Neuer vdek-Rechner für die Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone
Mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) wird zum 1.1.2015 der einkommensabhängige Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt. Der neue Zusatzbeitrag wird zwar allein vom Arbeitnehmer getragen, jedoch vom Arbeitgeber zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen an die zuständige Krankenkasse abgeführt. Bei der Berechnung der Beiträge müssen Arbeitgeber die besonderen Regeln der sogenannten Gleitzone beachten.