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Abrechnungsbetrug: Wenn Ärzte tote Patienten behandeln…

Ärzte sind den Umgang mit dem Tod gewöhnt – mehr oder weniger. Besonders makaber wird es aber, wenn Ärzte bereits verstorbene Patienten weiter behandeln… Wie das gehen soll? Ganz einfach: In zahlreichen Fällen wurden bereits verstorbene Patienten behandelt und Kosten für Untersuchungen und Behandlungen bei den Kassen geltend gemacht. Die Abrechnung mit Verstorbenen ist kein Einzelfall – die kassenärztlichen Vereinigungen stellen dieses Vorkommnis allerdings gerne als Einzelfall dar.

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