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AOK muss Schiedsspruch bis auf Weiteres nicht umsetzen – Kein wirksamer Hausarztvertrag ab 1. April 2015

In der Auseinandersetzung um den Schiedsspruch zur künftigen hausarztzentrierten Versorgung im Freistaat hat die AOK Bayern ein wichtiges Zwischenziel erreicht. Das Sozialgericht München hat den geschiedsten Hausarztvertrag gestoppt. Die AOK Bayern hatte beim Gericht einen entsprechenden Eilantrag gestellt, weil der Schiedsspruch wegen fehlender Inhalte nicht umsetzbar ist. Das Sozialgericht bestätigte nun, dass ein wirksamer Schiedsspruch, zu dessen Umsetzung die AOK verpflichtet wäre, nich

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