Selten müssen die Zusammenarbeit zwischen Chef und Angestellten so fein abgestimmt sein wie in einer Arztpraxis. Im Wartezimmer besteht zudem für den Patienten die Möglichkeit, die kleinsten “Unebenheiten” sofort genau zu sezieren. Dazu hat man es mit kranken Menschen zu tun, die wesentlich sensibler reagieren. Jeder Fehler hat auch gleich gravierendere Folgen für den Patienten, aber auch für den Ruf der Praxis. Ein optimale Fein- Abstimmung zwischen Chef und Angestellten ist deswegen Grundvoraussetzung. Sicher kennen wir alle die Grundvoraussetzung für ein optimales Betriebsklima. Was tun Sie zusätzlich, um die Mitarbeiter zu motivieren und das Betriebsklima noch weiter zu verbessern?
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Rahmenempfehlung Ergotherapie vereinbart
Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) e.V. haben nach intensiven und konstruktiven Gesprächen die neue Rahmenempfehlung Ergotherapie beschlossen. Sie ist am 1. Mai 2016 in Kraft getreten. Die Rahmenempfehlungen zur einheitlichen Versorgung mit Heilmitteln nach § 125 Abs.1 SGB V sind die Grundlage für die Verträge zwischen den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene und dem DVE. Bisher gab es allerdings keine ausschließlich auf die Ergotherapie bezogene Rahmenempfehlung. Die neuen Empfehlungen für diesen Leistungsbereich klären nun insbesondere offene Abrechnungsfragen und spezifizieren die Leistungsbeschreibung. „Mit der Rahmenempfehlung für Ergotherapie ist ein verlässliches Regelwerk für Kassen und Therapeuten entstanden, insbesondere die Vorgaben für die einheitliche Abrechnung machen die Zusammenarbeit für beide Seiten klarer“, erklärt Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Auch der DVE-Vorsitzende Arnd Longrée lobt die neue Grundlage: „Mit diesem Abschluss ist die Rahmenempfehlung Ergotherapie sozusagen State of the Art. Dies gilt für die besseren Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Therapeuten und Krankenkassen ebenso wie für die Beschreibung der ergotherapeutischen Leistungen.“ So beinhaltet die Rahmenempfehlung Ergotherapie erstmals Vorgaben für die notwendigen Angaben der Heilmittelverordnung und einheitliche Regelungen zur Abrechnung. Diese bilden einen sicheren, klaren und bundeseinheitlichen Rahmen und entlasten damit zum einen Therapeuten und Ärzte im Verwaltungsablauf. Andererseits tragen sie dazu bei, unnötige Kürzungen oder Komplettabsetzungen von Rechnungen zu vermeiden. Nach gründlicher fachlichen Diskussion haben GKV-Spitzenverband und DVE zudem die therapeutische Leistung neu formuliert. Die Leistungsbeschreibung Ergotherapie als Teil der Rahmenempfehlung ist im Ergebnis auf eine völlig neue Basis gestellt worden: Die durch die Heilmittel-Richtlinie vorgegebenen ergotherapeutischen Leistungspositionen sowie die daraus resultierenden Indikationen und Ziele wurden in einer neuen therapeutischen Fachsprache abgefasst. Die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) hat so erstmals Eingang in die Leistungsdefinition der Ergotherapie – und damit der ambulanten Heilmittelversorgung an sich – gefunden. Dadurch werden die ergotherapeutischen Ziele noch besser verdeutlicht und sind sowohl für Ärzte als auch Patienten transparenter. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Dias im Einmachglas
Der Fotokünstler Falk von Traubenberg im TV-Talk „Mensch Wirtschaft!“ auf Hamburg1 Was haben Dias in Einmachgläsern zu suchen? Diese und noch viele andere Fragen klärt in der März-Ausgabe des TV-Talks „Mensch Wirtschaft!“ auf Hamburg1 der Gastgeber Prof. Heinz Lohmann mit seinem aktuellen Gast, dem Fotokünstler Falk von Traubenberg. Normalerweise stehen Zahlen, Daten, Fakten im Zentrum der … Weiterlesen →
Hörgeräte: Zahlen Versicherte zu viel?
Zum 1. November 2013 haben die gesetzlichen Krankenkassen ihren Festbetrag für Hörhilfen deutlich erhöht. Dadurch sollen Versicherte finanziell entlastet sowie die Leistungsanforderungen an die Hörgeräte deutlich erhöht werden. Doch kommen diese Verbesserungen überhaupt bei den Betroffenen an? Für den aktuellen Gesundheitsreport der Krankenkasse hkk hat Studienleiter Dr. Bernard Braun von der Universität Bremen insgesamt 1.481 hkk-Versicherte ab 18 Jahren befragt, die vor oder nach der Festbetragserhöhung eine Hörhilfe erhielten. Der ausführliche hkk-Gesundheitsreport „Hörhilfen: Ergebnisse einer Versichertenbefragung“ steht unter hkk.de/gesundheitsreport zum Download bereit. Versicherte zahlen weiterhin hohe Eigenanteile für Hörgeräte Hohe Eigenanteile für Hörgeräte stellen vor allem für Rentner eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Auch wenn der Anteil der Befragten, die einen Eigenanteil leisten, von 80,6 auf 74,1 Prozent nach der Festbetragserhöhung gesunken ist, zahlen weiterhin knapp 40 Prozent einen Eigenanteil von 500 bis 2.000 Euro. Lediglich im hochpreisigen Segment mit Eigenanteilen über 2.000 Euro ist der Anteil deutlich von 25,5 Prozent auf 13,7 Prozent gesunken. „Seit Erhöhung der Festbeträge für Hörgeräte verzeichnen wir Ausgabensteigerungen von fast 60 Prozent“, erklärt Dr. Christoph Vauth, hkk-Bereichsleiter für Versorgungsmanagement. „Trotzdem zahlen Hörgeräteempfänger immer noch überproportional zu.“ Das Bundesministerium für Gesundheit bestätigte jüngst, dass die gesetzliche Krankenversicherung 2014 rund 380 Millionen Euro mehr als im Vorjahr für die Hörgeräteversorgung ausgegeben hat. Teuer ist nicht besser Die mit hohen Preisen verknüpfte Erwartung an eine bessere Erlebnisqualität der Hörgeräte bestätigt sich in der Befragung indes nicht. Studienleiter Dr. Bernard Braun kritisiert: „Nach der Festbetragserhöhung gibt es zwischen Eigenanteilszahlern und -nichtzahlern keinen signifikanten Unterschied in Bezug auf die Hörqualität.“ Außerdem sind die Versicherten nicht zufriedener mit ihrem Hörgerät als vor der Reform. „Dies lässt vermuten, dass das politische Ziel gescheitert ist, den Bürgern durch massive Mehrausgaben der Krankenkassen eine bessere Leistungsqualität bei Hörhilfen zu ermöglichen“, so Braun. Diskrepanz zwischen Leistungsversprechen und Nutzen Die Zufriedenheit mit der Beratung durch die Hörgeräteakustiker war gleichbleibend hoch: 90 Prozent der Befragten waren „sehr“ oder zumindest „eher zufrieden“. Allerdings wurde über die Hälfte der Befragten nach eigenen Angaben kein Hörtraining angeboten. Dies ist jedoch wichtig, denn erst im „Härtetest“ zeigt sich, ob ein Gerät richtig eingestellt ist oder gegebenenfalls nachjustiert werden muss. Dr. Christoph Vauth fordert daher, die Beratung der Hörgeräteakustiker stärker darauf auszurichten, Hörhilfen unter Alltagsbedingungen zu testen. Es konnten bei der Befragung keine Unterschiede in der Beratungsqualität durch die Hörgeräteakustiker vor und nach der Festbetragserhöhung identifiziert werden. Studienleiter Dr. Braun sieht außerdem eine große Diskrepanz zwischen den Leistungsversprechen der Hörgerätehersteller und -akustiker und dem tatsächlichen Nutzwert, vor allem bei komplexen Hintergrundgeräuschen: „Fast 40 Prozent der Befragten haben Schwierigkeiten bei Unterhaltungen mit mehreren Personen in großen, offenen Räumen und vermeiden daher oft solche Situationen. Dagegen stehen die blumigen Werbeversprechen. Für eine realistische Erwartungshaltung müssen diese im Hinblick auf den tatsächlichen Nutzwert kritisch überprüft und angepasst werden.“ Hörminderung – ein unterschätztes Problem? Jährlich werden schätzungsweise 500.000 gesetzlich Krankenversicherte mit Hörhilfen versorgt. Schon früher wurde vermutet, dass die Angst vor einer Stigmatisierung die Betroffenen hemmt, eine zeitnahe und effektive Hörhilfenversorgung in Anspruch zu nehmen. Der hkk-Gesundheitsreport bestätigt, dass sich fast die Hälfte der Befragten erst 18 Monate oder später nach der Wahrnehmung der Hörminderung für ein Hörgerät entschieden hat. Pressemitteilung der hkk
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