5,6 Milliarden Euro haben die niedergelassenen Ärzte in Deutschland im vergangenen Jahr verordnet. Dies sind 7,8 Prozent mehr als im Vorjahr, wie die Techniker Krankenkasse (TK) unter Berufung auf die Statistik des GKV-Spitzenverbands mitteilt. Im Durchschnitt bekam jeder gesetzlich Versicherte Heilmittel für rund 81 Euro verschrieben. Doch die regionalen Unterschiede sind erheblich: Mit 108 Euro pro Kopf verordneten die Ärzte in Hamburg am teuersten 34 Prozent mehr als im Bundesdurchschnitt. In Bremen hingegen lag der Pro-Kopf-Wert bei nur rund 64 Euro und damit 21 Prozent unter dem bundesweiten Mittel. Der Wert je verordnetem Heilmittel betrug statistisch gesehen rund 125 Euro. Das umsatzstärkste Heilmittel war die Krankengymnastik (4 Milliarden Euro). Mit großem Abstand folgten die Ergotherapie (812 Millionen Euro) und die Sprachtherapie (600 Millionen Euro). Die Statistiken sind im Internet unter www.gkv-his.de verfügbar. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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E-Health-Gesetz: Ländervotum für Einbindung von Apotheken bei Medikationsplan ist vernünftig

Der Bundesrat hat sich in seinem heutigen Beschluss zum E-Health-Gesetz dafür ausgesprochen, dass der vorgesehene Medikationsplan nicht nur von Ärzten, sondern auch von Apothekern erstellt und aktualisiert werden kann. Der Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedemann Schmidt, begrüßt diese Empfehlung ausdrücklich: „Die Länder sind damit näher an der Versorgungswirklichkeit. Sie wissen, dass man einen vollständigen und damit brauchbaren Medikationsplan nur in Zusammenarbeit mit den Apotheken aufstellen kann. Die Stammapotheke des Patienten ist oft die einzige Stelle im Gesundheitswesen, die einen Überblick über seine rezeptfreie Selbstmedikation hat. Und die muss definitiv mit in den Plan.“ Schmidt weiter: „Es ist auch ein wichtiges Stück Wahlfreiheit, wenn der Patient selbst entscheiden kann, ob er den Medikationsplan von seinem Arzt oder seinem Apotheker bekommen will. Vervollständigt werden muss der ohnehin immer im Austausch aller beteiligten Heilberufe. Der Bundestag täte deshalb gut daran, der Empfehlung der Länderkammer im weiteren parlamentarischen Verfahren zu folgen.“ „Dass Versicherte, die mindestens drei Arzneimittel einnehmen, über das E-Health-Gesetz einen Anspruch auf einen Medikationsplan bekommen, ist richtig“, sagt Schmidt. „Aber in der Umsetzung gibt es da noch erhebliche Defizite. Die bloße Auflistung von Arzneimitteln bietet kaum einen Mehrwert, wenn die Medikation des Patienten nicht genau analysiert und auf mögliche Wechselwirkungen überprüft wird.“ Solch eine Analyse sei eine aufwendige pharmazeutische Leistung, die nicht kostenfrei erbracht werden könne. Die wichtige Rolle der Apotheker in Sachen Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sei allgemein anerkannt: Das Bundesgesundheitsministerium fördere das ABDA-Modellprojekt PRIMA zum heilberufsübergreifenden Medikationsplan. Im Rahmen der gematik hätten die Apotheker die Federführung für das AMTS-Modul der elektronischen Gesundheitskarte. „Und beim Modellprojekt ARMIN zeigen Apotheker und Ärzte in Sachsen und Thüringen schon heute, dass sie in Sachen AMTS eng zusammen arbeiten können. Diese Realitäten muss man jetzt auch im E-Health-Gesetz anerkennen.“ Pressemitteilung des ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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Krankenhausreform verschärft Personalsituation in Kliniken

Der BDPK appelliert an den Gesetzgeber, die Krankenhausreform stärker auf die Bedürfnisse des Personals, besonders des Pflegepersonals auszurichten. Der Verband stellt klar: Von der zunehmenden Arbeitsverdichtung sind die Mitarbeiter der Kliniken in privater Trägerschaft genauso betroffen wie die in anderen Kliniken. Mit der jetzt vorgesehenen Reform wird der wirtschaftliche Druck noch weiter erhöht. Wie jedoch für die heutigen und künftigen Beschäftigten attraktive Arbeitsbedingungen geschaffen werden können, dafür bleibt die Politik eine Erklärung schuldig. Das Pflegestellenförderprogramm ist gut gemeint, aber keine nachhaltige Lösung, zumal in vielen Regionen offene Stellen schon heute nicht besetzt werden können. Ausgelöst wird diese Entwicklung durch den erheblichen wirtschaftlichen Druck in den Krankenhäusern, der vor allem die Pflege getroffen hat.  Die aktuellen Vorschläge des Gesetzgebers zur Krankenhausreform mit der Streichung wesentlicher Vergütungsbestandteile und einem System von Preisabschlägen, auch für gute und von den Patienten akzeptierte Kliniken, verspielt die Wettbewerbsfähigkeit der Krankenhäuser auf dem Arbeitsmarkt. Die Arbeitsverdichtung in den Krankenhäusern wird  ansteigen, nicht zuletzt durch eine Verschärfung des Fachkräftemangels. Eine Perspektive für die Einstellung von zusätzlichem Pflegepersonal für die Versorgung zusätzlicher Patienten fehlt vollständig. Das vorgesehene Pflegestellenförderprogramm wird sicher keine Entlastung bringen. Das gut gemeinte Programm setzt nur temporäre und zu pauschale Anreize zur Einstellung von zusätzlichen Pflegekräften, welche die negative Wirkung der finanziellen Belastungen nicht einmal im Ansatz kompensieren kann. Erschwert wird die Situation der Krankenhäuser auch dadurch, dass die Bundesländer ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionskosten schon lange nicht mehr nachkommen. Der jährliche Investitionsstau für die deutschen Krankenhäuser liegt bei drei Milliarden Euro, den die Krankenhäuser ebenfalls aus den DRG-Erlösen erwirtschaften müssen, obwohl die Kosten für Investitionen nicht in die Preise einkalkuliert werden. Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, die 5-jährigen Fixkostendegressionsabschläge aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Dadurch wird das System einfacher und weniger bürokratisch. Dem Gesetzgeber muss klar sein, dass jede Entscheidung im Rahmen der Krankenhausreform, die den wirtschaftlichen Druck in den Krankenhäusern weiter erhöht, immer das Personal belastet. Die Leidtragenden sind damit auch die Patienten. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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Bilanz 2014: Eine halbe Milliarde Euro Dividende an TK-Mitglieder ausgeschüttet

Der Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK) hat auf seiner Sommersitzung die Jahresrechnung 2014 abgenommen und dem Vorstand Entlastung erteilt. Die Ausgaben beliefen sich im vergangenen Jahr auf knapp 21,7 Milliarden Euro. Dem standen Einnahmen von rund 21,1 Milliarden Euro gegenüber. Als Ergebnis wird ein geplantes Minus von etwa 517 Millionen Euro ausgewiesen, das zurückgeht auf die Dividendenauszahlung an TK-Mitglieder in Höhe von 538 Millionen Euro. Eine detaillierte Übersicht der Einnahmen und Ausgaben gibt der heute veröffentlichte Geschäftsbericht. Zuvor hatte ein externer Wirtschaftsprüfer die TK-Bilanz unter die Lupe genommen und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Re­kord­wert bei Leis­tungs­aus­ga­ben Die Leistungsausgaben erreichten 2014 erneut einen Rekordwert. Knapp 20 Milliarden Euro hat die TK für die gesundheitliche Versorgung ihrer Versicherten aufgewendet – etwa zwei Milliarden Euro mehr als 2013. Das entspricht einem Zuwachs von 5,9 Prozent je Versicherten. Der kostenträchtigste Ausgabenanstieg (5,5 Prozent je Versicherten) ist bei Versorgung in Krankenhäusern zu beobachten, in die mehr als sechs Milliarden Euro flossen. Der Kliniksektor macht demnach mit über 30 Prozent den größten Block der Leistungsausgaben aus. Für die Behandlung bei niedergelassenen Ärzten überwies die TK knapp vier Milliarden Euro und damit 4,4 Prozent je Versicherten mehr als im Vorjahr. Dieser Kostenblock macht 20 Prozent der gesamten Leistungsausgaben aus. Bei den Arzneimitteln machte sich die gesetzlich verordnete Senkung des Herstellerrabatts deutlich bemerkbar: Die Pro-Kopf-Zuwachsrate belief sich auf 9,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mit fast 3,4 Milliarden Euro entfielen knapp 17 Prozent der gesamten Leistungsausgaben auf Medikamente. Der Fiskus kassiert dabei mit: Würde für Arzneimittel der ermäßigte statt des vollen Mehrwertsteuersatzes erhoben – wie bei Schnittblumen oder Tierfutter – wäre auf diesem Weg nicht eine halbe Milliarde Euro an den Staat geflossen, sondern „nur“ 200 Millionen Euro. TK ist effizient ar­bei­ten­des Un­ter­neh­men Mit 120 Euro je Versicherten lagen die Verwaltungskosten der TK auch 2014 deutlich unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung (142 Euro). Re­kord­wachs­tum bei Mit­glie­dern und Ver­si­cher­ten Die TK verzeichnet erneut einen Rekord in der Mitglieder- und Versichertenentwicklung: Um 402.000 Mitglieder und insgesamt 474.000 Versicherte ist sie im Jahr 2014 gewachsen. Das entspricht einer Steigerung von 6,4 beziehungsweise 5,5 Prozent. Pfle­ge­ver­si­che­rung: Zwei Drittel für den Aus­gleichs­fonds Die Pflegeversicherung verzeichnete Einnahmen von rund 3,4 Milliarden Euro und Leistungsausgaben von rund einer Milliarde Euro. Größter Ausgabenposten waren erneut die Überweisungen an den gesetzlichen Ausgleichsfonds in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro. So wurden mit zwei Dritteln der Beitragseinnahmen andere Pflegekassen unterstützt. Die TK-Pflegeversicherung ist eine eigenständige Organisation mit separater Jahres-rechnung unter dem Dach der TK. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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vdek-Statement zu den heutigen Beratungen des Bundesrates über das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)

„Die Ersatzkassen appellieren eindringlich an die Bundesländer, die geplante Krankenhausreform nicht weiter zu verwässern. Dies gilt insbesondere beim Thema Mengensteuerung. Ohnehin sieht das geplante Gesetz viel zu wenige Maßnahmen vor, um den ökonomisch motivierten und unnötigen Operationen in deutschen Krankenhäusern ein Ende zu bereiten. Wenn nun die wenigen Regelungen (wie der Fixkostendegressionsabschlag) noch aufgeweicht werden, erreichen wir beim Thema Menge so gut wie gar nichts. Die Versorgungsqualität wird dadurch nicht besser. Die Länder sollten ihre Haltung zu der Investitionskostenfinanzierung grundlegend überdenken. Ihre Verpflichtung, mindestens den Durchschnitt der in den Jahren 2012 bis 2014 aufgewendeten Mittel zur Investitionsfinanzierung beizubehalten, stellt eine absolute Untergrenze dar und darf nicht weiter abgesenkt werden. Ansonsten ist der Trend nicht länger aufzuhalten, dass die Krankenhäuser ihre Investitionskosten über die Krankenkassen, sprich Beitragszahler, finanzieren. Wir befürchten, dass die fehlenden Fördermittel weiterhin über Mengensteigerungen und Personalabbau ausgeglichen werden. Die Länder haben nicht nur eine Verpflichtung gegenüber den Krankenhäusern, sondern auch gegenüber den Beitragszahlern. Wir befürchten, dass die Krankenhausreform sehr viel teurer wird als ursprünglich angedacht. Rund acht Milliarden Euro bis 2020 zusätzlich zu schultern, das ist den Versicherten bei Zusatzbeitragssätzen, die sie allein zu zahlen haben, nicht zuzumuten!“ Pressemitteilung des vdek

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Grünes Rezept: Viele Krankenkassen erstatten auch rezeptfreie Arzneimittel

Auf das Grüne Rezept wird ab sofort ein Hinweis aufgedruckt, dass viele gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für bestimmte rezeptfreie Arzneimittel freiwillig zurückerstatten. Das Grüne Rezept ist eine Empfehlung des Arztes, der die Anwendung eines nicht verschreibungspflichtigen Medikaments aus medizinischer Sicht für notwendig erachtet. Gleichzeitig dient es dem Patienten als Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff und Darreichungsform. Der bisher geltende Satz „Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen.“ wird künftig ersetzt durch „Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzl. Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen.“ Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) die 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland aufmerksam. Die Mehrheit der Krankenkassen – etwa 70 von 123 – machen derzeit davon Gebrauch, die Kosten für bestimmte rezeptfreie, jedoch apothekenpflichtige Arzneimittel als individuell festgelegte Satzungsleistung zu übernehmen. In erster Linie werden pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel erstattet. Für die Kostenerstattung eines solchen Medikaments muss der Versicherte die Quittung aus der Apotheke zusammen mit dem Grünen Rezept bei seiner Krankenkasse einreichen. Oft quittiert die Apotheke den Kaufpreis auch direkt auf dem Grünen Rezept. Erstattet wird meist bis zu einer bestimmten jährlichen Summe, je nach Krankenkasse zwischen 50 und 400 Euro. Einzelheiten dazu sollten Verbraucher direkt bei ihrer Krankenkasse erfragen. Gibt es keine Erstattung der Krankenkasse, kann das Grüne Rezept zusammen mit der Quittung aus der Apotheke auch bei der jährlichen Einkommensteuererklärung des Patienten als außergewöhnliche Belastung eingereicht werden. Zum Hintergrund: Von den 481 Millionen apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die im Jahr 2014 von Apotheken abgeben wurden, ist etwa jedes zehnte (48 Millionen) auf einem Grünen Rezept von einem Arzt empfohlen worden. Eine Liste mit allen Kassen und ihren Erstattungsregeln auf www.aponet.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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Bessere Behandlung von Rheumapatienten durch neuen Versorgungsvertrag

Rheumapatienten, die bei der BARMER GEK versichert sind, sollen künftig binnen 14 Tagen einen Termin beim Rheumatologen bekommen und bei akuten Krankheitsschüben sogar umgehend. Ihre Versorgung erfolgt in enger und zeitnaher Abstimmung zwischen Rheumatologen und Hausärzten. Den entsprechenden Versorgungsvertrag hat die Krankenkasse mit der Versorgungslandschaft Rheuma GmbH, ein gemeinsames Unternehmen des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen e.V. und des Deutschen Hausärzteverbandes e.V., abgeschlossen. Am 1. Oktober startet er in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern sowie Sachsen und soll bundesweit sukzessive umgesetzt werden. Ärzte können ihre Teilnahme ab dem 1. August erklären, Versicherte ab dem 1. Oktober. „Zeitnahe Facharzttermine, die normalerweise nur schwer zu bekommen sind, können dazu beitragen, dass Rheumapatienten erst gar nicht mehr ins Krankenhaus müssen“, sagte das Vorstandsmitglied der BARMER GEK, Dr. Mani Rafii. Eine zeitnahe Diagnosestellung sei insbesondere zu Beginn der Erkrankung entscheidend, um zielgenau therapieren zu können und dadurch den Behandlungserfolg bei Rheumapatienten zu steigern. So könne die Krankheit einen schwächeren Verlauf einnehmen. Der Vertrag sieht vor, dass der Hausarzt einen Patienten mit Verdacht auf eine entzündlich rheumatische Erkrankung an einen teilnehmenden Rheumatologen überweist. Dort bekommt er binnen zwei Wochen einen Termin. „Gerade bei komplexen, chronischen Erkrankungen ist es entscheidend, dass der Hausarzt die Koordination des gesamten Prozesses übernimmt“, sagte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes. Der neue Vertrag mit der BARMER GEK ermögliche es, dass mehr Rheumapatienten von dieser besonderen Form der Versorgung profitierten. Damit sei er ein Beitrag zu mehr Versorgungsqualität. Die Vereinbarung soll auch die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern. Möglich werden soll das durch eine Stärkung des so genannten RABBIT-Registers, das unter anderem vom Deutschen Rheumaforschungszentrum im Jahr 2001 initiiert wurde. Es erfasst Krankheits- und Therapieverläufe von mehr als 12.000 Patientinnen und Patienten mit rheumatoider Arthritis und gibt Aufschluss über Sicherheit und Wirksamkeit der Therapie mit Rheumamedikamenten. Von dem Vertrag dürften Frauen noch zahlreicher profitieren als Männer. Denn sie leiden dreimal häufiger unter rheumatisch entzündlichen Erkrankungen. Bei Heranwachsenden wiederum soll der Vertrag für einen reibungslosen Übergang vom Kinder- und Jugendarzt hin zum Erwachsenenmediziner sorgen. Dafür wird es „Überführungsgespräche“ geben, die die BARMER GEK bezahlt. Zudem sollen die Patienten geschult werden, wie sie mit der Krankheit umgehen und deren Verlauf positiv beeinflussen können. „Die Einbindung von qualifizierten rheumatologischen Fachassistenten und Patientenschulungen können den Rheumatologen entlasten. Außerdem werden dadurch das Krankheitsverständnis und die Kenntnisse der Patienten auch zur medikamentösen Behandlung vertieft“, sagte Dr. Edmund Edelmann, Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen. Der Vertrag biete „eine hervorragende Grundlage“, die Qualität und Versorgungstiefe und damit die Langzeitprognose der Patienten nachhaltig zu verbessern. Gemeinsame Pressemitteilung der BARMER GEK, Deutscher Hausärzteverband und Berufsverband Deutscher Rheumatologen

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