Online-Rollout der Elektronischen Gesundheitskarte erneut verschoben

Im Sommer 2017 verkündete Bundesgesundheitsminister Gröhe, dass der Online-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte nun vollzogen worden sei. Nur stand zum Zeitpunkt des “Rollout” kein einziges Gerät für die zwangsweise Onlinanbindung aller Praxen und Kliniken zur Verfügung.

Für die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) sind erforderlich: Ein Telematik-Konnektor, ein zugelassenes onlinefähiges Kartenlesegerät und eine SMC-B Institutskarte. Alle 3 Komponenten standen im Juli 2017 nicht zur Verfügung und sie stehen auch bis heute nicht zur Verfügung. Die Industrie war bislang nicht in der Lage, zu liefern. Und das nach 15- jähriger Planungszeit für das Pleitenprojekt, welches inzwischen auch vom Bund der Steuerzahler wegen Verschwendung scharf kritisiert worden ist. Heute ist nun eine Rechtsverordnung erlassen worden, vom Bundesrat am 3.11.2017 genehmigt, die besagt, dass der Zeitpunkt des verpflichtenden und sanktionsbewehrten Onlineanschlusses aller Praxen und Kliniken an die “Telematik – Infrastruktur” erneut auf den 31.12.2018 verschoben werden muss. Die unendliche, milliardenschwere Geschichte geht also weiter. Trotz aller Werbemaßnahmen des Monopolisten, der als Anbieter von Arztpraxissoftware wöchentliche Hochglanzbroschüren an Arztpraxen versendet und dazu aufruft,Verträge über den Onlineanschluss zu unterzeichnen, obwohl die Geräte noch nicht einmal auf dem Markt sind.In einem Beschluss hat die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung diese Woche gefordert, dass der Zeitpunkt des Onlineanschlusses bis Ende 2019 verlängert werden muss. Außerdem wurden Fristen und Sanktionen von Seiten der Politik als falsches Signal kritisiert.

Affären und Fremdgehen

Affären und Fremdgehen Hier der Radiomitschnitt. wird nachgetragen Interview mit Dr. Michael Petery in der Sendung Let´s talk about Sex bei Radio 89.0 RTL Affären und Fremdgehen:Warum gehen Menschen eigentlich fremd? Eine pauschale Antwort gibt es da sicher nicht. Jeder Mensch ist anders, und jeder Mensch, der fremdgeht, hat eine eigene Geschichte. Es soll sie … Affären und Fremdgehen weiterlesen

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Adipositas/ Asthma: Via Modul Ausbildung zum Trainer

Das CJD Berchtesgaden engagiert sich bei der Ausbildung von Adipositas- und Asthmatrainern. „Unser kombiniertes Theorieseminar zur Adipositas- und Asthmatrainerausbildung gemäß dem Kompetenznetz Patientenschulung e.V. erfreut sich großen Zuspruchs“, teilt das CJD mit. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/asthma/article/947169/adipositas-asthma-via-modul-ausbildung-trainer.html

Gröhe: „Unabhängige Forschung für verlässliche Gesundheitsinformationen“

Ab sofort fördert das Bundesministerium für Gesundheit die deutsche Vertretung der Cochrane Collaboration in Freiburg, die Cochrane Deutschland Stiftung, mit jährlich bis zu einer Million Euro. Heute verschickte das Bundesverwaltungsamt den offiziellen Förderbescheid an die Stiftung. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir brauchen unabhängige Forschung, die den Stand der Erkenntnisse immer wieder wissenschaftlich auf den Prüfstand stellt und uns so verlässliche Informationen über die besten Behandlungsmethoden liefert. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass der Bund die Arbeit von Cochrane in Deutschland mit der Cochrane Deutschland Stiftung endlich nachhaltig fördern kann.“ Die Cochrane Collaboration ist ein globales unabhängiges Netzwerk von klinischen Forscherinnen und Forschern, Ärztinnen und Ärzten, weiteren Angehörigen der Gesundheitsfachberufe sowie von Patientinnen und Patienten. Cochrane erarbeitet unabhängige, verlässliche und öffentlich zugängliche Gesundheitsinformationen. Für Ärztinnen und Ärzte sind die Cochrane-Arbeiten eine wichtige Informationsquelle. Außerdem leisten die in Freiburg durchgeführten Schulungen und Workshops bedeutsame Beiträge zur Verbreitung der Kenntnisse über Inhalte und Methodik der evidenzbasierten Medizin. Ziel der evidenzbasierten Medizin ist es, dass in erster Linie solche Therapien eingesetzt werden, deren Wirksamkeit und Nutzen durch hochwertige wissenschaftliche Studien belegt wurden. So wird die Qualität der medizinischen Versorgung weiter verbessert. Um eine dauerhafte Sicherung der wichtigen Arbeiten von Cochrane zu gewährleisten, wurde am 26. Oktober 2017 die unabhängige und gemeinnützige Cochrane Deutschland Stiftung in Freiburg gegründet. Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung ist derzeit Professor Gerd Antes. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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AOK Bayern: Verwaltungsrat wählt neue Vorstandschefin

Der Verwaltungsrat der AOK Bayern hat heute in München Dr. Irmgard Stippler einstimmig zur neuen Vorsitzenden des Vorstands gewählt. Die 53-jährige Volkswirtin hat umfassende Erfahrungen im Gesundheitswesen. Seit 2014 ist sie Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Davor war sie Vorsitzende der Geschäftsführung des Universitätsklinikums Gießen-Marburg und Vorstandsmitglied der Rhön-Klinikum AG. Dr. Stippler übernimmt die Nachfolge von Dr. Helmut Platzer, der die AOK Bayern seit 1999 als Vorstandschef leitet und aus Altersgründen sein Amt niederlegt. Der Wechsel soll im März 2018 erfolgen. Mit über 4,5 Millionen Versicherten ist die AOK Bayern die größte Krankenkasse im Freistaat und zugleich die viertgrößte Deutschlands. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Experteninterview zum Welt-Diabetestag mit Dr. Mahmoud Sultan, Ärztlicher Leiter im Diabeteszentrum Berlin-Kreuzberg

Zum Welt-Diabetestag am 14. November informiert die AOK Nordost über das Diabetische Fußsyndrom – einer schwerwiegenden Folgeerkrankung des Diabetes mellitus, die unbehandelt bis zur Amputation führen kann. Wie eine spezialisierte Betreuung die Amputationsrate deutlich verringern kann, zeigt der Versorgungsvertrag „Diabetischer Fuß“ der AOK Nordost in Berlin, in dem das Amputationsrisiko um 16 Prozent gesenkt wurde. In dem mit dem renommierten MSD-Gesundheitspreis ausgezeichneten Programm betreuen 25 spezialisierte Diabetologen rund 1.500 Patienten.  Herr Dr. Sultan, was genau ist eigentlich das Diabetische Fußsyndrom? Dr. Mahmoud Sultan: Beim Diabetischen Fußsyndrom, umgangssprachlich auch Diabetischer Fuß genannt, führen schwere Schädigungen der Nerven und Blutgefäße in den Beinen dazu, dass selbst kleinste Verletzungen nur schlecht abheilen und sich leicht infizieren. Daraus entwickeln sich dann oft tiefe Geschwüre, die sich bis auf den Knochen ausbreiten können. Im schlimmsten Fall muss amputiert werden. Aber das Diabetische Fußsyndrom ist sehr gut behandelbar, wenn es rechtzeitig erkannt wird. Warum sollte die Kontrolle und Pflege der Füße für jeden Diabetiker zur täglichen Routine werden? Es ist für Diabetiker sehr wichtig, Veränderungen an den Füßen frühzeitig zu erkennen. Schon eine kleine unscheinbare Wunde kann schlimme Folgen haben, wenn sie nicht versorgt wird. Wichtig ist eine gründliche Inspektion, beispielsweise mit Hilfe eines Spiegels, damit auch die Fußsohlen genau kontrolliert werden können. Wer nicht alleine lebt, sollte ruhig auch einen Angehörigen um Hilfe bitten. Durch die richtige Pflege der Füße wird zudem die Haut weniger anfällig für Verletzungen. Was sind die ersten Anzeichen, das etwas nicht stimmt? Bei Rötungen, Druckstellen und offenen Stellen an den Füßen oder Knöcheln, aber auch bei Kribbeln oder Schmerzen beziehungsweise Taubheit in den Füßen sollte schnell ein Diabetologe aufgesucht werden. Wie pflege ich als Diabetiker meine Füße richtig? Druckstellen, Schwielen und zu trockenen beziehungsweise feuchten Füßen kann gut vorgebeugt werden. Dabei müssen Diabetiker einige Dinge beachten. So sollte ein Fußbad beispielsweise nicht zu heiß sein. Nach dem Fußbad oder dem Waschen müssen die Füße sehr gut abgetrocknet werden, möglichst mit einem weichen Tuch und insbesondere auch zwischen den Zehen. Außerdem sollten die Füße nach dem Waschen gut eingecremt werden. Bei der Nagelpflege sollten Diabetiker keine spitzen Gegenstände wie Nagelscheren verwenden, sondern stattdessen auf Feilen und Bimssteine zurückgreifen. Generell empfehle ich jedem Diabetes-Patienten, regelmäßig zur professionellen Fußpflege beim Podologen zu gehen. Wenn beim Patienten ein Risiko vorliegt, am Diabetischen Fußsyndrom zu erkranken, kann die professionelle Fußpflege auch ärztlich verordnet werden. Viele Diabetiker sind in einem speziellen Versorgungsprogramm (DMP) Diabetes eingeschrieben. Warum sollten sie dann noch zusätzlich an einem Versorgungsvertrag wie dem der AOK Nordost teilnehmen? Die Teilnahme an einem speziellen Versorgungsvertrag zum Diabetischen Fußsyndrom stellt eine sinnvolle Ergänzung zum DMP Diabetes dar. In einem solchen Versorgungsvertrag sind die teilnehmenden Ärzte und Wundpfleger auf das Krankheitsbild spezialisiert und bilden sich regelmäßig dazu fort. Zudem müssen sie eine Mindestanzahl an versorgten Patienten vorweisen. Sie müssen auch gut vernetzt sein mit anderen an der Versorgung dieser Erkrankung beteiligten Fachgruppen und Krankenhäusern. Der Patient ist also gut aufgehoben in einem Netzwerk von Spezialisten und erhält eine qualitativ hochwertige Versorgung auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand. Weitere Informationen zum Behandlungsprogramm auf der AOK-Internetseite unter nordost.aok.de/inhalt/hilfe-bei-diabetischem-fusssyndrom Pressemitteilung der AOK Nordost

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Dr. Andreas Kiefer als DAPI-Vorsitzender bestätigt

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e. V. (DAPI) bestätigte gestern den ehrenamtlichen Vorstand für weitere vier Jahre. Dr. Andreas Kiefer (56) wurde zum Vorstandsvorsitzenden gewählt. Kiefer übernimmt dieses Amt bereits seit sechs Jahren und ist gleichzeitig Präsident der Bundesapothekerkammer. Als Stellvertretender Vorsitzender wurde Dr. Peter Froese (57), Vorsitzender des Apothekerverbands Schleswig-Holstein wiedergewählt. Weitere Vorstandsmitglieder sind Dr. Christian Belgardt (54), Präsident der Apothekerkammer Berlin, Dr. Hans-Peter Hubmann (53), Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbands und Dr. Sebastian Schmitz (58), Hauptgeschäftsführer der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Als gemeinnütziges Institut liefern wir zuverlässig Fakten der Arzneimittelversorgung in Deutschland. Als einen der wichtigen Orte dieser Arzneimittelversorgung unterstützen wir die Apotheke und die durch sie versorgten Patienten damit mittelbar und zukünftig noch zeitnaher und noch stärker auch unmittelbar“, sagt Kiefer mit Blick auf die kommenden vier Jahre als Vorsitzender. Das DAPI befasst sich mit der pharmakoökonomischen und pharmakoepidemiologischen Prüfung und Bewertung von Arzneimitteln sowie allgemeinen Fragen der Arzneimittelversorgung, insbesondere deren Qualitätssicherung. Dazu werden Untersuchungen durchgeführt sowie Gutachten erstellt. Die Auswertungen beruhen auf Daten, die das DAPI von kooperierenden Apothekenrechenzentren erhält. Dem DAPI steht so eine einzigartige Datenbasis zur Verfügung, die aus vollständig anonymisierten Verordnungsdaten von Arzneimitteln besteht, die in öffentlichen Apotheken in der Bundesrepublik Deutschland zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) abgegeben wurden. Die Datenbank umfasst mittlerweile 10 Milliarden anonymisierte Verordnungen aus der GKV-Arzneimittelabrechnung und wächst jährlich um ca. 600 Mio. Einträge, die keinen Bezug zu einzelnen Personen, Ärzten oder Apotheken mehr aufweisen. Das DAPI erhält seine Daten in monatlichem Rhythmus als vollständig anonymisierte Kopie von Abrechnungsdaten von Rechenzentren aus allen Regionen der Bundesrepublik Deutschland. Das DAPI ist ein gemeinnütziger Verein und wird derzeit getragen von 13 Landesapothekerkammern und 16 Landesapothekerverbänden. Zudem unterstützen ca. 580 Einzelmitglieder die Aktivitäten des DAPI durch ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Experten: Soziale Selbstverwaltung ist Garant für „Good Governance“

Die soziale Selbstverwaltung ist kein Verfassungsgut, aber Bestandteil einer „Good Governance“. Der Staat setzt den Rahmen, die Selbstverwaltung führt ihn aus. Damit hat die soziale Selbstverwaltung eine Staatsfunktion und ist wichtiger denn je. Das ist das Resümee der Diskussionsteilnehmer der 17. Plattform Gesundheit des IKK e.V., die gestern stattfand. Vor rund 130 Teilnehmern diskutierten Vertreter aus Politik, Verbände und Gesundheitswirtschaft unter der Überschrift „Selbstverwaltung auf Abruf – Legitimation oder Beschneidung“ in der Berliner Kalkscheune. Die Selbstverwaltung sei „die einzige vernünftige und rechtsstaatliche Möglichkeit, öffentlichen Aufgaben nachzukommen“, sagte Klaus Wiesehügel, stellvertretender Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen. Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., kritisierte, dass die Handlungsspielräume der Selbstverwaltung zunehmend beschnitten werden. Das wichtigste Recht, die Finanzautonomie der Krankenkassen, sei der Selbstverwaltung bereits 2007 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz entzogen worden. Höhepunkt sei jedoch das mittlerweile in Kraft getretene GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Dass auch die Legitimation der Selbstverwaltung zunehmend angezweifelt werde, ärgere ihn. Wollseifer verwies darauf, dass Selbstverwaltung von der Möglichkeit lebe, „die unterschiedlichen Interessen frei auszugleichen“ – in der sozialen Selbstverwaltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in der gemeinsamen Selbstverwaltung zwischen Leistungserbringer und Kostenträger. Eine „gemein-same Entscheidung“ würde von allen Seiten getragen werden. Der Ruf „nach dem starken Staat“ bei Konflikten sei nicht zielführend. Ausgesprochen haben sich die Diskussionsteilnehmer für einen intensiven Dialog mit Patientenvertretern. Ein Stimmrecht sei nicht erforderlich. „Die Stärkung der Patientenvertretung in der Selbstverwaltung heißt nicht per se Sitz und Stimme“, sagte Ursula Helms, stellvertreten-de Sprecherin des Koordinierungsausschusses der Patientenvertretung beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA). Helms: „Wir wollen als Patientenvertreter der Stachel im Fleisch sein.“ Für Klaus Wiesehügel sei es ein „falsches Signal“, Patientenvereinigungen in die Selbstverwaltung aktiv einzubinden. „Der Dialog ist wichtig und gut“, so Wiesehügel. Er plädierte für die Beibehaltung der Friedenswahl. Allerdings müsse es für die Aufstellung der Listen im Vorfeld eine intensive Diskussion geben. Als Beispiel führte Wiesehügel das Prozedere für die Bundestags-wahl an. Nicht nachvollziehen könne er den Ruf vieler Parlamentarier nach einer Urwahl. Im Bundestag würden schließlich von 709 Abgeordneten auch nur 299 Parlamentarier direkt gewählt. Prof. Dr. Ulrich Becker, Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, betonte, dass jede Regierung die Selbstverwaltung demokratischer und besser gestalten wollte. Becker: „Für die Politik ist die Selbstverwaltung ein ungezogenes Kind, das man besser an die Hand nehmen sollte.“ Sie sei nicht durch die Verfassung garantiert und habe demnach eine Staats-funktion. Nach Aussage von Becker kann der Staat damit bei der Selbstverwaltung mitwirken. „Kooperation statt Konfrontation“, so müsse die Selbstverwaltung arbeiten, über deren Ausgestaltung weiter diskutiert werden müsse. Selbstverwaltung wirke politischem Einfluss entgegen, sagte Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Als „mittelbare Staatsverwaltung“ verhindere sie, dass Entscheidungen nicht politisch, sondern sachlich getroffen würden. Gunkel sieht die soziale Selbstverwaltung derzeit „nicht auf dem Vormarsch“. Um die Autonomie müsse gekämpft werden. Aufgearbeitet werden müsse, warum der Gesetz-geber zunehmend in die Hoheit der Selbstverwaltung eingreife. Für Stefan Füll, Verwaltungsratsvorsitzender der IKK classic, ist die Selbstverwaltung in den Krankenkassen flexibel und effektiv. Schnelle Wege und Entscheidungen würden die Arbeit des Verwaltungsrates der IKK classic auszeichnen. Wer von einer ineffizienten Selbstverwaltung rede, habe eine andere Sichtweise auf die Selbstverwaltung, so Markus Hofmann, Abteilungsleiter Sozialpolitik beim DGB-Bundesvorstand. In mehr als 90 Prozent der Fälle würden die Versicherten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Probleme bekommen. Wenn es bei zehn Prozent der Fälle um existenzielle Fragen gehe, sei die Wahrnehmung eine ganz andere. Hofmann: „Die GKV ist ein Massengeschäft, das sehr gut funktioniert – das System ist effizient und effektiv.“ Auch Hofmann forderte, mehr auf Patientenvertreter zuzugehen. Eine Stimme für sie lehnte er ab: „Das schwächt die Versichertenseite.“ Ein „Fan“ der sozialen Selbstverwaltung ist Ursula Helms vom GBA. Bei der gemeinsamen Selbstverwaltung könne aber „schneller und besser“ gehandelt werden. Hier wäre ein „Schubs“ sehr gut, beispielsweise aus Qualitätsgründen, wie der Bedarfsplanung. Helms bemängelte, dass der Wettbewerbsgedanke in den Krankenkassen einen zu großen Raum einnehme: „Hier sollte nicht nur die Wirtschaftlichkeit im Mittelpunkt stehen, sondern mehr die Qualität der Leistungen.“ Ob das Thema Sozialwahlen bzw. Selbstverwaltung in der kommenden Legislatur eine Rolle spielt, ist derzeit unklar. Klaus Wiesehügel hoffe, dass sich die Politik dazu durchringt, die Selbstverwaltung zu stärken. Nach Aussage von Hofmann ist bei der gemeinsamen Selbstverwaltung „Musik“. Onlinewahlen lehnt Hofmann ab: „Sie sind rechtlich nicht sauber.“ Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V. verwies darauf, dass Selbstverwaltung ein hohes Gut sei und nicht schlecht geredet werden dürfe. Darüber zu diskutieren sei jetzt wichtig, um frühzeitig beispielsweise die Sozialwahlen zu stärken. Hohnl: „Unser Auftrag ist, Verwaltung zu organisieren – mit Leidenschaft, das gehört zur Selbstverwaltung.“ Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Pressemitteilung des IKK e.V.

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BARMER-Pflegereport 2017: Zu wenige Betreuungsplätze für junge Pflegebedürftige

In Deutschland fehlen bundesweit tausende Betreuungsplätze für junge Pflegebedürftige. Das geht aus dem Pflegereport der BARMER hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Demnach gibt es laut einer repräsentativen BARMER-Umfrage bei Pflegebedürftigen unter 60 Jahren, beginnend mit dem frühen Kindesalter, etwa 4.000 teilstationäre und rund 3.400 Kurzzeitpflegeplätze zu wenig. Zudem können junge Pflegebedürftige häufig nicht so wohnen, wie sie es bevorzugen, weil die entsprechenden Angebote fehlen. „Für junge Pflegebedürftige geht das Angebot an geeigneten Pflegeplätzen an deren Bedürfnissen vorbei, Wunsch und Wirklichkeit klaffen häufig auseinander. Die Situation der jungen Pflegebedürften muss dringend verbessert werden, und zwar kurzfristig. Hier sind Politik, Pflegekassen und Leistungserbringer gleichermaßen gefragt“, forderte Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Junge Pflegebedürftige haben andere Wünsche als ältere Laut dem BARMER-Pflegereport gab es im Jahr 2015 insgesamt 386.000 Pflegebedürftige unter 60 Jahren. Das entspricht 13,5 Prozent der 2,86 Millionen Pflegebedürftigen mit den Pflegestufen I bis III.Sie unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von älteren Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Während der weitaus größere Teil aller Pflegebedürftigen weiblich ist, verhält es sich bei den jüngeren genau entgegengesetzt. So gab es unter ihnen im Jahr 2015 „nur“ 175.000 weibliche, aber 211.000 männliche Pflegebedürftige. Insgesamt haben die jüngeren Betroffenen andere Krankheitsbilder und leiden eher selten an Demenz oder den Folgen von Schlaganfällen. Nach der Analyse des Reports haben 35 Prozent Lähmungen, 32 Prozent Intelligenzminderungen, 24 Prozent eine Epilepsie und zehn Prozent das Down-Syndrom. „Junge Pflegebedürftige haben ganz andere Bedarfe als ältere. Dem müssen Pflegeeinrichtungen künftig verstärkt Rechnung tragen“, sagte der Autor des BARMER-Pflegereports, Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen. Zu wenig geeignete Plätze für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche Gerade für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bleibt der Wunsch nach einem selbstbestimmten Wohnen häufig unerfüllt. Wie die eigens durchgeführte Umfrage von mehr als 1.700 Versicherten ergeben hat, würden gerne 35 Prozent der Zehn- bis 29-Jährigen in eine Wohngruppe ziehen. Jedoch hat etwa jeder zweite Pflegebedürftige in dieser Altersklasse angegeben, dass sich sein Wechsel in eine Wohngruppe, aber auch in ein Pflege- oder Behindertenheim, deswegen zerschlagen hat, weil kein Platz in der Einrichtung vorhanden war. „Die unerfüllten Wünsche nach einem selbstbestimmten Wohnen vieler junger Pflegebedürftiger müssen für Politik, Bauwirtschaft und Interessensverbände ein Ansporn sein, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Erforderlich sind mehr ihrem Alter angepasste Wohnplätze für Kinder, Jugendliche und sehr junge Erwachsene“, sagte Straub. Wunsch nach Kurzzeitpflege gut doppelt so hoch wie derzeit machbar Vor allem bei der Kurzzeitpflege gibt es massive Versorgungslücken. So nutzen derzeit neun Prozent der jungen Pflegebedürftigen mindestens einmal im Jahr die Kurzzeitpflege. Tatsächlich aber würden gerne 19 Prozent auf dieses Angebot zugreifen. Damit ist der Wunsch nach Kurzzeitpflege um mehr als 100 Prozent höher, als er tatsächlich realisierbar ist. Defizite gibt es auch bei der Tagespflege, die lediglich 13 Prozent in Anspruch nehmen, wobei 20 Prozent den Wunsch danach hegen. Als wesentlichen Grund, warum die teilstationäre Pflege und die Kurzzeitpflege nicht wie gewünscht genutzt werden, gaben 43 beziehungsweise 40 Prozent der Betroffenen den Mangel an entsprechenden Angeboten für die jeweilige Altersgruppe an. Für 31 beziehungsweise 27 Prozent der betroffenen Befragten waren keine Angebote für die eigene Erkrankung vorhanden. „Die ergänzenden Pflegeleistungen, die die häusliche Pflege stärken sollen, würden insgesamt mehr genutzt werden, wenn die alters- und erkrankungsspezifischen Angebote gegeben wären“, sagte Rothgang. Aus dem BARMER-Pflegereport 2017 Eigenanteile: Der Gesamteigenanteil für Heimbewohner liegt im Durchschnitt bei monatlich 1.691 Euro. Dabei ist die Streuung beachtlich. Für ein Viertel der Einrichtungen liegt der Gesamteigenanteil unter 1.286 Euro, bei einem weiteren Viertel dagegen bei über 2.053 Euro und für ein Prozent der Einrichtungen sogar bei über 3.000 Euro. Auch auf Länderebene gibt es massive Unterschiede. So reicht der Gesamteigenanteil von 1.107 Euro in Sachsen-Anhalt bis hin zu 2.252 Euro in Nordrhein-Westfalen (Report Seite 30f.). Pflegebedürftige: Die Zahl der Pflegebedürftigen ist von insgesamt 2,02 Millionen im Jahr 1999 um 51 Prozent auf 3,04 Millionen im Jahr 2015 angestiegen. Hier sind alle Personen mit den Pflegestufen null bis drei beinhaltet. Davon waren 1,93 Millionen weiblich und 1,11 Millionen männlich. Zuletzt waren 79,5 Prozent der männlichen Pflegebedürftigen 60 Jahre und älter, während 90,5 Prozent der weiblichen Pflegebedürftigen zu dieser Gruppe gehören. 41,2 beziehungsweise 64,1 Prozent waren 80 Jahre und älter (Seite 65). Stellen in der Pflege: In der ambulanten Pflege hat sich die Zahl der Vollzeitstellen, wenn man Teil- und Vollzeitstellen zusammenrechnet, zwischen den Jahren 1999 und 2015 um 84 Prozent erhöht, von 125.400 auf 238.800 Personen. Im selben Zeitraum ist die Anzahl der Pflegebedürftigen, die sie versorgen, um 67 Prozent gestiegen, und zwar von 415.300 auf 692.300 Personen (Seite 131 f.). Heimplätze: Im Jahr 2015 gab es 13.600 Pflegeheime in Deutschland mit insgesamt 928.900 Heimplätzen. Davon entfielen 877.100 Plätze auf die vollstationäre Pflege, 51.400 auf die Tagespflege und 400 Plätze auf die Nachtpflege (Seite 136 f.). Pressemitteilung der BARMER

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