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EU-Datenschutz: Anpassungs- und Umsetzungsgesetz muss nachgebessert werden!
Ab Mai 2018 gelten europaweit die EU-Datenschutzgrundverordnung und die europäische Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz. Der am Mittwoch beschlossene Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Anpassungs- und Umsetzungsgesetz greift Verordnung und Richtlinie auf und soll das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ablösen. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, begrüßt das Vorhaben, das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen: Das neue Bundesdatenschutzgesetz ergänzt die ab Mai 2018 unmittelbar geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung und schafft das Grundgerüst für das künftige deutsche Datenschutzrecht. Anpassungs- und Umsetzungsbedarf besteht aber noch in zahlreichen bereichsspezifischen Gesetzen, beispielsweise für den Sozialdatenschutz im Sozialgesetzbuch. Der nun vorliegende Entwurf wurde auch auf Initiative der BfDI gegenüber Vorentwürfen bereits verbessert. Zwar wird der für den Datenschutz zentrale Grundsatz der Zweckbindung noch zu sehr beschränkt. Allerdings dürfen nichtöffentliche Stellen bereits erhobene Daten nun nicht mehr für andere Zwecke verarbeiten, wenn die Interessen der betroffenen Person überwiegen. Auch bei der Verarbeitung besonders sensibler Daten zu Forschungszwecken wird nun stärker auf das Grundrecht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung geachtet. Eingeschränkte Kontrollbefugnisse verfassungs- und europarechtswidrig Bei etlichen Punkten fordert die BfDI aber weitere Verbesserungen: Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Kontrollbefugnisse der BfDI im Bereich Polizei und Justiz und außerhalb des Geltungsbereichs des EU-Rechts wurden deutlich beschränkt. Gerade für heimliche Datenerhebungen ist eine unabhängige Kontrolle jedoch zwingend notwendig. Anstatt jedoch das Vertrauen der Bürger in die staatliche Datenerhebung in diesem Bereich zu verbessern, erhält die BfDI hier keinerlei Durchsetzungsbefugnisse, möglich sind nur nicht-bindende Beanstandungen. Dies ist europarechtswidrig und auch in der Sache falsch. Laut der EU-Richtlinie sollten Datenschutzaufsichtsbehörden zumindest die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit bestimmter Verarbeitungsvorgänge gerichtlich überprüfen zu lassen. Auch dürfte die BfDI den Deutschen Bundestag in Zukunft nicht mehr proaktiv über Kontrollen beim Bundesnachrichtendienst informieren. Dies ist verfassungswidrig. Diese Vorschläge gefährden das bisherige Datenschutzniveau in Deutschland. Im parlamentarischen Verfahren wird die BfDI daher weiter mit Nachdruck für wirksame Sanktionsmöglichkeiten der Datenschutzaufsichtsbehörden eintreten. Problematische Einschnitte bei Betroffenenrechten Kritisch betrachtet werden müssen auch Einschränkungen der Rechte betroffener Bürgerinnen und Bürger, etwa beim Auskunftsrecht oder beim Widerspruchsrecht. Die Datenschutzgrundverordnung lässt solche Beschränkungen nur unter strengen Voraussetzungen zu. Einige der von der Bundesregierung vorgesehenen Beschränkungen gehen aber zu weit und sind problematisch, erklärt Andrea Voßhoff. Effiziente Vertretung deutscher Aufsichtsbehörden in europäischen Aufsichtsgremien Positiv bewertet die BfDI das geplante Verfahren für die effiziente und einheitliche Vertretung der deutschen Aufsichtsbehörden in europäischen Aufsichtsgremien. Dafür wird bei der BfDI eine Zentrale Anlaufstelle für die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder eingerichtet. Auch wird die BfDI als Gemeinsamer Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss benannt. Als Stellvertreter steht ihr dabei eine vom Bundesrat gewählte Leiterin oder ein Leiter einer Landesdatenschutzbehörde mit Befugnissen in bestimmten Angelegenheiten der Länder zur Seite. Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
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Econ Award: Lass dich nieder! Eine wahrhaft ausgezeichnete Kampagne…
Seit dem heutigen Freitag sind neue Motive der Nachwuchskampagne „Lass dich nieder!“ in den Universitätsstädten mit medizinischer Fakultät zu sehen. Mit der Aktion machen KBV und KVen den medizinischen Nachwuchs auf die Chancen und Möglichkeiten der Niederlassung in der eigenen Praxis aufmerksam. Pünktlich zum Start gab es für die Kampagne einen renommierten Preis der Kommunikationsbranche: Im Rahmen einer Festveranstaltung am Donnerstag in Berlin gewann die Kampagne den Econ Award in Silber im Bereich der Unternehmenskommunikation. Die Begründung der Jury lautete: „Hier stehen die Ärzte von morgen im Mittelpunkt, und sie bringen nicht nur eindrucksvoll ihren Beruf näher, sondern werden exzellent über ihre Möglichkeiten als künftige niedergelassene Ärzte informiert. Der vortreffliche Mix aus Instrumenten aller Medien hat eine außerordentlich große Resonanz bei der Zielgruppe der Medizinstudenten erzeugt, und die Reichweite der Kampagne übersteigt alle Erwartungen. Der Slogan ‚Die Haus- und Fachärzte von morgen. Wir arbeiten für Ihr Leben gern.‘ rahmt die Kampagne sehr gelungen in den Gesamtkontext der parallel laufenden Ärzte-Image-Kampagne ein.“ Hintergrund: Der Econ Verlag und die Handelsblatt-Gruppe gehören zu den bedeutenden Herausgebern deutschsprachiger Medien im Wirtschaftsbereich. Seit 2007 veranstalten sie den Wettbewerb rund um die Econ Awards. Link: http://www.econ-awards.de/kategorien/pr-aktivitaeten Kampagnenlink:www.lassdichnieder.de Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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BARMER bezuschlagt Arzneimittelrabattverträge
Die BARMER hat die Zuschläge für die elfte Tranche ihrer Arzneimittelrabattverträge vergeben. Diese löst ab 1. Oktober 2018 die bisherige neunte Tranche ab, die Ende September 2018 ausläuft. „Mit den neuen Rabattverträgen für Generika setzt die BARMER ihre erfolgreiche Strategie fort, bei der die zuverlässige Versorgung der Versicherten mit hochwertigen Arzneimitteln im Vordergrund steht. Gleichzeitig sind sie ein hervorragendes Instrument, die Ausgaben sinnvoll zu steuern. Beides kommt den Versicherten zu Gute“, betont BARMER-Vorstand Dr. Mani Rafii. Größter Teil der Verträge im Mehrpartnermodell Bezuschlagt wurden 140 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 149 Losen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von rund 470 Millionen Euro. Für elf Wirkstoffe beziehungsweise Wirkstoffkombinationen gingen keine oder keine zuschlagfähigen Angebote ein. Die Arzneimittel umfassen ein breites Therapiespektrum, darunter die Behandlung von Infektionen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Fettstoffwechselstörungen. Neben exklusiven Verträgen setzt die BARMER weiter in großem Umfang auf das Mehrpartnermodell. Bei 108 Losen (72 Prozent) kommen bis zu drei Bieter zum Zuge. Für 41 Lose wurden Exklusivzuschläge erteilt. „Wenn mehrere Produkte zur Auswahl stehen, bietet dies entsprechende Verordnungsalternativen und verbessert damit auch die Therapietreue der Patienten“, so Rafii. Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro Insgesamt hat die BARMER derzeit durch Ausschreibungen Verträge für rund 280 generisch verfügbare Wirkstoffe mit einem Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro realisiert. Die Laufzeit der neuen Verträge beträgt zwei Jahre. Pressemitteilung BARMER
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