Erstattungsbetrag für fixe Wirkstoffkombination für COPD-Patienten vereinbart

Das pharmazeutische Unternehmen GlaxoSmithKline (GSK) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf einen Erstattungsbetrag für das Arzneimittel Anoro® (Wirkstoffkombination: Umeclidinium/Vilanterol) geeinigt. Anoro® ist zugelassen für die bronchialerweiternde Erhaltungstherapie zur Symptom¬linderung bei erwachsenen Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD). Anoro® gehört zu einer neuen Klasse von Fixkombinationen bestehend aus einem langwirksamen Beta-2-Sympathomimetikum (LABA) und einem langwirksamen Muskarin-Antagonisten (LAMA). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat der Wirkstoffkombination keinen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (bestehend aus LABA oder LAMA oder der Kombination beider Wirkstoffklassen) ausgesprochen. Mit dem verhandelten Erstattungsbetrag stellt Anoro® derzeit die günstigste Behandlungsalternative für COPD-Patienten dar, die eine fixe LAMA/LABA-Wirkstoffkombination benötigen. Der vereinbarte Erstattungsbetrag befreit den verordnenden Arzt nicht von seiner Pflicht, generell jede Verordnung auf ihre Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen. Die Wirtschaftlichkeit einer Verordnung richtet sich auch hier nach den Vorgaben in § 12 SGB V. Dr. Sang-Jin Pak, Geschäftsführer von GSK, bewertet die Verhandlungen als Erfolg für die Patienten: „Ich freue mich, dass mit der Vereinbarung die Versorgung der COPD-Patienten mit dieser Wirkstoffkombination in einem einfach anzuwendenden Inhalator sichergestellt wird. Analog zur Europäischen Arzneimittelbehörde EMA sieht auch GlaxoSmithKline eine vergleichbare Wirksamkeit zu anderen LAMA/LABA-Fixkombinationen gegeben, was in den Zulassungsstudien eindeutig gezeigt wurde.“ Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Die Verhandlungen waren schwierig, zeichneten sich jedoch durch gegenseitigen Respekt und Fairness aus. Diese Einigung zeigt einmal mehr, dass das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz funktioniert und auch bei Arzneimitteln ohne belegten Zusatznutzen ein Verhandlungsergebnis möglich ist.“ COPD ist eine chronische, in der Regel fortschreitende Atemwegs- und Lungenerkrankung. Die Atemwege sind verengt und der Luftstrom wird beim Ausatmen behindert. Beta-2-Sympathomimetika und Muskarin-Rezeptor-Antagonisten sind atemwegserweiternde Arzneimittel, die das Atmen erleichtern. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Sprachlos: Jeder sechste pflegende Angehörige vermisst Gespräche mit anderen

Fehlender Austausch ist für Angehörige, die ein Familienmitglied pflegen, ein Problem. Bisher unveröffentlichte Zahlen aus der Pflegestudie der Techniker Krankenkasse (TK) zeigen: Jeder Sechste (17 Prozent) vermisst es, über die Pflege mit anderen sprechen zu können. Besonders stark betroffen sind offenbar Pflegende, die in einer Großstadt mit mehr als 500.000 Einwohnern leben: Hier klagt sogar jeder vierte pflegende Angehörige (27 Prozent) über fehlende Gespräche. Das Onlineportal www.pflegen-und-leben.de setzt bei diesem Problem an: Pflegende Angehörige können hier Hilfe bei seelischen Belastungen bekommen. Besonders geschulte Psychologen beraten in einem schriftlichen Austausch bei Sorgen und Problemen im Pflegealltag. Die Beratung ist anonym und für TK-Versicherte kostenlos. „Angehörige treibt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Mitgefühl an, wenn sie eine Pflegeaufgabe übernehmen. Sie müssen deshalb unbedingt darauf achten, dass sie selbst im Alltag nicht untergehen“, erklärt Wolfgang Flemming, Fachbereichsleiter und Pflegeexperte bei der TK. Die TK-Pflegestudie zeigt: Nur die Hälfte der pflegenden Angehörigen (56 Prozent) gibt an, dass ihr genügend Zeit für die eigenen Bedürfnisse bleibt. Jeder Vierte (24 Prozent) empfindet sich sogar manchmal nicht mehr richtig als eigenständiges Individuum. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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AMNOG-Verfahren berücksichtigt Situation in Griechenland

Der GKV-Spitzenverband begrüßt den Vorschlag des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller (vfa), im Rahmen der Verhandlungen über Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel, die tatsächlichen griechischen Abgabepreise übergangsweise nicht zu berücksichtigen. Das bedeutet praktisch, dass die Referenzierung auf den griechischen Preis als Teil des Länderkorbs bei den Verhandlungen nach dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) ausgesetzt wird. So ließe sich verhindern, dass ein Absenken von Arzneimittelpreisen für den griechischen Markt, das allein der prekären wirtschaftlichen Situation geschuldet ist, eine preismindernde Wirkung im Rahmen der hiesigen Erstattungsbetragsverhandlungen hat. Vor dem Hintergrund der akuten Wirtschaftskrise in Griechenland schlägt der GKV-Spitzenverband der pharmazeutischen Industrie ganz konkret eine Verkleinerung des Länderkorbs auf 14 Staaten für ein Jahr vor. Danach könnte Griechenland nach Überlegungen des GKV-Spitzenverbandes wieder in den Korb der Referenzländer aufgenommen werden. Der GKV-Spitzenverband erwartet, dass der vfa kurzfristig einlädt, um diese Änderung im Interesse seiner Mitgliedsunternehmen und Griechenlands möglichst schnell umzusetzen. Eine solche Vereinbarung würde der GKV-Spitzenverband in dem Vertrauen abschließen, dass die pharmazeutische Industrie dazu bereit ist, den griechischen Patientinnen und Patienten auch tatsächlich Arzneimittel zu deutlich vergünstigten Konditionen abzugeben. Auf diese Art und Weise ließe sich das griechische Gesundheits- und Sozialsystem zumindest in Teilen stabilisieren. Derartige Anstrengungen möchte der GKV-Spitzenverband gerne unterstützen. Europäischer Länderkorb ergänzende Größe bei Preisverhandlungen In den AMNOG-Verhandlungen wird der Erstattungsbetrag bei neuen Arzneimitteln mit festgestelltem Zusatznutzen wesentlich vom belegten patientenrelevanten Zusatznutzen bestimmt. Ergänzend beeinflussen aber auch die Jahrestherapiekosten vergleichbarer Arzneimittel sowie die tatsächlichen Abgabepreise in anderen europäischen Ländern die Höhe des Erstattungsbetrages. Dabei sind Rabatte jeglicher Art, die der pharmazeutische Unternehmer gewährt, von den jeweils gelisteten Preisen abzuziehen. Die unabhängige AMNOG-Schiedsstelle hat im Jahr 2012 festgelegt, dass die tatsächlichen Abgabepreise aus bisher 15 Ländern, darunter auch Griechenland, in den Verhandlungen berücksichtigt werden sollen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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PKV verzeichnet erste Erfolge im Kampf gegen irreführende Werbung

Seit einigen Monaten geht der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) juristisch gegen irreführende Billigangebote vor. Dazu erklärt Verbandsdirektor Volker Leienbach: „Das juristische Vorgehen des PKV-Verbandes gegen irreführende Billigangebote zeigt Wirkung: Mittlerweile liegen dem Verband fünf Unterlassungserklärungen vor. Insgesamt hat der PKV-Verband bislang acht bundesweite Anbieter abgemahnt, deren irreführende Werbung das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verletzt hat. Denn fragwürdige Werbetricks à la ‚PKV ab 59 Euro‘ haben mit den realen Angeboten einer Privaten Krankenversicherung nichts zu tun und schaden dem Ruf der gesamten Branche. Nach einer Abfrage bei den PKV-Mitgliedsunternehmen ist kein einziger Tarif bekannt, der den üblichen Schutzumfang einer privaten Krankenversicherung zu den genannten Billigst-Beiträgen bietet. Soweit es einzelne Tarife mit derart geringen Beiträgen gibt, sind sie an enge Voraussetzungen geknüpft und beziehen sich auf spezielle Zielgruppen wie z.B. Studenten oder Beamtenanwärter. Sie werden in der Regel auch speziell kalkuliert (z.B. ohne Alterungsrückstellungen) und entsprechen somit nicht der typischen privaten Krankenvollversicherung. Bei vielen Lockvogel-Anzeigen sind Abmahnungen nicht erfolgversprechend, weil sich die Anbieter hinter dubiosen Internetadressen im Ausland verstecken. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass Adressenhändler am Werk sind. Manche Anzeigen führen direkt zu Fragebögen, auf denen persönliche Daten gesammelt werden. Der PKV-Verband wird weiterhin gegen diese Verbrauchertäuschungen vorgehen.“ Pressemitteilung der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

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Teure Krebsmedikamente – Langkutsch warnt vor Diskussion zulasten der Kranken

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach beklagt überteuerte Krebsmedikamente und eine geringe Überlebenswahrscheinlichkeit von wenigen Monaten. Dazu erklärt der Verwaltungsratsvorsitzende der BARMER GEK, Holger Langkutsch: „So berechtigt eine intensive Diskussion über sehr teure Arzneimittel und deren Kosten-Nutzen-Verhältnis auch ist, eine Debatte, die letztlich auf dem Konflikt zwischen Beitragszahlern und Schwerkranken aufbaut, ist definitiv nicht im Sinne der Solidarischen Krankenversicherung. Gerade wir Deutschen stehen in der ethischen Verantwortung, alles erdenklich Sinnvolle zu unterstützen, was die Lebensqualität von Schwerkranken verbessert. Als Vertreter der Patientinnen und Patienten weigere ich mich jedenfalls, eine Diskussion über den Wert eines Lebensmonats zu führen.  Grundsätzlich ist eine politische Auseinandersetzung über die Möglichkeit der freien Preisfestsetzung von Medikamenten im ersten Jahr nach Markteintritt dringend notwendig. Bisher bietet das Arzneimittel-Neuordnungsgesetz (AMNOG) der Pharmaindustrie ohne jedwede Beschränkung die Option, Mondpreise zu kassieren. Denkbar ist, die Preise für Arzneimittel unmittelbar nach Markteintritt zu regulieren, um der Hochpreispolitik der Pharmaindustrie einen Riegel vorzuschieben. Nach Festsetzung des Erstattungsbetrages müssten Unternehmen den Kassen zu viel gezahlte Beträge zurückerstatten.“ Pressemitteilung der BARMER GEK

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Telematikinfrastruktur: Keine Abstriche bei Qualität und Sicherheit

Die Industrie hat der gematik Terminverzögerungen bei der Lieferung der zulassungsfähigen Produkte für die Telematikinfrastruktur (TI) gemeldet. Betroffen von den Verzögerungen sind vor allem die dezentralen Produkte der TI wie etwa der Konnektor, der in den Erprobungspraxen und -krankenhäusern die sichere Verbindung in die TI ermöglichen wird. Dr. Thomas Kriedel, Vorsitzender der gematik sieht hier auch die Politik gefordert: „Es kann nicht sein, dass die Haushalte der beteiligten Körperschaften gekürzt werden, wenn die Industrie die notwendigen Komponenten nicht fristgerecht liefern kann.“ Das im parlamentarischen Verfahren befindliche E-Health-Gesetz sieht entsprechende Sanktionen vor, falls der Rollout der Telematikinfrastruktur nicht zum 1.7.2016 beginnen kann. Die gematik als Auftraggeber ist auf die Verfügbarkeit der Industrieprodukte angewiesen. Sie wird daher prüfen, ob die Test-, Zulassungs- und Lieferprozesse optimiert werden können, damit die Erprobung in den Testregionen ohne weitere Verzögerungen im 1. Quartal 2016 beginnen kann. Abstriche bei Qualität und Sicherheit wird es jedoch nicht geben. Mit Blick auf die gesetzlichen Fristen arbeitet die gematik weiter mit Hochdruck daran, das Projekt „Telematikinfrastruktur“ umzusetzen. Dies ist angesichts der hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen bei der Einführung medizinischer Fachanwendungen im Gesundheitswesen eine hochkomplexe Aufgabe. “Augenscheinlich hat die Industrie, die diese Vernetzung vornimmt, an manchen Stellen die Komplexität unterschätzt“, so Dr. Doris Pfeiffer, stellvertretende Vorsitzende der gematik. Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag sorgt die gematik gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bei der Entwicklung der Komponenten und Systeme durch die Industrie für Qualität und höchste Sicherheit. „Die Erprobung mit Echtdaten in Praxen und Krankenhäusern wird daher starten, wenn diese Anforderungen vollständig erfüllt sind“, führt der Geschäftsführer der gematik, Alexander Beyer, aus. Pressemitteilung der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH

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Mehrausgaben für Gesundheitsleistungen

Die Schwenninger Krankenkasse hat im Jahr 2014 mehr Geld für die Gesundheitsversorgung ihrer Kunden aufgebracht. Insgesamt 742 Millionen Euro – das entspricht einer Steigerung der Leistungsausgaben von mehr als sieben Prozent pro Person. Die Gesamtausgaben liegen bei 786,1 Millionen Euro. Auf insgesamt 776,3 Millionen Euro belaufen sich die Einnahmen in der aktuellen Bilanz. Bei den Verwaltungskosten liegt die Schwenninger mit 135 Euro pro Person unter dem Schnitt der Gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) von 142 Euro. „Für das Jahr 2014 mussten wir mit einer Unterdeckung rechnen“, sagt Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger Krankenkasse. Die Differenz beträgt nach Rechnungsabschluss 9,78 Millionen Euro und wird durch die in den letzten Jahren aufgebauten Rücklagen getragen. „Wir haben ein solides finanzielles Polster und setzen auf Leistung für unsere Kunden“, betont Gänsler. Gewachsene Leistungsausgaben bei der Schwenninger Die Versorgung im Krankenhaus war mit 725 Euro pro Kunde der nach wie vor größte Ausgabenposten. Hier sind mit insgesamt 229,5 Millionen Euro Mehrausgaben von mehr als sieben Millionen Euro angefallen. Eine der größten Ausgabensteigerungen in absoluten Zahlen weist für die Schwenninger der Bereich ärztliche Behandlung auf. 11,5 Millionen Euro mehr gegenüber dem Vorjahr, beinahe 141 Millionen Euro insgesamt, muss die Schwenninger hier stemmen. Eine über elfprozentige Ausgabensteigerung steht bei den Arzneimitteln in der Bilanz. Von 109,2 auf 121,3 Millionen Euro verläuft die Kurve. „Steigende Ausgaben für Arzneimittel, ambulante und stationäre Behandlungen waren Herausforderungen, denen wir uns 2014 stellen mussten“, sagt Siegfried Gänsler. Alle Gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands im Verbund haben 1,3 Milliarden Euro mehr ausgegeben, als sie eingenommen haben. Einfluss der Politik Entscheidungen auf bundespolitischer Ebene haben maßgeblichen Einfluss auf Ausgaben und Einnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherer. Die Absenkung des Rabatts bei Apotheken im Jahr 2014 von 16 auf letztendlich sieben Prozent und die zu niedrige Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds sind Gründe für die finanzielle Unterdeckung bei vielen Kassen. Die Systematik der Zuweisung innerhalb des GKV-Systems hat darüber hinaus zu einer ungleichen Geldverteilung unter den Krankenversicherern geführt. Mehr Service – mehr Leistungen Vorstand Thorsten Bröske versichert: „Mit ausreichend Rücklagen ausgestattet waren und sind wir in der Lage unser Leistungsangebot zu verbessern.“ So ist 2014 das Bonusprogramm der Schwenninger nochmals optimiert worden. Einige der Neuerungen: Nur noch drei von fünf Voraussetzungen sind zu erfüllen, damit es eine Bonuszahlung gibt. Auszahlungen sind nun unterjährig möglich und ab 15 Jahren gibt es bereits den Erwachsenen-Bonus. „Insbesondere für Familien bieten wir ein umfangreiches Leistungs-Portfolio“, sagt Bröske. Der Katalog für Leistungen, die voraussetzungsfrei bei der Schwenninger eingereicht werden können, reicht von Zuschüssen bei Geburtsvorbereitungskursen für Väter über Zuzahlungen für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen für Schwangere, bis zur Osteopathie bei Kindern bis 14 Jahren. „Wir setzen uns sehr bewusst für Prävention ein“, sagt Vorstand Bröske. Der gesetzliche Richtwert lag für das Jahr 2014 bei 3,09 Euro Präventionsausgaben pro Versichertem. Die Ausgaben der Schwenninger für Prävention erreichten 2014 im Schnitt 6,19 Euro pro Kopf. Der Gedanke dahinter: Durch ein umfangreiches Angebot an Gesundheitskursen trägt die Schwenninger Sorge für ihre Kunden. Langfristig lassen sich Leistungsausgaben gezielter einsetzen, wenn Krankheiten durch Präventionsmaßnahmen vermieden werden können. Thorsten Bröske: „Ein Engagement in diesem Punkt macht uns als Kasse besonders.“ Pressemitteiliung der Schwenninger Krankenkasse

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Sozialverband Deutschland: Patientenberatung muss unabhängig bleiben

Der SoVD übt scharfe Kritik an der unmittelbar bevorstehenden Vergabe der Unabhängigen Patientenvertretung (UPD) an ein privatwirtschaftlich gewinnorientiertes Unternehmen. Den Zuschlag soll offenbar die Sanvartis GmbH erhalten. Das Unternehmen ist bislang sowohl als Dienstleister für verschiedene Krankenkassen in Erscheinung getreten als auch in seiner Tätigkeit für Ärzte- und Apothekerorganisationen und die Healthcare-Industrie. „Der Grundsatz der Unabhängigkeit und Neutralität würde beim ausgewählten Gebot massiv verletzt. Die hohe Qualität und die unabhängige Unterstützung von Patientinnen und Patienten ist in Gefahr, wenn die Beratung über einen kommerziellen Anbieter erfolgt“, erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer in einem aktuellen Schreiben an den Patientenbeauftragen der Bundesregierung und an den Gesundheitsminister. „Es ist nicht nachzuvollziehen, dass ein anerkanntes Beratungsangebot, das sich seit langem bewährt hat, nicht weiter finanziert werden soll. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Interessenvertretung von Patientinnen und Patienten durch die UPD mitunter unbequem für die Krankenkassen sein kann.“ Der SoVD-Präsident befürchtet, dass der GKV-Spitzenverband und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung entgegen dem begründeten Protest aus dem wissenschaftlichen Beirat der UPD sowie zahlreicher sozialpolitischer Interessenvertretungen an ihrem Vorhaben festhalten. Wenn der bisherige Verbund der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) nach 2015 nicht mehr finanziert wird, stehen insgesamt 21 Beratungsstellen vor dem Aus. Betroffen ist auch die hannoversche Beratungsstelle, deren Träger der SoVD ist. Der SoVD ist deutschlandweit eine der anerkanntesten und größten Organisationen für die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung und der Rechte von Patientinnen und Patienten. Über den Deutschen Behindertenrat entsendet der SoVD zudem Vertreterinnen und Vertreter in den gemeinsamen Bundesausschuss. Pressemitteilung des Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)

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IKK classic: Sechs Prozent Anstieg bei Leistungsausgaben

Im ersten Quartal 2015 gab die IKK classic 2,3 Milliarden Euro für die medizinische Versorgung ihrer Versicherten aus. Das sind 6 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Auf Krankenhäuser entfielen in den ersten drei Monaten des Jahres rund 818 Millionen Euro oder 232 Euro je Versicherten. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg von 5,3 Prozent. Die ärztliche Behandlung schlug mit rund 402 Millionen Euro oder pro Kopf 113,97 Euro zu Buche (+4,4 Prozent). Arznei- und Verbandmittel lagen mit rund 395 Millionen Euro oder 112,02 Euro pro Kopf (+4,3 Prozent) an dritter Stelle. Beim Krankengeld verzeichnet die größte IKK im ersten Vierteljahr einen Anstieg von 9,8 Prozent auf 106,41 Euro pro Kopf und insgesamt rund 175 Millionen Euro. „Der Ausgabenzuwachs entspricht der prognostizierten Entwicklung und bewegt sich innerhalb unserer Haushaltsplanung“, kommentiert Vorstandsvorsitzender Gerd Ludwig anlässlich der heutigen Verwaltungsratssitzung der Kasse in Berlin. Die IKK classic ist mit 3,5 Millionen Versicherten die sechstgrößte deutsche Krankenkasse und das führende Unternehmen der handwerklichen Krankenversicherung. Die Kasse mit Hauptsitz in Dresden ist mit rund 7.000 Beschäftigten an bundesweit mehr als 300 Standorten tätig. Ihr Haushaltsvolumen beträgt über 10 Milliarden Euro. Pressemitteilung der IKK classic

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Knappschaft verzichtet auf Rechnungskürzung

Durch eine gesetzliche Vorgabe sind Arztpraxen seit dem 1. Juli verpflichtet, zusätzliche Angaben auf den Rezeptverordnungen zu machen, zum Beispiel müssen Telefonnummer und Vorname des Arztes angegeben werden. Da die Umstellung der Rezeptvordrucke noch nicht in allen Arztpraxen abgeschlossen ist, akzeptiert die Knappschaft in einer Übergangsphase von drei Monaten bis einschließlich September auch Rezepte ohne die entsprechenden Angaben. In dieser Zeit wird die Knappschaft keine sogenannten „Retaxationen“ vornehmen, das heißt, in diesen Fällen wird sie keine Rechnungskürzung zu Lasten der Apotheken wegen der fehlenden Angaben vornehmen. Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See

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