Freund Ludger Freese hatte mal wieder eine gute Idee: in seinem soeben veröffentlichen Blogpost bedankt er sich bei den Top-Referrern zu seinem “Essen kommen” Blog. Diesem Beispiel folge ich gerne: Das Doc Blog hatte im April 30.000 Besucher (veritable Leser >3min) mit 112.000 Seitenaufrufen. (auch ich habe, wie Ludger, Suchmaschinen wie google, yahoo etc. ausgeklammert) […]
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KV Nordrhein plädiert für flächendeckende und integrative geriatrische Versorgung
Der demografische Wandel kommt nicht – er ist schon da: Knapp zwei Millionen Menschen in Nordrhein sind 65 Jahre und älter, das sind bereits 21 Prozent der Bevölkerung. 640.000 Pflegebedürftige zählt die Statistik in Nordrhein-Westfalen, Tendenz steigend. In Anbetracht dieser Zahlen wird die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu einer immer größeren Herausforderung – erst recht bei tendenziell schwindenden oder schon heute fehlenden Ressourcen bei Ärzten und Pflegepersonal. „Angesichts der zunehmenden Schieflage zwischen Versorgern und zu Versorgenden brauchen wir eine integrative und interdisziplinäre, vor allem aber flächendeckende geriatrische Versorgung unserer Patientinnen und Patienten“, sagte Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein auf einer gemeinsamen Informations- und Diskussionsveranstaltung der Krankenhausgesellschaft Nordrhein Westfalen (KGNW), der Ärztekammer Nordrhein und der KV Nordrhein am 21. April im Haus der Ärzteschaft. Hausärzte versorgen geriatrisch Angesichts von 95 spezialisierten Geriatern, aber rund 5500 ebenfalls geriatrisch tätigen Hausärzten in Nordrhein sei klar, dass die Versorgung in der Fläche erfolge – „zusammen mit den Fachärzten und spezialisierten geriatrischen Kompetenzzentren“, sagte Bergmann. Eine entsprechende Zusammenarbeit existiere bereits und werde durch aktuelle Modellprojekte und Arbeitsgruppen intensiviert. „Eine enge Zusammenarbeit kann dabei in formal etablierten, aber auch informellen Netzen organisiert werden, die Patienten in allen Landesteilen versorgen“, betonte Bergmann. Wichtig sei auch ein sicherer Austausch von Informationen über Sektorengrenzen hinweg, um beispielsweise eine elektronische Fallakte nutzen zu können. „Das Modellprojekt in Aachen zeigt, welches Potenzial darin steckt, aber entscheidend ist, solche Projekte in die Regelversorgung zu bringen. Dazu waren die Krankenkassen bisher leider nicht bereit.“ Auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann appellierte an die Kostenträger, über neue Strukturen nicht nur nachzudenken, sondern sie auch dauerhaft zu finanzieren – die monetären Ressourcen dafür seien in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben. Laumann warb für ein Denken in „nativen Versorgungsregionen“ wie Stadtteilen und Quartieren, in denen die sektorenübergreifende Versorgung schon heute häufig informell funktioniere, „weil sich die Akteure kennen.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Seelisch kranke Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie die Hilfe erhalten, die sie benötigen. Wir haben daher die Regelungen gezielt auf die Bedürfnisse psychisch kranker Menschen und die Erfordernisse ihrer Behandlung zugeschnitten. Zudem stärken wir mit Mindestpersonalvorgaben eine gute Versorgung und die menschliche Zuwendung. Behandlungen mit hohem Aufwand sollen künftig besser vergütet werden als weniger aufwändige Behandlungen. Durch besondere Behandlungsteams im häuslichen Umfeld sorgen wir dafür, dass Menschen mit seelischen Leiden und stationärer Behandlungsbedürftigkeit in akuten Krankheitsphasen noch besser versorgt werden. So stellen wir die Weichen dafür, dass seelisch kranke Menschen auch in Zukunft gut versorgt sind.“ Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Neuausrichtung des Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Leistungen vorgenommen. Ziel ist eine leistungsorientierte Finanzierung, die die Transparenz über die Versorgung verbessert. Ferner fördert der Entwurf die Verzahnung von ambulanten und stationären Leistungen, um die Versorgung der Patienten weiter zu stärken. Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen: Die bisher vorgesehene Angleichung der krankenhausindividuellen Preise an ein landeseinheitliches Preisniveau entfällt. Auch künftig können psychiatrische und psychosomatische Kliniken ihr Budget weiterhin einzeln verhandeln. Damit können regionale oder strukturelle Besonderheiten in der Leistungserbringung besser im Krankenhausbudget berücksichtigt werden. Die Kalkulation des Entgeltsystems erfolgt auf der Grundlage des Aufwands tatsächlich erbrachter Leistungen unter der Bedingung, dass die Mindestvorgaben zur Personalausstattung erfüllt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält einen gesetzlichen Auftrag für verbindliche Mindestvorgaben zur Personalausstattung, die zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen. Die Möglichkeit zur Anwendung des Entgeltsystems auf freiwilliger Grundlage wird um ein Jahr verlängert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung werden verpflichtet, einen leistungsbezogenen Krankenhausvergleich zu entwickeln. Um die sektorenübergreifende Versorgung zum Nutzen der Patienten weiter zu stärken, wird eine psychiatrische Akut-Behandlung im häuslichen Umfeld („home treatment“) als Krankenhausleistung eingeführt. Auch ambulante Leistungserbringer können mit einbezogen werden. Auch psychiatrische Krankenhäuser mit psychosomatischen Fachabteilungen sollen künftig Patienten, die der Behandlung in einer psychosomatischen Ambulanz bedürfen, ambulant behandeln können. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen sollen anhand gemeinsam festzulegender Kriterien ein bundesweites Verzeichnis von Krankenhäusern und ihren Ambulanzen erstellen, um u. a. eine bessere Grundlage für die Qualitätssicherung, Krankenhausplanung und Krankenhausstatistik zu schaffen. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf den Einnahmen des Gesundheitsfonds im Jahr 2017 Mittel aus der Liquiditätsreserve in Höhe von 1,5 Mrd. € zugeführt, um einmalige Investitionen in die telemedizinische Infrastruktur zu finanzieren und vorübergehende Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenkassen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten auszugleichen. Die Regelungen sollen überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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AOK muss Schiedsspruch bis auf Weiteres nicht umsetzen – Kein wirksamer Hausarztvertrag ab 1. April 2015
In der Auseinandersetzung um den Schiedsspruch zur künftigen hausarztzentrierten Versorgung im Freistaat hat die AOK Bayern ein wichtiges Zwischenziel erreicht. Das Sozialgericht München hat den geschiedsten Hausarztvertrag gestoppt. Die AOK Bayern hatte beim Gericht einen entsprechenden Eilantrag gestellt, weil der Schiedsspruch wegen fehlender Inhalte nicht umsetzbar ist. Das Sozialgericht bestätigte nun, dass ein wirksamer Schiedsspruch, zu dessen Umsetzung die AOK verpflichtet wäre, nicht besteht. Für die AOK Bayern ist die Entscheidung des Gerichts ein wichtiger erster Erfolg in der Auseinandersetzung mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV). „Angesichts der extrem komplexen Rechtslage und der Vielzahl bislang ungeklärter neuer Rechtsfragen ist es sehr zu begrüßen, dass damit die Gelegenheit zur eingehenden Prüfung und Klärung der beiderseitigen Positionen in einem Hauptsacheverfahren gegeben wird, ohne dass irreparabler wirtschaftlicher Schaden für die AOK und deren Beitragszahler entsteht“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Die größte Krankenkasse im Freistaat vertraut nun darauf, dass die hausarztzentrierte Versorgung in Bayern in Abstimmung beider Vertragspartner auf einer neuen stabilen Basis aufsetzen kann, die die Interessen aller Beteiligten wahrt. Den Bayerischen Hausärzteverband fordert die AOK Bayern deshalb auf, in konstruktive Gespräche über eine Weiterentwicklung der Qualität in der Patientenversorgung zu kalkulierbaren wirtschaftlichen Bedingungen einzutreten und von seinem einseitigen Vorgehen und inakzeptablen finanziellen Vorbedingungen abzurücken. Pressemitteilung der AOK Bayern
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