Bessere Versorgung chronisch kranker Menschen in Bayern

Die Leistungen der Haus- und Fachärzte, die sich an Disease Management Programmen (DMP) beteiligen, werden künftig besser honoriert. Darauf haben sich die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) nach intensiven Verhandlungen verständigt. Ziel ist es, die Behandlung chronisch kranker Menschen flächendeckend in Bayern zu verbessern. Ab sofort erhalten Ärzte, die an DMP teilnehmen, die Möglichkeit, Einzelschulungen für bestimmte Patientengruppen anzubieten, für die eine Gruppenschulung nicht zielführend wäre. So profitieren auch Patienten, für die Gruppenschulungen wegen Sprachproblemen oder wegen ihres hohen Alters nicht geeignet sind, von individuellen Einzelschulungen. Dies gilt auch für Patienten in einer besonderen Lebenssituation, für die es sinnvoll ist, einzeln geschult zu werden, wie beispielsweise für Diabetikerinnen in der Schwangerschaft. Die Schulung der Patienten ist ein grundlegendes Element der DMP, um ihnen den eigenverantwortlichen und aktiven Umgang mit ihrer Erkrankung zu vermitteln. Neben einer leistungsgerechteren Vergütung der Schulungen haben die Krankenkassen und die KVB auch eine Ausweitung des bestehenden Schulungsangebots für Typ-1-Diabetiker sowie eine Erhöhung der Betreuungspauschalen für die Diabetikerbehandlung vereinbart. Somit erhalten die teilnehmenden Ärzte in Zukunft höhere Pauschalen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1, von Diabetikerinnen mit Kinderwunsch sowie von Schwangeren mit Diabetes. Eine schwerwiegende Folgeerkrankung des Diabetes ist das diabetische Fußsyndrom, in dessen Verlauf sich an den Füßen Geschwüre bilden können. Im schlimmsten Fall ist sogar eine Amputation erforderlich. Um den Erfordernissen einer frühzeitigen Behandlung des diabetischen Fußsyndroms gerecht zu werden, wird künftig auch für die entsprechende ärztliche Behandlung eine höhere Vergütung ausgezahlt. Über die aktuellen Änderungen hinaus haben die Vertragspartner vereinbart, die DMP in Zukunft sowohl inhaltlich als auch finanziell weiter zu fördern. Somit bleibt die Versorgung chronisch kranker Menschen in Bayern auch weiterhin auf hohem Qualitätsniveau gewährleistet. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die DMP ist ein laufender Prozess, den die Vertragspartner Krankenkassen und KVB aktiv gestalten wollen. Gemeinsame Presseinformation der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB)

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IKK classic stellt 140 neue Auszubildende ein – Insgesamt 412 Azubis bei Deutschlands größter IKK

P { MARGIN-BOTTOM: 0px; MARGIN-TOP: 0px } BODY { SCROLLBAR-HIGHLIGHT-COLOR: #adadad; SCROLLBAR-TRACK-COLOR: #ffffff; SCROLLBAR-BASE-COLOR: #adadad; SCROLLBAR-ARROW-COLOR: #d6d6d6; SCROLLBAR-DARKSHADOW-COLOR: #ffffff } Am 3. August 2015 beginnen 140 junge Menschen eine Ausbildung bei der IKK classic. Das sind fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt sind dann bei Deutschlands größter IKK bundesweit 412 Auszubildende beschäftigt. Sie erlernen in rund drei Jahren den Beruf des/der Sozialversicherungs-fachangestellten. „Als großer Arbeitgeber sind wir uns der Verantwortung für die junge Generation bewusst“, erklärt Michael Förstermann, Pressesprecher der IKK classic. „Deswegen bieten wir nicht nur eine anspruchsvolle Ausbildung, sondern in den meisten Fällen auch eine sichere Perspektive in einem Berufsfeld mit Zukunft.“ Von den 89 jungen Kollegen, die im Jahr 2014 ihre Ausbildung bei der Kasse abgeschlossen haben, wurden 86 übernommen. Das entspricht einer Übernahmequote von 97 Prozent. Für das Jahr 2015 rechnet die Kasse mit einer ähnlich hohen Quote. Die Ausbildung bei der IKK classic eröffnet vielfältige Möglichkeiten, im Gesundheitswesen tätig zu werden; in der Kundenbetreuung ebenso wie in späteren Führungspositionen. Fortbildungen und berufsbegleitende Schulungen bereiten dafür den Weg, etwa zum Abschluss als Krankenkassenbetriebswirt. „Das Gesundheitssystem ist ein wachsendes Berufsfeld mit spannenden Herausforderungen für ambitionierte junge Menschen“, so Förstermann weiter. „Das medizinische und pflegerische Versorgungsangebot wird immer komplexer. Das erfordert Managementkompetenzen, die mitwachsen und beim Kunden ein steigendes Bedürfnis nach qualifizierter Beratung. Dem werden wir mit einer umfassenden Ausbildung gerecht.“ Die neuen Auszubildenden beginnen ihre Arbeit an über 70 Standorten in den Kernregionen der Kasse. Pressemitteilung der IKK classic

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Koalition soll bei Vergütungszuschlägen umdenken

Zur heutigen Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung „Die Qual mit der Qualität“ über eine amerikanische Studie zur Aussagekraft von Qualitätsmessungen in Krankenhäusern erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollte die Koalition zum Anlass nehmen, ihre Pläne zur Kategorisierung der Krankenhäuser in gute und schlechte sowie zur Einführung von qualitätsabhängigen Zu- und Abschlägen aufzugeben. Die in 3.300 amerikanischen Krankenhäusern durchgeführte Analyse macht mehr als deutlich, dass scheinbar einfach messbare Indikatoren, wie Komplikations- und Infektionsraten, in weit größerem Umfang als angenommen von den sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen derjenigen, die die Krankenhäuser nutzen, abhängig sind. Kliniken mit vermehrt Patienten aus sozialen Problemregionen könnten fälschlicherweise als schlecht bewertet werden. Zudem macht die Studie deutlich, dass die Messung von Qualitätsindikatoren von sehr aufwendigen und exakt durchzuführenden Messverfahren abhängig ist. Aber auch aus grundsätzlichen Überlegungen ist das Koalitionskonzept mit Vergütungszuschlägen für „gute“ Kliniken in höchstem Maße zu hinterfragen. Es wird in der Praxis dazu führen, dass alle Patienten in den Kliniken behandelt werden wollen, bei denen die Kassen bereit sind, Qualitätszuschläge zu zahlen. Dies steht in Widerspruch zu der gesetzlichen Vorgabe in § 60 SGBV, dass die Fahrkosten nur zum nächstgelegenen Krankenhaus von den Krankenkassen getragen werden. Mehrkosten für entferntere Krankenhäuser müssen die Patienten selbst tragen. Damit würde der Zugang zur besonders prämierten und teuren Klinik schon aus Einkommensgründen nicht allen Patienten offenstehen. Ebenfalls zu hinterfragen ist die Signalwirkung, die von der Einteilung der Kliniken in gute und schlechte auf die Patienten ausgeht. Derzeit erbringen ca. 1.000 Kliniken für 150.000 Patienten hüftprothetische Leistungen. Würden alle Patienten z. B. in Kliniken mit Zuschlägen gehen wollen, könnte dies in der Praxis ohne lange Wartezeiten niemals realisiert werden. Tausendfach würden sich aber die Patienten, die den Zugang zu den prämierten Kliniken nicht erreichen, benachteiligt fühlen. Wie die Studie in Amerika zeigt, wird deutlich: Mit einem qualitätsorientierten Vergütungskonzept kann die Versorgung nicht verbessert werden. Sehr groß ist aber die Gefahr, dass Patienten mit erhöhten Risiken diskriminiert und Effekte der Zwei-Klassen-Medizin eingeführt werden.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft

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116 Nachwuchskräfte starten bei der Knappschaft-Bahn-See

69 Nachwuchskräfte haben heute in der Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) ihre Berufsausbildung aufgenommen. Der stellvertretende Personalleiter der KBS, Heinrich Winkelhake, begrüßte die jungen Leute im Ausbildungszentrum der Knappschaft-Bahn-See in Bochum. 43 weitere junge Männer und Frauen werden darüber hinaus in den Regionaldirektionen Chemnitz, Cottbus, Hamburg, München, Saarbrücken und Berlin sowie am Standort Bergheim und der Geschäftsstelle Kassel der KBS ausgebildet. Darüber hinaus beginnen am 3. August vier Studierende den Studiengang „Verwaltungsinformatik“ als Regierungsinspektoranwärter. Insgesamt treten damit 116 Azubis ihren Verwaltungsdienst bei Deutschlands zweitgrößtem Sozialversicherungsträger an. Die Nachwuchskräfte werden zu Sozialversicherungsfachangestellten, zu Kaufleuten im Gesundheitswesen, zu Fachinformatikern sowie zur Bürokauffrau ausgebildet. So verteilen sich die Auszubildenden auf die verschiedenen Standorte: Hauptverwaltung Bochum                    69 Regionaldirektion Chemnitz                 6 Regionaldirektion Cottbus                    8 Regionaldirektion Nord (Hamburg)   6 Regionaldirektion München                 6 Regionaldirektion Saarbrücken           6 Regionaldirektion Berlin                       2 Standort Bergheim                                 4 Geschäftsstelle Kassel                            5 Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See

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BARMER GEK stellt 89 Auszubildende ein

Auch in diesem Jahr gibt die BARMER GEK vielen Nachwuchskräften eine berufliche Perspektive. Am 1. August beginnen insgesamt 89 Berufsanfängerinnen und -anfänger eine Ausbildung bei der Krankenkasse, die rund 8,6 Millionen Menschen versichert. 76 von ihnen werden zu Sozialversicherungsfachangestellten und vier zu Fachinformatikern ausgebildet. Neun Berufsanfänger streben die Laufbahn als Kaufleute im Gesundheitswesen an. Davon kombinieren sechs Azubis ihre Ausbildung mit einem Studium. „Das Gesundheitswesen befindet sich ständig im Wandel. Um den Ansprüchen und Anforderungen als moderner Dienstleister auch in Zukunft gerecht zu werden, brauchen wir neben innovativen Leistungsangeboten vor allem gut ausgebildete und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub. Deshalb setze die BARMER GEK auch auf die frischen Ideen ihrer Auszubildenden. Gleichzeitig werde das Unternehmen auch seiner sozialen Verantwortung gerecht. „Nachwuchskräfte erhalten bei der BARMER GEK eine erstklassige Ausbildung mit Zukunftsperspektive“, so Straub. In jedem Jahr macht die BARMER GEK ihren Azubis bei entsprechender Leistung am Ende der Ausbildung ein Übernahmeangebot. Allein in diesem Sommer erhielten 96 Prozent die Chance, im Unternehmen zu bleiben. Pressemitteilung der BARMER GEK

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Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH): Gefördertes Modellprojekt beim Großen Präventionspreis 2015 des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet

Das vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) initiierte und geförderte Modellprojekt der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) „Vernetzung vertragsärztlicher Qualitätszirkel mit Frühen Hilfen“ wurde beim Großen Präventionspreis 2015 der Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden Württemberg in der Kategorie „Werdende Mütter und Eltern“ ausgezeichnet. Sozialministerin Karin Altpeter überreichte am 22. Juli in Stuttgart die Urkunden an Projekte, die den Kindern des Landes  ein gesundheitsförderliches Aufwachsen von Geburt an ermöglichen. Das NZFH wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung getragen in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e.V. Beworben hatten sich 40 Projekte in den Kategorien „Werdende Mütter und Eltern“, „Kinder von 0 – 3 Jahren“ sowie „Jugendliche von 13 – 18 Jahren“. Zudem wurde ein Sonderpreis in der Kategorie „Neue Medien in der Gesundheitsförderung und Prävention“ verliehen. Eine  Jury von Vertretern aus Gesundheitswesen, Forschung und Praxis hatte unter den eingereichten Bewerbungen 14 Projekte für den Großen Präventionspreis 2015 nominiert. Das NZFH initiierte mit der KVBW ein Modellprojekt, um etablierte ärztliche Qualitätszirkel für die Förderung einer besseren Zusammenarbeit von Jugendhilfe und niedergelassenen Ärzten sowie Psychotherapeuten zu nutzen. Ziel ist es, Familien mit Unterstützungsbedarf frühzeitig passgenaue Angebote der Frühen Hilfen aus beiden Systemen koordiniert zu unterbreiten. Denn die Ärzte und Ärztinnen verfügen über einen guten Zugang zu allen Familien und können den Unterstützungsbedarf einer Familie, die über den rein medizinischen hinausgeht, aufnehmen und an weitergehende Angebote der Kinder- und Jugendhilfe vermitteln. Inzwischen sind landesweit interdisziplinäre Qualitätszirkel etabliert, in denen sich Fachkräfte systemübergreifend im Bereich von Frühen Hilfen austauschen. Speziell geschulte Moderatoren-Tandems begleiten die Qualitätszirkel, in denen die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit anhand von anonymisierten Fallbeispielen besprochen werden, um im Einzelfall auch gemeinsam handeln zu können. Nach Ende der Modellphase hat das Land Baden Württemberg die Finanzierung des Projektes aus Mitteln der Bundesinitiative Frühe Hilfen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übernommen. Darüber hinaus ist in Baden-Württemberg im Herbst 2014 die bundesweit erste Rahmenvereinbarung zwischen der KVBW, dem Städte- und Landkreistag sowie dem BKK-Landesverband Süd geschlossen. Damit ist ein erster wichtiger Schritt gegangen worden, um die präventive Leistung der  Ärztinnen und Ärzten in den Frühen Hilfen auch zukünftig zu vergüten. Ziel ist es, diese Beratung und Vermittlung  zukünftig auch allen Familien im Bedarfsfalle als Regelleistung anbieten zu können. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen ist ein Kooperationsprojekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit dem Deutschen Jugendinstitut e.V. und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es unterstützt seit 2007 die Fachpraxis dabei, familiäre Belastungen früher zu erkennen, bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen und die Vernetzung der unterschiedlichen Berufsgruppen zu fördern. Außerdem koordiniert es die Bundesinitiative Frühe Hilfen bis Ende 2015 auf Bundesebene. Link zum Großen Präventionspreis: http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/grosser-praeventionspreis-2015-verliehen/ Link zur Liste der Preisträger/Auszeichnungen: http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Anhang_PM/Grosser-Praeventionspreis_Liste_Preistraeger-Auszeichnungen_2015.pdf Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

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Bandersatzplastik auf neuen Wegen – Mehr „Bio“ statt Metall

Weniger Fremdmaterialien in der orthopädischen Bandersatzplastik führen zu einer geringeren Anzahl an Operationen. Mehr körpereigene Materialien haben im Umkehrschluss eine geringere Belastung für den Patienten zur Folge. Der Krankenversicherer kann als Ergebnis seine Leistungsausgaben gezielter einsetzen. Um die beschriebenen Vorteile zu realisieren, hat die Schwenninger Krankenkasse im Fachgebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie einen bundesweit einmaligen Vertrag auf den Weg gebracht. Dieser fördert den Einsatz biologischen Materials gesondert über einen Zuschlag. Bislang wird biologisches Material in der orthopädisch-chirurgischen Operationslandschaft deutlich seltener eingesetzt als Fremdmaterial. „Setzt man als Operateur gleich auf den Einsatz körpereigener Materialien, spart man im Falle einer Wiederverletzung oft einen zusätzlichen Eingriff“, sagt Dr. med. Gernot Felmet. Er ist Ärztlicher Leiter der Artico-Sportklinik in Villingen-Schwenningen und hat den Vertrag mit der Schwenninger ausgestaltet. „Denn setzt man Fremdmaterialien ein“, so der Orthopäde und Sport-Traumatologe, „müssen diese bei einer Wiederverletzung oftmals erst entfernt und der entstandene Entnahmeschaden gefüllt werden.“ Danach muss der Heilungsprozess abgewartet werden, erst dann kann es zur eigentlichen Operation kommen. Wer bereits bei der Erstverletzung körpereigenes Material einsetzt, spart die Operation zur Materialentfernung und kann direkt mit dem eigentlichen Eingriff starten. „Orthopädisch-unfallchirurgische Bandoperationen sind die zweithäufigsten in unserem Fachgebiet, die im Bereich der Sportverletzungen notwendig werden“, sagt Gernot Felmet, der aktives Mitglied im Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) ist. Versorgungsvertrag mit „Bio-Zuschlag“ „Unser Vertrag bietet demnach nicht nur den Patienten Vorteile. Die teilnehmenden Orthopäden und Unfallchirurgen erhalten einen Zuschlag für den Einsatz der entsprechenden Materialien“, so Thorsten Bröske, Vorstand der Schwenninger. Mit dem neu ausgerichteten IGV-Vertrag (Integrierte Versorgungsleistung) soll der beschriebene Weg stärker gefördert werden. Der Vertrag richtet sich in erster Linie an niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen, die zusätzlich Betten in Kliniken unterhalten. Kernbestandteil ist ein sogenannter „Bio-Zuschlag“ („Biological Add-on“), der sich nur dann abrechnen lässt, wenn der Operateur körpereigene Materialien bei Bandersatzplastiken verwendet. Mit dem Vertrag ist darüber hinaus eine Evaluation verbunden. Patient und Operateur im Vorteil durch wirtschaftliches Denken Für den Patienten ergibt sich ein weiterer, bundesweit auf diese Weise noch nicht umgesetzter Vorteil. Im Zuge der Bandoperationen wird der Operateur dazu angehalten, die Menisken mittels spezieller Nähte mitzusichern. Das trägt dazu bei, ein späteres Arthrose-Risiko erheblich zu senken. Die Arthrose ist eine der häufigsten Folgeschäden von Bandverletzungen. Der Vertrag bietet für die angesprochenen Nähte eine separate Vergütung, denn eine Meniskussicherung kann die Kreuzbandoperation unwirtschaftlich machen. Aus diesem Grund hat die Schwenninger hier einen Zuschlag zu den Operationskosten eingebaut. „Wir wollen sicherstellen, dass die Patienten rundum sicher behandelt werden“, so Thorsten Bröske. „Auch sollen die Operateure für ihre Umsicht belohnt werden, durch Menisken-Nähte die Arthrose-Gefahr zu mindern“, so Bröske weiter. Gernot Felmet fügt hinzu: „Die Kreuzbandrekonstruktion ist dank des Vertrags nun deutlich wirtschaftlicher möglich und das kommt eindeutig dem Patientenwohl zu Gute.“ Nachhaltig orientierte Krankenkasse „Wir wollen hier als nachhaltig orientierte Krankenkasse ein bundesweites Zeichen setzen und für unsere Kunden einen echten Mehrwert generieren“, sagt Thorsten Bröske. „Es gibt keine andere Kasse, die solche Verfahren entsprechend fördert“, so der Vorstand der Schwenninger. „Wir stehen hinter dem Ansatz einer fremdmaterialfreien OP-Methode und fördern die erhaltende Chirurgie.“ Kernpunkte des neuen Vertrages: • Exklusivität in der Behandlung (vergleichbar zum Privatpatient) • Förderung der Nutzung von körpereigenem Material und somit Vermeidung von Komplikationen bei möglichen Revisionseingriffen • Schnellere Heilung durch minimal-invasive Eingriffe und besonders schonende OP-Techniken • Enge Verknüpfung der ambulanten Akutbehandlung mit gegebenenfalls erforderlicher stationärer Rehabilitationsbehandlung • Lückenlose und qualitativ hochwertige Behandlung durch ein medizinisches Gesamtkonzept • Erhaltender Ansatz: Sehnen, Knorpel, Meniskus sollen möglichst lange erhalten bleiben und Implantate dadurch vermieden werden (Nachhaltiger Ansatz) • Individuelle Therapiepläne Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse

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Arzneimittelrabattverträge: AOKs läuten Runde 15 ein

Die AOK-Gemeinschaft setzt die erfolgreichen Arzneimittelrabattverträge fort: Am Mittwoch hat die AOK Baden-Württemberg für alle AOKs die Ausschreibung der inzwischen 15. Tranche im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Sie umfasst 117 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, aufgeteilt in 119 Fachlose. Von diesen sind 28 im Drei-Partner-Modell und 91 exklusiv ausgeschrieben. Das AOK-Umsatzvolumen für die betreffenden Arzneimittel lag zuletzt bei 2,2 Milliarden Euro (Basis: Apothekenverkaufspreis). Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, zum Start der 15. Ausschreibung: „Bereits 2003 hat der Gesetzgeber den Krankenkassen und ihren Verbänden erstmals erlaubt, Einzelverträge mit pharmazeutischen Herstellern abzuschließen. Mittlerweile haben sich die Arzneimittelrabattverträge als unverzichtbares Instrument zur Ausgabensteuerung lange etabliert und werden in den Quartalsberichten des Bundesgesundheitsministeriums regelmäßig als hocheffektive Ausgabenbremse hervorgehoben.“ Dass inzwischen alle Krankenkassen erheblich vom Erfolg der Rabattverträge profitierten, sei nicht zuletzt der Beharrlichkeit der AOK zu verdanken. „Wir haben die Verträge gegen den erheblichen Widerstand weiter Teile der Pharmaindustrie rechtssicher durchgesetzt“, betonte der Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge. Bei der aktuellen Ausschreibung geht es in erster Linie um Anschlussverträge für die Ende März 2016 auslaufenden Kontrakte der Tranche XII. „Zusätzlich suchen wir auch diesmal wieder Vertragspartner für Wirkstoffe, die zwischenzeitig patentfrei geworden sind und für die der Markt ausschreibungsreif ist“, erläuterte Hermann. Erstmals dabei sind zum Beispiel das Neuroleptikum Aripiprazol und Eplerenon, ein Mittel zur Behandlung von Herzinsuffizienz nach Herzinfarkt. Die Ausschreibung erfolgt wie bewährt deutschlandweit über acht regionale Gebietslose. Pharmazeutische Unternehmen oder Bietergemeinschaften können bis zum 28. September 2015 ihre Gebote für einzelne Wirkstoffe, für alle, aber auch einzelne der acht Gebiete abgeben. „Die Zuschläge werden voraussichtlich im November erteilt, um den Unternehmen bis zum Vertragsstart am 1. April 2016 ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben“, sagte Hermann. Die Verträge laufen über zwei Jahre bis zum 31. März 2018. Aktuell umfassen die bundesweiten Generika-Rabattverträge der AOK 278 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von mehr als fünf Milliarden Euro. Allein in den Jahren 2013 und 2014 konnten die AOKs durch laufende und neue Rabattverträge insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro zugunsten der Versichertenversorgung in anderen Leistungsbereichen einsparen.   Übersicht der laufenden AOK-Arzneimittelrabattverträge/Vertragspartner und weitere Informationen Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Kabinettsentwurf eines Korruptionsgesetzes: Statement von Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV

Zum Kabinettsentwurf eines Korruptionsgesetzes erklärt heute der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen: „Wir haben ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption grundsätzlich befürwortet. Aber am besten wäre es, das Gesetz benennt klare Regeln und Beispiele, wann Korruption vorliegt. Die Abgrenzungen im Kabinettsentwurf sind zwar besser geworden, aber ich befürchte, es wird zu Verunsicherungen kommen bei der Frage, wann beginnt Korruption? Wichtig ist, dass Kooperationen, die für eine gute Patientenversorgung wünschenswert sind, nicht unter Generalverdacht stehen.“

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Knappschaft-Bahn-See warnt vor Trickbetrügern: Unbekannte stellten Geldforderungen offenbar für die Minijob-Zentrale

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) warnt vor Trickbetrügern, die sich als Mitarbeiter der „Krankenkasse Bundesknappschaft“ ausgeben und angebliche offene Forderungen – offenbar für die Minijob-Zentrale – eintreiben wollen. Hintergrund: Am 24. Juli waren zwei mit dunkelblauen Anzügen bekleidete Männer in einem Hamburger Einzelhandelsgeschäft aufgetaucht und hatten unter Vorlage eines „amtlich aussehenden“ Ausweises Geldforderungen in Höhe von 200 Euro gestellt. Als die Angestellte des Geschäftes dies verweigerte, kündigten die Männer erneutes Erscheinen an. Die Knappschaft-Bahn-See stellt hierzu fest: Der Name „Bundesknappschaft“ existiert seit der Reform der Rentenversicherungsträger im Jahr 2005 nicht mehr. Der heutige Sozialversicherungsträger heißt „Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“. Zu diesem Sozialversicherungsträger gehört unter anderem die Minijob-Zentrale. Deren Mitarbeiter suchen Arbeitgeber, die Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale gemeldet haben, niemals persönlich auf. Der Kundenkontakt läuft ausschließlich elektronisch, telefonisch oder per Post. Darüber hinaus ist die Minijob-Zentrale nicht für das „Eintreiben“ von Geldforderungen zuständig. Die Knappschaft-Bahn-See rät Betroffenen, bei Verdacht auf einen Betrugsversuch umgehend die Polizei zu verständigen. Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See

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