#Wirtschaft: Lässt sich Kundenservice überprüfen und so verbessern? http://tuv.li/1tNyEey #InsideTÜVR #TÜV Rheinland
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Die Geburtenraten in Deutschland steigen, aber Schwangere finden immer seltener eine Hebamme, denn viele Geburtshelferinnen möchten wegen strapaziöser Schichtdienste mit immer mehr Arbeitsverdichtung und unattraktiver Bezahlung sowie gestiegener Haftpflichtprämien keine Geburten mehr betreuen, sondern bieten nur noch Vorsorge und seltener Wochenbettbetreuung an. Besonders prekär ist die Lage in Großstädten wie Düsseldorf, Hamburg oder Berlin. Darauf wiesen heute in Köln der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) hin, und appellierten an die Politik, schnellstens den Hebammenmangel zu bekämpfen. BVF-Präsident Dr. Christian Albring: „Geburtskliniken, die Schwangere abweisen, Frauen, die sich unter der Geburt zu mehreren eine einzige Hebamme teilen müssen: das geht gar nicht. Mutter und Kind haben das Recht auf eine umfassend und kompetent betreute Geburt. Die Politik muss hier schnellstens Abhilfe schaffen.“ Der 2014 eingeführte „Sicherstellungszuschlag“ ermöglicht Hebammen, bis zu Dreiviertel der Versicherungsprämie erstattet zu bekommen. Er hat sich in der Praxis jedoch wegen des hohen bürokratischen Aufwands als nicht hilfreich erwiesen, um mehr Hebammen in der Geburtshilfe zu halten. Viele Hebammen scheuen diesen Aufwand und machen nur noch Geburtsvorbereitung und seltener -nachbetreuung. Aber selbst hier herrscht Mangel. Viele Frauen haben Schwierigkeiten, eine solche Betreuung zu finden. BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Vor allem Erstgebärende haben viele Fragen rund um die Pflege und Ernährung ihres Neugeborenen. Krankenhäuser leisten diese Beratung nicht mehr, seitdem sie für Geburten nur noch Fallpauschalen bekommen und die Mütter immer früher nach Hause schicken. Wir brauchen also die Betreuung in Klinik und Wochenbett durch die Hebamme, sie vermitteln den jungen Müttern Sicherheit im Umgang mit ihren Kindern. Dies wiederum erleichtert Ärzten die Arbeit und erspart dem Gesundheitssystem hohe Folgekosten, denn gut informierte Mütter umsorgen ihre Kinder kompetent und helfen damit, dass sie gesund aufwachsen. Im April 2014 versprach Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, CDU, sich um das Problem der Hebammen zu kümmern. Tatsächlich ist seitdem Einiges passiert. Es gibt den Sicherstellungszuschlag, Verbesserungen bei der Vergütung und bei der Haftpflichtabsicherung der Hebammen. Diese Verbesserungen haben das Problem der in Klinik und Wochenbettbetreuung fehlenden Hebammen aber nicht nachhaltig gelöst. Parallel dazu wurde bis heute auch keine Lösung für das Haftpflichtversicherungsproblem der geburtshilflich, belegärztlich tätigen Frauenärzte gefunden. Als Berufsverbände der Kinder- und Jugendärzte und Frauenärzte fordern wir zum Wohl der uns anvertrauten Kinder: – eine bessere Vergütung für die Arbeit die Hebammen – einen staatlichen Fonds, wie in Skandinavien, der anstelle der Hebammen und Frauenärzte geschädigte Kinder und Mütter absichert. – 1:1-Betreuung unter der Geburt, statt Parallelbetreuungen von bis zu drei Frauen unter der Geburt. Gut betreute Gebärende brauchen weniger Schmerzmittel, es treten weniger Komplikationen auf Seiten des Kindes auf und damit auch seltener operative Entbindungen.“ Pressemitteilung des Berufsverbandes der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ)
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Mit rund 4 Millionen Euro fördert das Bundesministerium für Gesundheit sieben Projekte im Förderschwerpunkt „Antibiotika-Resistenzen und nosokomiale Infektionen“. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: Es kann niemanden kalt lassen, dass immer mehr Menschen weltweit an Keimen sterben, die gegen Antibiotika resistent sind. Wir müssen Antibiotika-Resistenzen entschlossen bekämpfen – national und international. Mit der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie gehen wir in Deutschland voran und haben das Thema auch auf die internationale Agenda der G20 gesetzt. Die Forschungsprojekte leisten einen wichtigen Beitrag dazu, das Wissen um den richtigen Umgang mit Antibiotika zu verbreitern und neue Maßnahmen zur Vermeidung von Resistenzbildungen zu erforschen.“ Kenntnisse über den Umgang mit Antibiotika und die Ursachen von Resistenzen sind eine grundlegende Voraussetzung für deren sachgerechte Anwendung. Daher wird ein Forschungsprojekt mit einem Fördervolumen von etwa 1 Million Euro untersuchen, wie die Bevölkerung besser über Antibiotika und Antibiotika-Resistenzen informiert werden kann. Dabei werden unterschiedliche Medien als mögliche Informationsträger in den Blick genommen. Weitere Forschungsprojekte werden sich der Frage widmen, welche Maßnahmen zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen am sinnvollsten sind. Dabei werden bestehende Maßnahmen wie Fortbildungen, Hygienevorschriften oder die Bildung von regionalen Netzwerken überprüft und neue Maßnahmen untersucht, bevor diese breiter eingesetzt werden. Die Forschungsprojekte werden über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert. Der Förderschwerpunkt „Antibiotika-Resistenzen und nosokomiale Infektionen“ dient der Umsetzung der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie „DART 2020“. Sie wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Gesundheit und den Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft sowie Bildung und Forschung entwickelt und im Mai 2015 durch das Bundeskabinett verabschiedet. Die DART 2020 sieht Maßnahmen vor, um Resistenzen frühzeitig zu erkennen, Therapieoptionen zu erhalten und zu verbessern, Infektionen zu vermeiden und Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen. Zudem soll das Bewusstsein der Bevölkerung für das Thema verbessert, die Kompetenzen des medizinischen Personals gestärkt und Forschung und Entwicklung unterstützt werden. Da ein wechselseitiger Einfluss durch den Einsatz gleicher Antibiotika bei Menschen und Tieren auf die Resistenzentwicklung besteht, verfolgen alle Ziele der DART 2020 den so genannten „One Health Ansatz“. Das bedeutet, sowohl die Humanmedizin als auch die Landwirtschaft und die Forschung werden in den Blick genommen. Ein erster Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung wurde anlässlich der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2016 vorgelegt. Mit der Stärkung der internationalen Zusammenarbeit treibt Deutschland die Umsetzung des Globalen Aktionsplans zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) voran. Seit Mai 2016 werden Partnerländer u.a. in Afrika und Südostasien beim Aufbau von Fähigkeiten zur Bekämpfung von Resistenzen unterstützt. 2015 wurde unter der deutschen G7-Präsidentschaft die „Berliner Erklärung zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen“ verabschiedet. Dieses Engagement setzt Deutschland weiterhin fort und hat daher Antibiotika-Resistenzen auch zum Thema der deutschen G20-Präsidentschaft 2017 gemacht. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de/antibiotika-resistenzen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) haben sich über die Vergütung 2015 geeinigt: Der landesweite Basisfallwert steigt 2015 von bislang 3.188 auf 3.255,50 Euro. Nach dem Basisfallwert rechnen in Bayern rund 330 Kliniken ab. Damit stehen für die stationäre Behandlung von rund drei Millionen Patienten in den Kliniken Bayerns knapp zehn Milliarden Euro zur Verfügung. BKG und ARGE hoben die sachliche Verhandlungsatmosphäre hervor und bezeichneten die Einigung als einen Kompromiss, der für beide Seiten problematisch, aber annehmbar sei. Dass trotz unterschiedlicher Interessenlage sowie komplexer und oft strittiger Regelungen eine Einigung erzielt werden konnte, werten die Verhandlungspartner als Beleg für eine gut funktionierende Selbstverwaltung im Krankenhausbereich in Bayern. Die Kliniken müssen nun mit den Krankenkassen vor Ort vereinbaren, welche und wie viele stationäre Behandlungen sie im kommenden Jahr voraussichtlich erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden. Der landesweite Basisfallwert ist die Stellschraube für den größten Ausgabeposten der Krankenkassen. Auf Klinikseite entscheidet er über den weitaus größten Teil der Erlöse. Im DRG-Vergütungssystem bestimmt er den Preis für eine Krankenhausbehandlung mit durchschnittlichem Aufwand. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird der Wert mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt. So beträgt zum Beispiel der Faktor für die komplikationslose Entbindung rund 0,5. Für einen schwerstverletzten Patienten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung kann dieser Wert bis zu 60 betragen. Gemeinsame Pressemitteilung der Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG), der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.
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