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Satzungsleistungen nicht allen Versicherten bekannt

Nur wenige Versicherte wissen, dass ihre Krankenkasse OTC-Arzneimittel als Satzungsleistung erstattet Bonn, 24. Februar 2015: Seit 2012 dürfen Krankenkassen rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente (sogenannte OTC-Arzneimittel) erstatten. Basis dafür sind kassenindividuell festgelegte Satzungsleistungen. Aktuell erstatten etwa 60 Prozent der Krankenkassen ihren Versicherten OTC-Arzneimittel im Rahmen von Satzungsleistungen. Doch wissen viele gesetzlich Versicherte nicht, dass ihre Krankenk

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