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Aufklärung am Telefon in einfachen Fällen möglich

Ein Fall mit recht weitreichenden Komplikationen hat den BGH in einer Entscheidung (Aktenzeichen VI ZR 204/09)vom 20.07.2010 dazu veranlasst, Neuland im Bereich der ärztlichen Aufklärung zu betreten. Der Fall: Ein Kind musste im Alter von drei Wochen an einer Leistenhernie operiert werden. Die Eltern des Kindes suchten den operierenden Arzt in seiner Praxis auf. Der Operateur führte im Behandlungszimmer ein Aufklärungsgespräch mit der Mutter. Der Vater befand sich zu diesem Zeitpunkt im Wa

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