Mysteriöses Phänomen – Vier Menschen sterben durch ein Gewitter – doch Blitze sind nicht die Ursache

Ein schweres Unwetter hat einen australischen Bundesstaat getroffen und Chaos in den Notaufnahmen ausgelöst. Mehrere tausend Menschen mussten behandelt werden. Vier von ihnen starben – wegen Atemnot. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/asthma/mysterioeses-phaenomen-vier-menschen-sterben-durch-ein-gewitter-doch-blitze-sind-nicht-die-ursache_id_6255383.html

Columbo-Kunden

Da war diese Patientin, die regelmässig 5 Minuten vor Ladenschluss hereinkam mit einem neuen Rezept. Das ist abends um kurz vor 7 Uhr. Sie gehört auch nicht zu den Personen, die den ganzen Tag arbeiten müssen .. und trotzdem machte sie das regelmässig. Dann würde sie – nachdem man das Rezept ausgeführt hat und ihr […]

Digitalisierung: „Viel ist passiert, viel steckt noch in den Kinderschuhen“

Das Thema der Stunde, die Digitalisierung des Gesundheitswesens, ist diesmal das Thema von ÄG Nord-Vorstandssprecher Dr. Klaus Bittmann: „Die Probleme stecken im Detail – nicht nur hinsichtlich des Datenschutzes, sondern  tatsächlich auch bei den ganzen technischen Problemen. Wir sehen das in vielen Bereichen auch, weil wir uns als Genossenschaft natürlich auch verstärkt diesem Themen- und […]

Flächendeckende Versorgung mit Krankenhäusern sichergestellt

In den Ballungsgebieten gibt es häufig mehr Krankenhausbetten, als für die gute Versorgung der Bevölkerung benötigt werden. In dünn besiedelten Gebieten gibt es jedoch immer wieder Kliniken, die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs die Leistungen, die für die medizinische Basisversorgung in der Bevölkerung notwendig sind, nicht kostendeckend erbringen können. Damit diese Kliniken nicht schließen müssen, sondern weiterhin für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen, gibt es sogenannte Sicherstellungszuschläge. Bisher erhalten vier Kliniken in Deutschland solche Zuschläge. Heute haben die Vertreter der Krankenkassen, der Kliniken und der niedergelassenen Ärzte unter Einbeziehung der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Vereinbarung solcher Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser beschlossen. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Bis zu 70 Kliniken haben künftig einen Anspruch auf den Sicherstellungszuschlag, wenn sie sich ansonsten nicht kostendeckend finanzieren können. Von Oberbayern über Mecklenburg-Vorpommern bis hin zu den nordfriesischen Inseln finden sich diese Krankenhäuser. Ich bin froh, dass wir mit dem heutigen Beschluss einen echten Meilenstein bei der dauerhaften Sicherstellung der wohnortnahen stationären Versorgung geschafft haben.“ In drei Bereichen müssen Bedingungen für einen Sicherstellungszuschlag erfüllt sein: Versorgungsbedarf: Damit ein Krankenhaus zum „Sicherstellungskandidaten“ wird, muss ein geringer Versorgungsbedarf vorliegen. Dieser wird angenommen, wenn in einer Region die Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohnern je Quadratkilometer liegt. Das heißt, im Versorgungsgebiet des Krankenhauses ist das Patientenaufkommen so gering, dass das Krankenhaus die notwendigen Vorhaltungen, wie z. B. des notwendigen ärztlichen Personals, nicht aus den regulären Einnahmen finanzieren kann. Wohnortnahe Versorgung: Für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung wurden dreißig PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten Krankenhaus der Grundversorgung zugrunde gelegt. Zu einer medizinischen Basisversorgung gehören Leistungen der Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie sowie eine Basisnotfallversorgung. Der Wert ist abgeleitet aus den Erreichbarkeitsstandards in den Raumordnungsgesetzen der Bundesländer. Diese regeln die räumliche Organisation der allgemeinen Daseinsvorsorge, also der staatlichen Sicherstellung der Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Gütern und Dienstleistungen, Arbeitsplätzen und Infrastruktur. Ein Krankenhaus ist für die Basisversorgung relevant, wenn 5000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Schließung des Krankenhauses mehr als dreißig PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus benötigen würden. Finanzielle Situation: Wenn eine Klinik 1. in einer Region mit einem geringen Versorgungsbedarf liegt, 2. bei ihrer Schließung die wohnortnahe Versorgung nicht mehr sichergestellt wäre und 3. die Klinik aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs ein Defizit erwirtschaftet, dann hat sie künftig Anspruch auf einen Sicherstellungszuschlag. Ist das Krankenhaus in Ihrer Nähe betroffen? Einen schnellen Überblick, wie sich die Entfernungen ändern, wenn ein Versicherter im Fall einer Standortschließung das nächstgelegene Krankenhaus der Grundversorgung aufsuchen müsste, bietet der Kliniksimulator. Unter www.gkv-kliniksimulator.de kann im Internet für jedes Krankenhaus der Grundversorgung dessen Schließung simuliert werden. Damit kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, wie sich die Fahrzeit zum nächstgelegenen Krankenhaus im Falle einer Klinikschließung ändern würde. “99 Prozent der Bevölkerung”, so v. Stackelberg, “erreichen innerhalb von dreißig Minuten ein Krankenhaus der Grundversorgung. Die Hälfte haben sogar zehn und mehr Kliniken zu Auswahl. Ein klarer Hinweis darauf, dass wir einerseits in Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte bestimmte Krankenhäuser besonders unterstützen müssen, dass aber andererseits nicht jede Klinik für die gute Versorgung der Menschen notwendig ist.” Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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DKG zum G-BA-Beschluss: Sicherstellungszuschläge laufen ins Leere

Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Sicherstellungszuschlägen erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die von der Politik im Rahmen der Krankenhausreform zur Absicherung der medizinischen Grundversorgung – insbesondere im ländlichen Raum – eingeführten Sicherstellungszuschläge sind heute durch den Umsetzungsbeschluss des G-BA in die faktische Bedeutungslosigkeit befördert worden. Mit Ausnahme einiger weniger Inselkrankenhäuser dürften angesichts der mehrfachen Verknüpfung von Verhinderungsanforderungen Kliniken kaum Unterdeckungen aus dem Fallpauschalensystem mit Hilfe der Sicherstellungszuschläge ausgleichen können. Besonders unverständlich ist, dass die besonderen Nöte vieler Kliniken bei der Aufrechterhaltung von Geburtsabteilungen nicht berücksichtigt werden. Das Sterben der Geburtsstationen droht damit weiterzugehen. Das von der Politik vorgesehene Instrument wird nicht genutzt. Völlig inakzeptabel ist auch die in dem G-BA-Beschluss vorgenommene Definition einer Krankenhausabteilung. Krankenhausplanung ist Angelegenheit der Länder. Der G-BA hat nicht die gesetzliche Kompetenz, solche grundlegenden Feststellungen für das gesamte deutsche Krankenhaussystem zu treffen. Nur noch die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) kann jetzt verhindern, dass millionenfache Mehrbelastungen auf die Kliniken durch die unzulässigen G-BA-Festlegungen zum Personaleinsatz (Minutenvorgaben für den fachärztlichen Bereitschaftsdienst) in den Krankenhausabteilungen in Kraft treten.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Beitrag in der KNAPPSCHAFT bleibt stabil

Die Vertreterversammlung der Knappschaft-Bahn-See (KBS) hat in ihrer heutigen Sitzung den Haushaltsplan für das Jahr 2017 verabschiedet. Das Ausgabenvolumen im Haushaltsjahr 2017 beträgt insgesamt 48,7 Milliarden Euro. Das sind 1,3 Milliarden Euro bzw. 2,7 Prozent mehr als im laufenden Jahr. Gutes gab es seitens der Krankenkasse KNAPPSCHAFT zu verkünden: Die vorrausschauende Finanzplanung kommt den Versicherten weiterhin zugute. Der Beitrag für die Krankenversicherung KNAPPSCHAFT bleibt stabil. Anders als andere gesetzliche oder private Krankenversicherungen erhöht die KNAPPSCHAFT den Zusatzbeitrag im Jahr 2017 nicht. Zudem wurde die Krankenversicherung KNAPPSCHAFT in diesem Jahr von einer Kooperation aus Goethe Universität Frankfurt am Main, der Tageszeitung Die Welt und dem Marktforschungsunternehmen ServiceValue ausgezeichnet. Die KNAPPSCHAFT hat hierbei durch einen sehr guten Service überzeugt. Platz 22 im Gesamtranking von 2.615 Unternehmen in 304 Branchen und Platz 3 im Ranking der überregionalen Krankenkassen ist ein herausragendes Ergebnis. Die KNAPPSCHAFT erhielt damit die Gold-Auszeichnung „Service-Champion“. Die Kranken- und Pflegeversicherung wird im kommenden Jahr voraussichtlich rund 9,6 Milliarden Euro ausgeben, die Rentenversicherung 23,9 Milliarden Euro. Die Minijob-Zentrale wird 2017 Beiträge von voraussichtlich ca. 7,7 Milliarden Euro einziehen und an Sozialversicherungen und die Steuerbehörden weiterleiten. Weitere Beträge entfallen im Haushalt der KBS beispielsweise mit fast 540 Millionen Euro auf die Renten-Zusatzversicherung und mit 17 Millionen Euro auf die Seemannskasse. Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn -See

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BARMER GEK Pflegereport 2016: Postleitzahl beeinflusst Art der Pflege in Deutschland

Wie Menschen in Deutschland gepflegt werden, hängt vom Wohnort der Pflegebedürftigen ab. Das geht aus dem neuen Pflegereport der BARMER GEK hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Demnach sind die massiven regionalen Unterschiede in der Pflege die Konsequenz des Angebots vor Ort. Je mehr Pflegedienste oder Pflegeheime es gibt, desto mehr Betroffene werden von ihnen betreut. „Die Menschen bekommen offenbar nicht immer die Pflege, die sie brauchen, sondern die, die vor Ort verfügbar ist“, betonte Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Damit Betroffene die Pflege erhalten, die für sie individuell am sinnvollsten sei, forderte Straub ein Mehr an transparenter und unkompliziert abrufbarer Informationsangebote sowie flächendeckend greifende Unterstützungsleistungen insbesondere durch die Pflegekassen. Die so genannten Pflegestützpunkte könnten offenbar diese Art der Hilfen nicht bieten. Straub: „Das Konzept der Pflegestützpunkte ist gescheitert. Sie gehen klar am Bedarf der Betroffenen vorbei.“ Nötig seien stattdessen noch mehr niedrigschwellige mobile und häusliche Angebote und Unterstützungsleistungen für alle Versicherten. So hätten sich insbesondere Familiengesundheitspfleger bewährt.  Spitzenreiter Schleswig-Holstein und Brandenburg Der aktuelle Pflegereport der BARMER GEK weist große regionale Unterschiede in der Pflege aus. So spielt die Pflege in Heimen die größte Rolle in Schleswig-Holstein. Hier werden 40,5 Prozent der Pflegebedürftigen stationär gepflegt. Dementsprechend ist die Kapazität an Plätzen in Pflegeheimen mit 49,2 pro 100 Pflegebedürftigen die höchste im Bundesgebiet. Zum Vergleich: In Brandenburg sind lediglich 26,9 Plätze pro 100 Pflegebedürftige verfügbar. Dagegen werden in diesem Bundesland die meisten Menschen durch ambulante Pflegedienste oder allein durch die Familie versorgt. Bei dem Anteil der Pflegedienste wird Brandenburg (28,5 Prozent) nur von Hamburg (29,2), Sachsen (29,0) und Bremen (28,7) geringfügig übertroffen. Beeinflusst wird die Form der Pflege außerdem von der Einkommenshöhe der Pflegebedürftigen und davon, wie gut familiäre Netzwerke eine Pflege zu Hause bewältigen können oder überhaupt wollen. Bei geringem Einkommen reduzieren die privaten Zuzahlungen die Wahrscheinlichkeit, dass ein Pflegebedürftiger im Heim gepflegt wird. Zahl Pflegebedürftiger steigt unterschiedlich Während in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sowie in Berlin, Hamburg und Bremen zwischen den Jahren 2050 und 2060 die Zahl der Pflegebedürftigen steigen wird, sind in den ostdeutschen Bundesländern ausnahmslos deutliche Rückgänge zu erwarten. Zugleich wird sich der Anteil Hochbetagter deutlich erhöhen. Bis zum Jahr 2060 werden drei von vier pflegebedürftigen Männern 80 Jahre und älter sein, von den pflegebedürftigen Frauen knapp 85 Prozent.  Niedrigschwellige Angebote für alle Betroffenen Straub kritisierte, dass Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nicht genügend niedrigschwellige Angebote zur Verfügung stünden. Der BARMER GEK Chef forderte Länder und Kommunen auf, gemeinsam mit den Pflegekassen in einen strukturierten Austausch zu gehen. Ziel müsste die regelmäßige Analyse der konkreten Pflegebedarfe in den Regionen sein und das Erarbeiten passgenauer Angebote, die Pflegebedürftige und deren Familien unbürokratisch abrufen könnten. Ein Forum für diesen Austausch seien regionale Pflegekonferenzen. Sie könnten auf den individuellen Pflegebedarf in der Region vor Ort eingehen und entsprechend notwendige Angebote der Pflegekassen und anderer Träger erarbeiten. Straub: „Praxisnahe Angebote müssten auch dazu führen, dass sich Betroffene vor Ort besser vernetzen können, um gegenseitig von Erfahrungen zu profitieren.“ Gute Pflegeunterstützung für alle Betroffenen sicherstellen Die Pflegekassen sind vor allem als Impulsgeber für gute Ideen gefordert.“ So biete die BARMER GEK bislang als einzige Kasse eine individuelle Beratung durch Familiengesundheitspfleger. Vor allem Kurse für pflegende Angehörige seien besonders sinnvoll, da dabei nicht nur wichtiges Wissen vermittelt, sondern auch ein Austausch der Betroffenen untereinander ermöglicht werde. „Eine effiziente Pflegeunterstützung sollte aber nicht nur von der Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse abhängig sein. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Betroffenen in schwierigen Lebenssituationen uneingeschränkt die Unterstützung erhalten, die sie benötigen“, so Straub.            Pflegestärkungsgesetz II kostet 7,2 Milliarden Euro im Jahr 2017 Studienautor Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen bezifferte die Kosten des Pflegestärkungsgesetzes II mit rund 7,2 Milliarden Euro allein für das Jahr 2017. Diese entstehen vor allem durch Mehrausgaben für Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die vollstationäre Pflege. „Auch wenn die volkswirtschaftliche Entwicklung nur schwer abgeschätzt werden kann, so dürfte sich insgesamt in der Pflegeversicherung im Jahr 2017 ein Defizit ergeben, das deren Mittelbestand um mehr als drei Milliarden Euro reduziert“, so Rothgang. Während die beiden bereits eingeführten Pflegestärkungsgesetze die Pflegeversicherung weiterentwickelt hätten, werde das aktuell im Gesetzgebungsprozess befindliche Pflegestärkungsgesetz III vor allem „Nacharbeiten“ beinhalten. So ist es laut Rothgang notwendig, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Sozialhilfe anzuwenden. Aus dem BARMER GEK Pflegereport 2016 Übernahme von Pflegetätigkeiten: Im Jahr 2013 kümmerten sich rund 3,5 Millionen Personen um die häusliche Pflege von zirka 1,87 Millionen Pflegebedürftigen. Der Anteil der pflegenden Männer an allen Männern im Alter von mindestens 18 Jahren betrug in Westdeutschland 4,2 Prozent und der der pflegenden Frauen 6,6 Prozent. In Ostdeutschland lagen die Anteile von pflegenden Männern und Frauen mit 5,6 Prozent bzw. 8,0 Prozent genau 1,4 Prozentpunkte höher (S.16). Mehrkosten: Die Mehrkosten von 7,2 Milliarden Euro, die durch das Pflegestärkungsgesetz II allein im Jahr 2017 entstehen, fallen durch 13 verschiedene Positionen an. Allein beim Pflegegeld entstehen Zusatzausgaben von 2,274 Milliarden Euro, gefolgt von den Pflegesachleistungen mit 1,417 Milliarden Euro. Die stationäre Pflege schlägt mit zusätzlichen 1,35 Milliarden Euro zu Buche (S.50). Pflegebedürftigkeit nach Leistung: Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird in jeder Leistungsart immer größer. Während im Jahr 1996 nur 944.000 Personen Pflegegeld bezogen, waren es im Jahr 2015 bereits 1.33 Millionen. Bei der Pflegesachleistung gab es im selben Zeitraum einen Anstieg von 106.000 auf 181.000 Bezieher und bei der Kombinationsleistung von 135.000 auf 408.000 Betroffene. Die Zahl derer, die vollstationäre Pflege erhielten, erhöhte sich von 355.000 auf 677.000 Frauen, Männer und Kinder (S.72). Unterschiede zwischen den Bundesländern: Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich zwischen den Jahren 1999 und 2013 höchst unterschiedlich entwickelt. In Schleswig-Holstein stieg sie um 8,8 Prozent von 76.000 auf 83.000 Betroffene an. In Brandenburg dagegen erhöhte sie sich um 60,0 Prozent von 64.000 auf 103.000 (S.75 u. 76). Verlauf der Pflege: Je länger die Betroffenen pflegebedürftig sind, desto wahrscheinlicher ist die Inanspruchnahme professioneller Hilfe. Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit müssen nur elf Prozent aller Betroffenen sofort in die vollstationäre Pflege. Nach vier Jahren leben n
ur noch 38 Prozent aller Pflegebedürftigen. Von diesen wiederum befinden sich dann 29 Prozent in vollstationärer Pflege (S. 165).

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Gewinner des Reha-Zukunftspreises 2016 geehrt

Im Rahmen der IQMG-Jahrestagung wurde am 17. November erstmalig der Reha-Zukunftspreis verliehen. Den ersten Platz des Reha-Zukunftspreises 2016 erhielt Ann-Christin Weiland für ihre Bachelor-Thesis zu den Effekten eines Trainings mit Hilfe von Nintendo® Wii Fit Plus bei Patienten mit Multipler Sklerose. Der zweite Platz ging an die Asklepios Klinik Triberg, Fachklinik für Onkologie, für ihr digitales Reha-Nachsorgekonzept „Bewegung nach Krebs – Bewegung ist Leben.“ Zwei dritte Plätze gingen an die Moritz Klinik für ihr „Modell-Aufnahme-Team“ in der neurologischen Rehabilitation und an die Vogelsbergklinik, Dr. Ebel Fachklinik für Psychotherapie und Psychosomatik, für ihr webbasiertes Nachsorgeprogramm Adipositas. Ausführliche Informationen zu den Gewinnerprojekten finden Sie im Anhang. Das Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (IQMG) und der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) fördern mit dem Reha-Zukunftspreis 2016 Best-Practice-Beispiele in der Rehabilitation. Mit dem Reha-Zukunftspreis sollen bereits etablierte Praxisbeispiele und erfolgversprechende Projektvorhaben gewürdigt werden, die zur Optimierung der rehabilitativen Versorgung beitragen. Bewerben konnten sich Reha-Einrichtungen jeder Größe und Trägerform sowie Einzelpersonen mit ihren Projektberichten und -vorhaben oder wissenschaftlichen Arbeiten. In diesem Jahr wurden 27 Projekte eingereicht und von einer fünfköpfigen Auswahlkommission bewertet. Die Kommission bestand aus Vertretern der Rehabilitationsträger, der Rehabilitationsforschung, des IQMG und BDPK. Auswahlkriterien waren Innovation, verbesserte Versorgung und der effiziente Einsatz von Ressourcen. Im nächsten Jahr wird der Reha-Zukunftspreis wieder ausgelobt. Informationen zur Ausschreibung erhalten Sie auf der Website des IQMG: www.iqmg-berlin.de Pressemitteilung des Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen GmbH

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Bundesapothekerkammer bestätigt Kiefer als Präsidenten

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat heute Dr. Andreas Kiefer (55) einstimmig als Präsidenten bestätigt. Die nächste Amtsperiode beginnt im Januar 2017 und dauert vier Jahre. Kiefer: „Die Bundesapothekerkammer wird den Apothekerberuf zukunftssicher in allen Tätigkeitsfelder weiterentwickeln. Die wohnortnahen öffentlichen Apotheken sind und bleiben eine eigenständige Säule des Gesundheitswesens. Wir kämpfen dafür, dass jeder Patient uneingeschränkten Zugang zu einer Apotheke seiner Wahl hat.“ Kiefer ist 2006 Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand der BAK und seit 2013 Präsident. Außerdem ist er seit 2006 Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz. Vizepräsident der Bundesapothekerkammer bleibt Thomas Benkert (60), der zudem Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer ist. Auch für ihn beginnt 2017 die zweite Amtsperiode. Ebenfalls im fünfköpfigen Geschäftsführenden Vorstand der BAK bleibt Dr. Georg Engel (57), Präsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern und Krankenhausapotheker. Er ist seit Juni 2015 Mitglied des Gremiums. Wiedergewählt wurde als nicht selbstständiger Apotheker auch Wolfgang Pfeil (50), Vorstandsmitglied der Apothekerkammer Nordrhein. Neu im Geschäftsführenden Vorstand ist Ursula Funke (54) Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen. Sie folgt auf Gabriele Overwiening, die nicht mehr kandidiert hat. Die Bundesapothekerkammer befasst sich als berufspolitische Interessenvertretung mit Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, mit dem Berufsrecht und Fragen der Arzneimittelsicherheit und der pharmazeutischen Qualität. Mitglieder der BAK sind die 17 Landesapothekerkammern. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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