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Pflege-Mindestlohn gilt auch für zusätzliche Betreuungskräfte

Der höhere Pflege-Mindestlohn gilt ab dem 1. Oktober 2015 auch für die zusätzlichen Betreuungskräfte in den stationären Pflegeeinrichtungen. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wird die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von rund 25.000 auf bis zu 45.000 nahezu verdoppelt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Betreuung, Zuwendung und Begleitung gehören zu einer gute Pflege dazu. Denn es tut gut, wenn jemand da ist, um gemeinsam spazieren zu gehen, Lieder zu singen oder einf

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