Stabübergabe im Amt des Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung: Ingrid Fischbach als Nachfolgerin von Karl-Josef Laumann vorgeschlagen

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wird dem Kabinett vorschlagen, die Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach zur neuen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie zur Bevollmächtigten für Pflege zu ernennen. Sie wird damit die Aufgaben von Staatssekretär Karl-Josef Laumann übernehmen, der in die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wechselt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Ich danke Karl-Josef Laumann für seine herausragende Arbeit und seinen entschlossenen Einsatz als Patientenbeauftragter und Pflegevollmächtiger der Bundesregierung. Zusammen haben wir in den letzten Jahren viele Verbesserungen für Patienten und Pflegebedürftige erreicht, insbesondere bei der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Ich wünsche ihm viel Erfolg in seinem neuen Amt. Zugleich freue ich mich, dass mit Ingrid Fischbach eine erfahrene und überzeugende Nachfolgerin gefunden ist, die diese wichtige Arbeit zum Nutzen der Patienten und pflegedürftigen Menschen fortsetzen wird.“ Pressemitteilung des Bundesministeriums für Geusndheit

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Impfschäden neu beurteilt – Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Impfungen sind segensreich, unverzichtbar, frei von Nebenwirkungen und die Rettung der gesamten Menschheit. Dieses Dogma geistert durch Schulmedizin und Gesundheitspolitik und hat sich auch inzwischen in den Köpfen von Nichtmedizinern festgesetzt. Oder mit anderen Worten: Eine Diskussion über den Nutzen und mögliche Nebenwirkungen von Impfungen grenzt fast an „Gotteslästerung“. Ich beobachte immer wieder, dass sich […]

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Dr. Feil Tag 2017

Sie wollen mehr Energie und mehr Lebensfreude im Alltag? Ihre Gesundheit in die eigene Hand nehmen? Sie wollen wissen, wie Sie Ihr Leben aktiver gestalten können? Dann ist der DR. FEIL TAG genau das Richtige für Sie. Kommen Sie zum Dr. Feil Tag und tauchen Sie mit uns einen Tag lang tief in die DR….

Einmal alles, bitte.

Man ist sich schon bewusst, dass manche Leute eine ganze Menge Medikamente nehmen müssen. Aber wie viel, merkt man nur, wenn man mal wirklich alles vor sich hat. Der Arzt hat von uns eine Aufstellung von allem was die Patientin im letzten Jahr so hatte verlangt, weil er ein neues Dauerrezept ausstellen wollte. Das hat […]

Kein Freibrief für Pharmafirmen: Wirtschaftlichkeit entscheidet sich im Einzelfall

„Das aktuelle Urteil gegen den Schiedsspruch zur Mischpreiskalkulation ist ein klares Zeichen an Pharmafirmen und Ärzte. Es gibt keinen Freibrief für neue Arzneimittel. Auch wenn sie einen Zusatznutzen in Teilbereichen haben, sind sie nicht generell wirtschaftlich. Das entscheidet sich erst bei der konkreten Verordnung“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, zum aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Damit wurde klargestellt, dass die sogenannte Mischpreisbildung über alle Anwendungsgebiete eines Arzneimittels rechtswidrig ist, wenn in einigen Teilanwendungsgebieten ein Zusatznutzen vorliegt und in anderen nicht. Das Gericht bestätigte mit diesem Urteil seine Entscheidung vom März 2017. „Statt über die Abkehr von grundlegenden Prinzipien der GKV zu sprechen, brauchen wir dringend ein herstellerunabhängiges und verständliches Arztinformationssystem, dass den Arzt bei seiner Therapieentscheidung über den aktuellen Stellenwert eines Arzneimittels im Therapiegebiet informiert“, so Litsch weiter. „Mit den detaillierten Bewertungen des G-BA werden Ärzte effektiv unterstützt, medizinisch sinnvoll und zugleich wirtschaftlich zu verordnen.“ Die Verantwortung für den wirtschaftlichen Umgang mit Beitragsgeldern liege nicht alleine bei den Gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch bei den Leistungserbringern im Gesundheitswesen. „Bei der Verordnung von Arzneimitteln geht es immer darum, zielgerichtet und nutzengerecht zu verordnen. Dafür brauchen wir letztendlich indikationsspezifische Preise mit Auf- oder Abschlägen, die das Ausmaß des festgestellten Zusatznutzens abbilden“, so Martin Litsch. Anlass des Verfahrens war das Arzneimittel Albiglutid, für das der GKV-Spitzenverband und der Hersteller GSK (Glaxo Smith Kline) im Schiedsverfahren einen Preis festgelegt haben, der auf einer Mischkalkulation beruht und die Kosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie um ein Vielfaches übertraf. Gegen diesen Preis hatte der GKV-Spitzenverband anschließend geklagt. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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