… jedenfalls dann, wenn die katholische Kirche auf Arbeitgeberseite steht. Diese Erfahrung musste auch der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf machen: Ihm war gekündigt worden, weil er nach seiner Scheidung erneut geheiratet hatte, während das kirchliche Annulierungsverfahren hinsichtlich der … Weiterlesen
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Pflege-Mindestlohn gilt auch für zusätzliche Betreuungskräfte
Der höhere Pflege-Mindestlohn gilt ab dem 1. Oktober 2015 auch für die zusätzlichen Betreuungskräfte in den stationären Pflegeeinrichtungen. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wird die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von rund 25.000 auf bis zu 45.000 nahezu verdoppelt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Betreuung, Zuwendung und Begleitung gehören zu einer gute Pflege dazu. Denn es tut gut, wenn jemand da ist, um gemeinsam spazieren zu gehen, Lieder zu singen oder einfach nur zum Zuhören. Betreuungskräfte sind eine wertvolle Hilfe für Pflegebedürftige und ergänzen die wichtige Arbeit der Pflegefachkräfte.“ Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann: „Gute Pflege braucht auch eine umfassende Betreuung. Das muss uns etwas wert sein. Darum ist morgen nicht nur ein guter Tag für unsere zusätzlichen Betreuungskräfte, sondern auch für die Pflegebedürftigen und die Pflegefachkräfte.“ Bislang galt für die zusätzlichen Betreuungskräfte als absolute Lohnuntergrenze der allgemeine Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Ab dem 1. Oktober 2015 gilt nun auch für sie der höhere Pflege-Mindestlohn. Die Arbeitgeber haben konkret in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) mindestens 9,40 Euro je Stunde und in den fünf neuen Bundesländern mindestens 8,65 Euro je Stunde zu zahlen. Laumann stellt in diesem Zusammenhang klar, dass dies nicht zu höheren Zuzahlungen für die Pflegeheimbewohner führt: „Die Ausweitung des Pflege-Mindestlohns führt für die Pflegebedürftigen in den stationären Einrichtungen nicht zu Mehrkosten. Die Gehälter der zusätzlichen Betreuungskräfte werden vollständig und ausschließlich durch die Pflegekassen bezahlt.“ Mit Inkrafttreten des ersten Pflegestärkungsgesetzes am 1. Januar 2015 können nunmehr alle Pflegebedürftigen in den stationären Pflegeeinrichtungen von den Angeboten der speziell qualifizierten Kräfte profitieren. Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen über die normale Versorgung hinaus das Leben in den Einrichtungen abwechslungsreich gestalten und mit den Pflegebedürftigen beispielsweise malen, kochen, Musik hören oder einen Spaziergang machen. Sie sollen dabei nur unter Anleitung von qualifizierten Pflegekräften und in enger Kooperation mit weiteren Fachkräften arbeiten und diese unterstützen. „Es ist ganz klar vorgeschrieben, dass diese Kräfte regelhaft keine Tätigkeiten ausüben dürfen, für die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Altenpfleger benötigt wird“, sagt Staatssekretär Laumann. Die zulässigen Tätigkeiten sowie die Anforderungen und Qualifikationen der zusätzlichen Betreuungskräfte sind in den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes eindeutig definiert. Zum 1. Januar 2016 wird der Pflege-Mindestlohn als absolute Lohnuntergrenze für alle Pflege- und Betreuungskräfte in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) auf 9,75 Euro und in den neuen Bundesländern auf 9,00 Euro je Stunde erhöht. Dieser gilt im Übrigen auch für Bereitschaftsdienste sowie für Wegezeiten zwischen mehreren aufzusuchenden Patientinnen und Patienten. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Wissenschaftliches Institut der TK mit neuem Direktor
Dr. Andreas Meusch (57) wird zum 1. April 2016 Direktor des Wissenschaftlichen Instituts für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG) der Techniker Krankenkasse (TK). Der promovierte Politikwissenschaftler hat davor mehr als 17 Jahre die 15 TK-Landesvertretungen geleitet. „Die TK ist die Interessenvertreterin ihrer Versicherten. Daher analysieren wir systematisch deren Versorgungsbedarf“, so der neue WINEG-Direktor. „Dabei betrachten wir Versorgungsstrukturen generell sowie einzelne Krankheitsbilder und konkrete medizinische Leistungen.“ Meusch folgt auf Dr. Frank Verheyen, der das WINEG seit 2009 geleitet hat und jetzt bei der TK strategische Aufgaben der Arzneimittelversorgung im Bereich Versorgungsinnovation übernimmt. Frühere berufliche Stationen von Meusch waren u. a. das Bundesministerium für Familie und Senioren, das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und fünf Jahre lang die Leitung der Landesvertretung Baden-Württemberg der Ersatzkassenverbände. Dr. Andreas MeuschMeusch wurde mit einer Arbeit über „Moral Hazard in der gesetzlichen Krankenversicherung“ promoviert. Sein Studium absolvierte er in Politikwissenschaften, Publizistik, Geschichte und öffentlichem Recht an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz sowie in Dijon und Krakau. Seit 1986 ist Dr. Meusch in verschiedenen Funktionen im Bereich der akademischen Lehre engagiert. Unter anderem war er für diverse deutsche Universitäten und Fachhochschulen als Lehrbeauftragter für die Fachbereiche Politikwissenschaft (Mainz, Stuttgart und Hohenheim), Pflegewissenschaften (Zwickau), Wirtschaftswissenschaften (Bayreuth) tätig. Meusch ist seit 2000 Mitherausgeber der Schriftenreihe „Beiträge zum Gesundheitsmanagement“ im NOMOS Verlag. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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Diagnose Krebs: Mehr Sicherheit durch ärztliche Zweitmeinung
Jedes Jahr erkranken allein in Bayern rund 68.000 Menschen an Krebs. Um Patienten in dieser schwierigen Situation zu unterstützen, bietet die AOK Bayern jetzt eine erweiterte ärztliche onkologische Zweitmeinung. Betroffene AOK-Versicherte aus ganz Bayern können sich kostenlos bei der Universitätsklinik in Erlangen beraten lassen. Das Angebot für eine ärztliche Zweitmeinung gilt für viele bösartige Tumorerkrankungen mit Ausnahme von Augentumoren. Eine entsprechende Kooperation hat die AOK Bayern mit dem Universitätsklinikum in Erlangen geschlossen. „Damit geben wir Patienten eine zusätzliche Orientierungshilfe – und ein Stück mehr Sicherheit bei der Entscheidung“, sagt Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Die Universitätsklinik in Erlangen gehört zu den onkologischen Spitzenzentren in Bayern. Für Versicherte der AOK Bayern gibt es eine kostenlose Service-Hotline. Unter der Telefonnummer 0800 / 88 100 81 können sich AOK-Versicherte für die ärztliche onkologische Zweitmeinung anmelden. Dort erfahren sie auch, welche Befunde eingereicht werden müssen. Ein persönliches Erscheinen in der Universitätsklinik ist nicht notwendig. Der Versicherte muss auch keine Überweisung oder Einweisung durch den Hausarzt vorlegen. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und am Mittwoch von 12 bis 17 Uhr zu erreichen. Jede Woche findet in der Universitätsklinik in Erlangen mindestens einmal eine sogenannte Tumorkonferenz statt. Hier prüfen Mediziner der Uniklinik aus verschiedenen Fachrichtungen die Behandlungsmöglichkeiten. Die Patienten erhalten innerhalb von drei Werktagen nach der Konferenz die schriftliche Zweitmeinung. Diese kann die Behandlungsempfehlung bestätigen oder eine Alternative aufzeigen. Pressemitteilung der AOK Bayern
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