(GÖTTINGEN) Sind gerade mit dem Wohnmobil in Göttingen auf dem Marktplatz angekommen und haben gleich Mecker vom OB bekommen – das Wohnmobil würde nicht gerade dazu beitragen, den Rathausplatz zu verschönern. War wohl gerade sehr viel los in der Universitätsstadt – Sportfest und anderes. Durften dennoch mit dem Pflegemobil auf dem Rathausplatz stehen bleiben. (Zi)
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Referentenentwurf Klinikreform: Mehr Qualität fragwürdig
Die BARMER GEK begrüßt die wesentlichen Ziele der anstehenden Krankenhausreform, sieht jedoch ein zentrales Vorhaben in Gefahr. „Die Umwandlung von Kliniken, der Abbau von Überkapazitäten und ein Mehr an Fachzentren sind wichtige Schritte. Leider scheint die Bundesregierung in Sachen Versorgungsqualität auch falsche Weichen zu stellen“, so der Verwaltungsratsvorsitzende der BARMER GEK, Holger Langkutsch. Hintergrund ist das Vorhaben, eine qualitätsorientierte Vergütung einzuführen. Dass gute Qualität besonders honoriert werden müsse, sei begrüßenswert. Schlechte Leistungen jedoch weiter zuzulassen und lediglich mit Abschlägen bei der Vergütung zu versehen, sei keinesfalls im Sinne der Patientinnen und Patienten. Langkutsch: „Jeder Euro muss für gute Qualität eingesetzt werden. Darauf haben die Beitragszahler einen Anspruch. Schlechte Versorgung in Kliniken gehört deshalb gar nicht bezahlt.“ Wenn solche Leistungen weiter vergütet würden, drohe die Etablierung eines Marktes mit Qualitätsproblemen. Leistungen von dauerhaft unzureichender Qualität sollten aus dem Versorgungsauftrag eines Krankenhauses ausgeschlossen werden. Pressemitteilung der BARMER GEK
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Satzungsleistungen nicht allen Versicherten bekannt
Nur wenige Versicherte wissen, dass ihre Krankenkasse OTC-Arzneimittel als Satzungsleistung erstattet Bonn, 24. Februar 2015: Seit 2012 dürfen Krankenkassen rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente (sogenannte OTC-Arzneimittel) erstatten. Basis dafür sind kassenindividuell festgelegte Satzungsleistungen. Aktuell erstatten etwa 60 Prozent der Krankenkassen ihren Versicherten OTC-Arzneimittel im Rahmen von Satzungsleistungen. Doch wissen viele gesetzlich Versicherte nicht, dass ihre Krankenkasse hier die Kosten übernimmt. Dies zeigen aktuelle Ergebnisse des Deutschen Gesundheitsmonitors des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH). Demnach weiß mehr als die Hälfte der Befragten nicht über das Thema Satzungsleistungen Bescheid und nur etwa jeder Vierte weiß, dass seine Krankenversicherung entsprechende Satzungsleistungen anbietet. Gesetzlich Versicherte können ihre Apothekenrechnung zusammen mit der ärztlichen Verordnung (zum Beispiel einem Grünen Rezept) zur Erstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die Höhe der Erstattung variiert je Kasse. Zudem gibt es bei den meisten Kassen Budgetgrenzen, bis zu der die Kasse die Kosten übernimmt. Auch die Leistungen selber unterscheiden sich deutlich. Manche Krankenkassen erstatten hierbei nur anteilig die Kosten für die besonderen Therapierichtungen, wie pflanzliche, homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel. Andere Kassen erstatten wiederum alle OTC-Arzneimittel, allerdings nur in der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen. Bei Kindern bis 12 Jahre erstatten die Krankenkassen die Kosten für OTC-Arzneimittel ohnehin im Rahmen der sogenannten Regelversorgung. Stellenwert von OTC-Arzneimitteln OTC-Arzneimittel haben als sichere, wirksame und gut verträgliche Medikamente seit jeher einen hohen Stellenwert in der Arzneimitteltherapie. Sie genießen bei Patienten wie auch Ärzten einen guten Ruf. Daher setzen gerade viele Hausärzte diese Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen ein. Dies ist nicht nur bei Erwachsenen, sondern gerade auch bei Kindern und Jugendlichen von großem Vorteil. Welche Satzungsleistungen aktuell angeboten werden, können Versicherte bei ihrer Krankenkasse erfragen. Weitere Informationen und eine Übersicht zu den Satzungsleistungen erhalten Sie auch unter www.bah-bonn.de. Pressemitteilung des Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)
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Medikamente vor Hitze schützen
An heißen Sommertagen sollten Medikamente vor Hitze geschützt werden. Wer mit dem Auto unterwegs ist, etwa bei einem Campingurlaub oder auf längeren Reisen, sollte entsprechend vorsorgen. „Ob Arzneimittel wärmeempfindlich sind, können Patienten in der Apotheke erfragen. Hitzeempfindliche Medikamente können unterwegs gut in einer Kühltasche ohne Kühlelemente verstaut werden“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Empfehlenswert sei auch, die Medikamente bei einem Schwimmbadbesuch oder ähnlichen Aktivitäten nicht im parkenden Auto zu lassen, sondern mitzunehmen. Bei Medikamenten wie Insulin, die Zuhause im Kühlschrank gelagert werden sollten, gelten unterwegs besondere Regeln. Das Insulin sollte in einer Kühlbox mit Kühlakku lagern. Würde das Insulin aber zu kalt gelagert und einfrieren, würde es nach dem Auftauen seine Wirkung verlieren. Um das Einfrieren zu verhindern, darf das Insulin deshalb keinen direkten Kontakt mit dem Kühlelement haben. Deshalb sollte man es mit einem Handtuch umwickeln. Benkert: „Apotheker informieren ihre Patienten gerne über alles, was im Urlaub bei der Lagerung von Medikamenten zu beachten ist.“ Große Hitze kann auch einigen Medikamenten schaden, die normalerweise bei Raumtemperatur gelagert werden. Einige Arzneiformen wie Dosieraerosole oder Zäpfchen können im Sommer durch Hitze unbrauchbar oder unwirksam werden. Durch eine zu starke Erwärmung können Spraydosen aufreißen oder explodieren. Zäpfchen wiederum können schmelzen. Beim Abkühlen verteilt sich der Wirkstoff in der Zäpfchengrundlage ungleichmäßig, wodurch die Wirkung des Arzneimittels beeinflusst werden kann. Idealerweise werden die meisten Arzneimittel unter 25 Grad Celsius gelagert. Wenn ein Auto bei 30 Grad geparkt wird, können die Temperaturen im Inneren auch im Schatten auf über 70 Grad ansteigen. In der prallen Sonne sind noch höhere Temperaturen möglich. Hutablagen und Armaturenbretter werden erfahrungsgemäß am heißesten. Das Innere eines geschlossenen Handschuhfachs kann sich auf über 40 Grad erwärmen. Relativ kühl bleibt es hingegen unter den Vordersitzen.
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