eGK: KZBV und Kassen einigen sich auf Grundsatzfinanzierungs­vereinbarung

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) haben sich am 31. März fristgerecht auf eine Grundsatzfinanzierungsvereinbarung für den so genannten Online-Rollout Stufe 1 (ORS 1) geeinigt. Dieser umfasst die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur und als erste Anwendung die Online-Prüfung der Versichertenstammdaten auf der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK). „Damit ist für die Praxen eine Finanzierung sowohl der Erstausstattung als auch der Betriebskosten gewährleistet. Eine vollständige Finanzierungsvereinbarung zu schließen, wenn über Preise und konkrete Abwicklung noch nichts bekannt ist, war für beide Seiten allerdings eine ganz besondere Herausforderung“, sagte Dr. Günther E. Buchholz, zuständiger Ressortvorstand der KZBV. Die Frist für den Abschluss der Verhandlungen und die Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung war den beiden Bundesmantelvertragspartnern durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gesetzt worden. Wie gesetzlich vorgeschrieben, werden die Ausstattungs- und Betriebskosten, die in den Praxen für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur entstehen, durch die Krankenkassen übernommen. Dies erfolgt auf Basis von Erstausstattungs- und Betriebskostenpauschalen, deren konkrete Höhe noch in einer separaten Vereinbarung festgelegt wird. Nach Angaben der KZBV besteht mit dem GKV-SV Einigkeit darüber, dass die Höhe der Pauschalen in jedem Fall so kalkuliert wird, dass sie die günstigsten Kosten eines Standard-Erstausstattungspaketes sowie eines Standard-Betriebspaketes vollständig deckt und so Zahnärztinnen und Zahnärzte eine vollständige Rückerstattung erhalten können, falls sie die günstigsten Komponenten und Dienste bestellen. Umfassende weitere Informationen für die Zahnärzteschaft und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) erfolgen in Kürze durch die KZBV. Pressemitteilung der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

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Nächste Stunde: Prävention! – Gesundheitskasse bildet Pädagogen zum Thema Kindergesundheit weiter

Gesundheitsförderung in Grundschulen steht am kommenden Mittwoch (3. Mai) für mehr als 450 Berliner und Brandenburger Pädagogen auf dem Stundenplan. Zur Fachtagung „Nächste Stunde: Prävention!“ hat die AOK Nordost ins Hotel Estrel in Berlin-Neukölln eingeladen.Anlass ist das Präventionsprogramm „Henrietta & Co. – Gesundheit spielend lernen“, das die Gesundheitskasse neu aufgelegt hat. Zugleichstartet die bundesweite AOK-Kindertheater-Tour. Bei Podiumsdiskussionen mit Wissenschaftlern des Robert-Koch-Instituts in Berlin und der Evangelischen Hochschule Freiburg sowie in Workshops können sich die Tagungsteilnehmer darüber austauschen, wie Gesundheit spielerisch gelernt werden kann. Experten für Kinder- und Jugendforschung, Pädagogen und Psychologen stellen Forschungsergebnisse zu den Themen „Ich-Stärke“ und Resilienz vor. Bundesweit größtes Präventionstheater startet vor Berliner Grundschülern Mit diesen Themen beschäftigt sich die AOK bereits seit 2004, als sie das erste Präventionstheater-Stück „Henrietta in Fructonia“ auf die Bühne gebracht hat. Seit zehn Jahren ist das Programm auch bundesweit auf Tour und heute eine der größten Aktionen dieser Art mit deutschlandweit rund 1,5 Millionen Zuschauern. Ohne erhobenen Zeigefinger erleben die Kinder Henriettas Abenteuer mit und lernen viel über gesunde Ernährung, Bewegung und seelische Gesundheit. Parallel zur Fachtagung wird „Henrietta in Fructonia“ am 3. Mai im Estrel Festival Center deshalb auch vor 900 Berliner Kindern, Lehrern und Erziehern aufgeführt. „Unser Ziel als Präventionskasse ist es, Kinder zu stärken, damit sie den Herausforderungen des modernen Lebens gewachsen sind“, sagt Frank Michalak, Vorstand der AOK Nordost. „Wir laden Lehrer und Erzieherinnen deshalb ein, auf der Fachtagung mit Kollegen und Wissenschaftlern intensiv zu diskutieren und unser neues Programm ,Henrietta & Co.‘ in Workshops auszuprobieren.“ Ab kommenden Juni macht das Henrietta-Kindertheater auf der bundesweiten Tour dann erneut Station in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. An 16 Spielorten werden rund 12.000 Mädchen und Jungen zusammen mit ihren Lehrern erwartet. Neu in diesem Jahr: Für den Unterricht erhalten die Pädagogen kostenfrei begleitendes Lern- und Spielmaterial, um die Themen im Unterricht fortzuführen. Mehr Informationen unter www.aok-kindertheater.de Pressemitteilung der AOK NordOst

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Healthcare Netzwerk 2017-05-01 14:15:10

Aus einem bunten Flickenteppich wird ein homogenes Feld. So lässt sich beschreiben, was aktuell in den hessischen Zentralen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) passiert: Die Praxisverwaltungssoftware (PVS) wird vereinheitlicht. Waren bislang hessenweit über 20 Systeme im Einsatz, so wird es künftig nur noch eins sein: MEDICAL OFFICE des Herstellers INDAMED. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) möchte so die Sicherheit der Daten erhöhen und den Support der einzelnen Zentralen vereinfachen. „Durch die Zentralisierung des Bereitschaftsdienstes in Hessen haben wir als KV die Verantwortung für einen reibungslosen Betrieb auch in IT-Hinsicht übernommen – damit also auch für die Datensicherheit“, kommentierten die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke, die Entscheidung, „das lässt sich nicht gewährleisten, wenn wir überall unterschiedliche PVS-Systeme im Einsatz haben.“ In die Auswahl des Produkts im Rahmen einer Ausschreibung habe man zudem die ÄBD-Obleute vor Ort mit einbezogen. „Wir freuen uns sehr, dass wir die Ausschreibung mit MEDICAL OFFICE gewonnen haben“, heißt es bei INDAMED. Der Praxissoftwarehersteller ist überzeugt, dass „neben der ausgereiften Software auch die ausfallsichere, standortübergreifende Lösung MEDICAL OFFICE Exchange überzeugt hat“. Seit Anfang des Jahres läuft der Roll-out. Die Einrichtungen und Schulungen werden hierbei durch den MEDICAL OFFICE Solutionpartner HMDS – Human Medical Data Service aus Kassel durchgeführt. HMDS übernimmt die Installation, die Schulung der Mitarbeiter sowie den späteren Vor-Ort-Support. Ein Drittel der hessischen ÄBD-Zentralen ist inzwischen mit dem neuen System ausgestattet. Ende Oktober können dann alle der gut 70 Zentralen über das neue System abrechnen. Laut KV Hessen fällt das Zwischenfazit positiv aus: „Die IT-Spezialisten der KVH erhalten positive Rückmeldungen und das neue PVS wird in den Zentralen gut angenommen.“ Pressemitteilung der INDAMED EDV-Entwicklung und -Vertrieb GmbH

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KKH fordert Masterplan gegen Ärztemangel

Bei der ambulanten ärztlichen Versorgung in Deutschland herrscht dringender Reformbedarf. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse der Kaufmännischen Krankenkasse, welche die KKH am gestrigen Donnerstag im Rahmen des 22. Berliner Dialoges vorgestellt hat. „Deutschland liegt mit 4,1 Ärzten pro 1.000 Einwohner deutlich über dem OECD-Schnitt von 3,3 Ärzten“, so KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit. „Allerdings wird die Verteilung der Ärzte immer mehr zum Problem für eine wohnortnahe flächendeckende Versorgung.“ Während es in Großstädten, aber auch bei Fachärzten auf dem Land eine Überversorgung gebe, fehlten in ländlichen Regionen oftmals Hausärzte. Hinzu käme der hohe Altersdurchschnitt von 54 Jahren bei niedergelassenen Vertragsärzten und Psychotherapeuten. Laut Kailuweit stellt sich daher die Frage, wie der Arztberuf für nachfolgende Mediziner-Generationen attraktiver gemacht werden kann. „Wir wissen aus Befragungen zum Beispiel, dass über 50 Prozent der Medizinstudentinnen den Wunsch haben, eine ambulante ärztliche Tätigkeit im Angestelltenverhältnis auszuüben.“ Angesichts dieser Tatsachen fordert die KKH einen Masterplan, um die Zukunft der ambulanten Versorgung aktiv zu gestalten. Der Gesetzgeber soll demnach dafür sorgen, dass wissenschaftlich fundierte Prognosen zum Ärztebedarf zur Grundlage für die weitere Bedarfsplanung gemacht werden. Ferner sollen die Chancen der Digitalisierung für eine Entlastung der Ärzte künftig stärker genutzt werden. Akteure, die sich dem verweigern, könnten sanktioniert werden. Beim Generationenwechsel der Mediziner sieht die KKH die Kassenärztlichen Vereinigungen in der Pflicht, die Bedürfnisse angehender Ärzte stärker in den Fokus zu nehmen. „Die zukunftsfeste Gestaltung der ambulanten Versorgung ist von essentieller Bedeutung. Tragfähige Konzepte für die Zukunft müssen jetzt entwickelt werden“, so KKH-Chef Kailuweit.​ Pressemitteilung der KKH

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Licht und Schatten: Bundestag verabschiedet neues Datenschutzrecht

Ab Mai 2018 gelten europaweit die EU-Datenschutz-Grundverordnung und die EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz. Das am Donnerstag verabschiedete Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz greift dies auf und wird das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ablösen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, der sich voraussichtlich am 12. Mai 2017 damit befassen wird. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, begrüßt, dass das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann: Das neue Datenschutzgesetz ergänzt die ab Mai 2018 unmittelbar geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung. Anpassungs- und Umsetzungsbedarf besteht aber noch in zahlreichen Fachgesetzen, beispielsweise für den Sozialdatenschutz im Sozialgesetzbuch sowie bei den Datenschutzgesetzen der Länder. Das nun vorliegende Gesetz wurde gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger verbessert. So enthält das Gesetz nur noch sehr wenige Einschränkungen der Betroffenenrechte, die vor allem kleine Unternehmen mit oftmals noch analoger Datenverarbeitung entlasten. Damit gilt für die Mehrzahl der Datenverarbeitungen in der digitalen Welt der hohe Standard der Datenschutz-Grundverordnung. Eingeschränkte Kontrollbefugnisse verfassungs- und europarechtswidrig Die BfDI kritisiert jedoch, dass der Deutsche Bundestag bei wichtigen Punkten den Gesetzentwurf nicht nachgebessert hat: Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten wirksamen Kontroll- und Durchsetzungsbefugnisse der BfDI im Bereich Polizei und Justiz und außerhalb des Geltungsbereichs des EU-Rechts sind deutlich beschränkt. Gerade in diesem Bereich ist eine unabhängige Kontrolle und Durchsetzung des Datenschutzes zwingend notwendig. Die BfDI erhält hier jedoch keinerlei Durchsetzungsbefugnisse, möglich sind nur nicht-bindende Beanstandungen. Dies ist europarechtswidrig und auch in der Sache falsch. Laut der EU-Richtlinie sollten Datenschutzaufsichtsbehörden zumindest die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit bestimmter Verarbeitungsvorgänge gerichtlich überprüfen zu lassen. Auch darf die BfDI den Bundestag in Zukunft nicht mehr proaktiv über Kontrollen beim Bundesnachrichtendienst informieren. Effiziente Vertretung deutscher Aufsichtsbehörden in EU-Aufsichtsgremien Positiv bewertet die BfDI das geplante Verfahren für die effiziente Zusammenarbeit der deutschen Aufsichtsbehörden und deren einheitliche Vertretung in europäischen Angelegenheiten. Dafür erhält die BfDI die Funktion einer Zentralen Anlaufstelle für die Datenschutzbehörden in Bund und Ländern. Die BfDI wird zudem als Gemeinsamer Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss benannt. Als Stellvertreter steht ihr dabei eine vom Bundesrat gewählte Leiterin oder ein Leiter einer Landesdatenschutzbehörde mit Befugnissen in bestimmten Angelegenheiten der Länder zur Seite. Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

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Antikorruptionsgesetz verunsichert Kliniken

In der Diskussion um das im Sommer letzten Jahres in Kraft getretene „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die nach wie vor bestehenden Unklarheiten kritisiert. „Es besteht eine große Unsicherheit bei den Krankenhäusern und auch bei niedergelassenen Ärzten, wie die neuen Regelungen des Strafgesetzbuches sich auf verschiedene Kooperationsmodelle in der Praxis auswirken“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum auf der Informations-veranstaltung „Kooperation oder Korruption?“ in Berlin vor rund 200 Besuchern aus dem Krankenhauswesen. Baum betonte, dass die vom Gesetz gewünschten und zum Teil sogar vorgegebenen Kooperationen nicht durch die neuen Straftatbestände konterkariert werden dürften. So sei die Abgrenzung zwischen noch zulässiger Kooperation und möglicherweise schon strafrechtlicher relevanter Korruption für die Kliniken schwer einzuschätzen. Große Unsicherheiten auf Leistungserbringerseite bestünden vor allem bezüglich der Frage, ob bereits eingegangene oder gelebte Verträge mit niedergelassenen Ärzten weiterhin ohne Probleme zulässig seien. Dies betrifft beispielsweise Kooperationen über die Durchführung von stationären und ambulanten Behandlungen (§ 115b SGB V) sowie die Zusammenarbeit im stationären Sektor. „Ohne derartige Kooperationen kommt quasi kein Krankenhaus aus. Es muss daher glasklar sein, was unter Berücksichtigung der Neuregelung im Strafgesetzbuch bei der Eingehung neuer Kooperationen zu beachten ist, um nicht in die Korruptionsfalle zu tappen“, machte der DKG-Hauptgeschäftsführer deutlich. Zwar werde im Gesetz auf den Schutz besonderer Versorgungsverträge explizit hingewiesen. Da aber eine präzise Formulierung fehlt, bestehe bei den Kliniken die Sorge, dass es zu Verdächtigungen kommen könnte. Dies sei kontraproduktiv und das Gegenteil dessen, was sich der Gesetzgeber mit der sektorenübergreifenden Versorgung – als eines der Ziele im Gesundheitswesen – vorgestellt habe. „Die Krankenhäuser sind daher gut beraten, sämtliche ihrer derzeit bestehenden Kooperationen zu überprüfen“, so Baum. Im Rahmen der DKG-Informationsveranstaltung „Kooperation oder Korruption? Zusammenarbeit von Krankenhäusern und externen Leistungserbringern im Lichte der neuen §§ 299a ff. StGB“ beleuchten hochkarätige Experten aus dem Bereich Krankenhaus, Wissenschaft, Strafverfolgung und Strafverteidigung insbesondere den rechtlichen Hintergrund zu den neuen Regelungen und deren Auswirkungen und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Deutscher Apotheken-Award: Projekte aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt ausgezeichnet

Über die Auszeichnung mit dem Deutschen Apotheken-Award können sich Pharmazeuten aus Kolbermoor (Bayern), Ahlen (Nordrhein-Westfalen) und Magdeburg (Sachsen-Anhalt) freuen. Der nach 2015 zum zweiten Mal ausgeschriebene Preis des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) wurde gestern im Rahmen des DAV-Wirtschaftsforums in Berlin verliehen. In drei Kategorien zeichnet der Deutsche Apotheken-Award nachahmenswerte Projekte und Modellvorhaben aus, bei denen sich Apotheken vor Ort besonders engagiert und kreativ auf die spezifische Versorgung ihrer Patienten und Kunden einstellen und zugleich den Anforderungen an eine moderne und innovative Apotheke gerecht werden. Eine fünfköpfige Jury aus Apothekern und Patientenvertretern hatte die Bewertung von mehr als 30 Bewerbungen vorgenommen. Der Preis ist mit je 2.000 Euro dotiert. In der Kategorie „Gesunde Lebensführung“ konnte Apothekerin Michaela Röckelein in Kooperation mit der Mangfall-Apotheke aus Kolbermoor (Bayern) die Jury überzeugen. Das Projekt „Vergiftung im Kindesalter“ bietet Vorträge für Eltern in Kindergärten und Kinderkrippen an und beleuchtet dabei ein Thema, bei dem junge Eltern einen sehr hohen Informationsbedarf haben. In der Kategorie „Moderne Apotheke“ lag Apotheker Matthias Bußmann mit seiner Park-Apotheke in Ahlen (Nordrhein-Westfalen) vorne. Sein Projekt „Apotheke ohne Handverkaufstisch“ verringert die Distanz zwischen pharmazeutischem Personal und Patienten und bietet stattdessen eine kommunikative Beratungsinsel mit Kundenmonitor an. In der Kategorie „Soziales Engagement“ hat Apotheker Gerd Fiedler aus der Adler-Apotheke in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) gewonnen. Das Projekt „Kooperation A-Plus“ unterstützt sportliche Aktivitäten von Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung, insbesondere das jährliche Sportfest „Down-Sport-in-Magdeburg“. „Die hervorragenden Einreichungen für den Deutschen Apotheken-Award verdeutlichen, wie viel Innovationskraft und Zukunftspotenzial im Zusammenspiel von Apotheken und Patienten vor Ort entsteht“, sagt Claudia Berger, die als ehemalige DAV-Patientenbeauftragte die Schirmherrschaft für die Preisverleihung übernommen hat. „Das vielfältige wissenschaftliche und soziale Engagement der Apotheker vor Ort nützt nicht nur den Patienten und Kunden im engeren Sinne, sondern auch den Bürgern in der Nachbarschaft und der Gemeinde. Alle Projekte hätten einen Preis verdient, aber die Jury musste sich entscheiden. Mit seiner zweiten Auflage hat sich der Deutsche Apotheken-Award schon fest als Gesundheitspreis etabliert und soll sich auch in Zukunft weiterentwickeln.“ Mehr Informationen unter www.deutscher-apotheken-award.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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AOK Baden-Württemberg fordert Medikamenten-Reserve, mehr Transparenz und Kontrollmechanismen

Für die AOK Baden-Württemberg geht die angesichts jüngster Lieferengpässe von Klinik-Arzneimitteln seitens der Ärzte vorgeschlagene nationale Medikamenten-Reserve in die richtige Richtung, aber nicht weit genug: „Eine Verpflichtung der Pharmaindustrie, deren Erfüllung nur sie selbst überprüfen kann, ist faktisch freiwillig – und das hat in diesem Markt noch nie funktioniert“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, am Donnerstag (27.04.2017) in Stuttgart. Wenn nicht gleichzeitig Transparenz in den Markt komme und sanktionierbare Kontrollmechanismen für die gesamte Lieferkette eingeführt würden, bliebe alles beim Alten. „Lieferausfälle sind kein neues Phänomen. Seit jeher wird der Bedarf der ganzen Welt an patentgeschützten Wirkstoffen regelmäßig an nur einem Standort produziert. Auch im patentfreien Markt produzierte bis heute kaum ein deutscher Anbieter seinen Wirkstoff selbst. So kommt es, dass kritische Lieferengpässe wie etwa im Fall des Narkosemittels Remifentanil üblicherweise meist weltweite Dimensionen annehmen: In den USA, Neuseeland oder Australien ist das Mittel zum Beispiel bereits seit 2016 nicht verfügbar und wird es dort nach Einschätzung des Anbieters GlaxoSmithkline auch bis 2018 nicht sein. Deshalb ist eine nationale Reserve und eine sanktionierbare Meldepflicht der einzige Weg. Es ist notwendig zu wissen, welche Arzneimittelmengen sich überhaupt im Markt und dort insbesondere beim Hersteller befinden“, so Hermann. Eine wichtige Kontrollfunktion muss nach Ansicht Hermanns das Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausüben. Nicht nur Pharmaunternehmen sollten Lieferprobleme verpflichtend melden – alle Akteure der Handelskette müssten ebenso verpflichtet werden dem Bundesinstitut als Trustcenter regelmäßig ihre Lagerbestände zu übermitteln. Hermann: „Die Zeit der freiwilligen Meldungen muss für die Pharmalobby nach so vielen verschwiegenen Lieferausfällen endgültig vorbei sein.“ Anstelle des längst verspielten Vertrauensvorschusses müssten nun gesetzlich sanktionierbare Kontrollmechanismen her. Aus einer jüngst vom Bundesverband Deutscher Krankenhausapo-theker ADKA durchgeführte Umfrage bei Krankenhausapotheken mit einer Versorgungsrelevanz von über 30.000 Betten und damit über 6 Prozent der nationalen Krankenhauskapazitäten ging hervor, dass eine bedenkliche Anzahl versorgungskritischer Arzneimittel in Kliniken fehlen: Arzneimittel mit 280 verschiedenen Wirkstoffen sind nicht verfügbar gewesen, darunter 30, die die jeweilige Klinikapotheke als versorgungskritisch eingestuft hat. Lediglich acht der 30 Wirkstoffe haben die Hersteller an das BfArM gemeldet. „Auch hier sind fehlende Transparenz und mangelnde Kontrollmechanismen Ursache der Missstände gewesen“, so Kassenchef Hermann. Pressemitteilung der AOK Baden-Wüttemberg

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