9. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS in Planung

Das Gesundheitssystem ist derzeit im massiven Umbruch. Die Innovationsfähigkeit der Medizin und die demographische Entwicklung prägen den Wandel. Deshalb werden heute mehr und mehr Probleme der Finanzierung und der Qualität öffentlich diskutiert. Immer stärker rücken die gesundheitspolitischen Themen auch in … Read more →

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Sind Patienten mit ihrer Patientenakte überfordert?

Notfall! Ein Patient eilt zur Notaufnahme eines Krankenhauses. Der Arzt vor Ort möchte ihn behandeln, für die Vergabe einiger Medikamente und Behandlungsmethoden benötigt er aber Patienteninformationen über dessen medizinische Vergangenheit. Die müsste er sich derzeit von den verschiedenen Ärzten oder direkt vom Patienten einholen. Umständlich sagen die einen, datenschutzkonform die anderen. Zeit, über die digitale…

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Zur Grippeimpfung in der Apotheke

Es ist Herbst, bald Winter und Zeit für die Grippeimpfungen. In der Schweiz sind einige Änderungen im Gesundheitssystem im Gange, so dürfen in manchen Kantonen die Apotheker schon impfen (vor allem gegen Grippe, vereinzelt auch schon anderes), während es in anderen Kantonen noch die Ärzte braucht, die dafür auch im Rahmen von Grippeimpfaktionen in die […]

Erfolgreicher Abschluss der Punktwert-Verhandlungen für Zahnersatz – Fortschreibung bei Festzuschüssen ab 2017

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband bewerten den erfolgreichen Abschluss der Punktwert-Verhandlungen für Zahnersatz als Beleg für eine funktionierende Selbstverwaltung. Nach schwierigen aber jederzeit konstruktiven Verhandlungen einigten sich die Selbstverwaltungspartner auf eine Erhöhung des Punktwertes bei Zahnersatz und Zahnkronen im kommenden Jahr um 2,5 Prozent im Vergleich zum aktuellen Wert. „Das Verhandlungsergebnis zeigt, dass unser auf Kompromisse angelegtes selbstverwaltetes Gesundheitswesen durchaus funktioniert. Wir nutzen unsere Handlungsspielräume, um die Versorgung der Versicherten aktiv zu gestalten. Es ist zugleich ein Beispiel dafür, dass die Selbstverwaltung die Politik entlastet, wenn man sie denn lässt“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Dr. Jürgen Fedderwitz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Wir Vertragszahnärzte begrüßen diese Lösung im Rahmen der Selbstverwaltung ausdrücklich. Denn für uns Freiberufler ist diese eine der tragenden Säulen eines Gesundheitssystems, das unseren Patienten eine besonders hochqualifizierte Versorgung erst ermöglicht. Die Politik sollte die Vorteile eines auf Ausgleich basierenden Systems zu schätzen wissen und die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltungspartner nicht durch Gesetzgebung unnötig gefährden.“ Das Verhandlungsergebnis sieht vor, dass die Honorare der etwa 53.000 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Deutschland für Zahnersatzleistungen in der genannten Höhe leicht steigen. Demzufolge erhöht sich der bundesweit geltende Punktwert von derzeit 0,8605 auf künftig dann 0,8820 Euro. Aufgrund dieser Anpassung steigen neben den Honoraren der Zahnärzte auch anteilig die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz. Beispielsweise steigt der Festzuschuss ohne Bonus für eine Krone von derzeit etwa 139 Euro auf etwas mehr als 142 Euro. Rechtsgrundlage für die Anpassung des Punktwertes sind die Regelungen im Paragraphen 57 Abs. 1 SGB V. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die Festzuschussbeträge im Bundesanzeiger in den kommenden Wochen bis zum 1. Januar 2017 veröffentlicht werden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2015 für die Versorgung ihrer Versicherten mit Zahnersatz 3,2 Milliarden Euro ausgegeben, davon entfallen etwa 1,12 Milliarden Euro auf das zahnärztliche Honorar. Die Kosten einer durchschnittlichen Zahnersatzbehandlung entstehen zu 60 bis 70 Prozent durch Material- und Laborkosten, also durch die Kosten für die Herstellung des Zahn-ersatzes. Das zahnärztliche Honorar macht in der Regel einen Anteil von 30 bis 40 Prozent der Gesamtkosten aus. Hintergrund zum Festzuschuss: Bei Zahnersatz haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse. Diese umfassen nach dem Willen des Gesetzgebers 50 Prozent des Betrags, der für die entsprechende Regelver-sorgung zu Lasten der GKV festgelegt ist. Pflegen Versicherte ihre Zähne und lassen sich regelmäßig von ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt untersuchen, kann sich der Festzuschuss erhöhen – um 20 Prozent, wenn mit dem Bonusheft nachgewiesen wird, dass in den vergangenen fünf Jahren vor der Behandlung jährlich eine Vorsorgeuntersuchung erfolgt ist, um weitere 10 Prozent, wenn dieser Nachweis für die vergangenen zehn Jahre lückenlos erbracht wird. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Arzneimittelversorgung vielfältig gestalten

Anlässlich der heute bekannt gewordenen Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, den Online-Versandhandel mit Medikamenten verbieten zu wollen, erklärt der stellv. Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Johann-Magnus v. Stackelberg: „Im 21. Jahrhundert eine ganze Branche per Gesetz vom Online-Versandhandel ausschließen zu wollen, erscheint nicht zeitgemäß. Seit Jahren ergänzen Online-Apotheken die traditionellen Apotheken bei der Medikamentenversorgung der Menschen. Gerade der Versandhandel kann dazu beitragen, dass die Versorgung von Patienten, die bereits heute im ländlichen Raum längere Anfahrtswege zu niedergelassenen Apotheken haben, verbessert wird. Zur Arzneimittelversorgung sollten alle Vertriebswege, die eine sichere Versorgung garantieren, genutzt werden – ob Pick-up-Stellen, Versandhandel oder die traditionelle Apotheke an der Ecke. Vor diesem Hintergrund sollte die Entscheidung des EuGH nicht als Bedrohung, sondern vielmehr als Chance begriffen werden. Jenseits der Lobbyinteressen der niedergelassenen Apotheker lässt sich kein Grund erkennen, warum der Online-Versandhandel mit Medikamenten pauschal verboten werden sollte.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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vdek fordert: Wettbewerb in der GKV gerechter gestalten – Versicherte entlasten

Aufgrund der positiven Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geht der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) von stabilen Beitragssätzen der Ersatzkassen in 2017 aus. Dies dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich der Druck auf die Zusatzbeitragssätze wieder verstärken werde, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, auf einem Presseworkshop. „Von 2018 bis 2020 erwarten wir steigende Zusatzbeitragssätze von voraussichtlich 1,4 Prozent, 1,6 Prozent bis 1,8 Prozent.“ Um die einseitigen Belastungen der Versicherten abzufedern, sollten die Rücklagen im Gesundheitsfonds in 2018 um weitere 1,5 Milliarden Euro abgebaut werden. Dies sei auch vor dem Hintergrund der anhaltenden Negativverzinsung eine überfällige Maßnahme. „Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve von 25 Prozent einer Monatsausgabe ist damit immer noch gewährleistet“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Darüber hinaus fordert der vdek schnellstmöglich Reformen beim Morbi-RSA. Die Spreizung der Zusatzbeitragssätze (zwischen 0 Prozent und 1,7 Prozent) sei nicht durch Managementaktivitäten der Kassen zu erklären, sondern liegt in den Verteilungskriterien des Morbi-RSA begründet, so Elsner. Dadurch entstehen Wettbewerbsnachteile für die betroffenen Kassen. Die Ersatzkassen haben der Politik daher Reformvorschläge zum Morbi-RSA präsentiert, die geeignet sind, die wettbewerbliche Schieflage zu beenden und darüber hinaus die Manipulationsanfälligkeit des Morbi-RSA sowie unnötigen Bürokratieaufwand zu vermeiden. Einzelne Vorschläge, wie Wegfall gesonderter Zuschläge bei Erwerbsminderungsrentnern, Umstellung der Krankheitsauswahl oder Einführung eines Hochrisikopools, sollten noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden. Für andere, wie die Einführung einer Regionalkomponente, sollten die notwendigen RSA-Datengrundlagen geschaffen werden. In der sozialen Pflegeversicherung hat die Bundesregierung wichtige Reformen in die Wege geleitet. Die Beitragssatzerhöhungen um 0,3 Prozent zum 1.1.2015 und 0,2 Prozent ab dem Jahr 2017 sorgen für Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,1 Milliarden Euro. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sei damit finanziell weitgehend abgesichert, so Elsner. Durch die demografische Entwicklung gerate aber auch die soziale Pflegeversicherung mehr und mehr unter Druck, die mittel- und langfristige Finanzierungsstrategien notwendig machten. „Aus unserer Sicht müssen diese jedoch innerhalb des solidarischen und umlagefinanzierten Systems angelegt sein“, sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende. Nach Berechnungen des vdek werden die Ausgaben von 29 Milliarden Euro in 2015 auf 50 Milliarden Euro ansteigen. Um durch realen Kaufkraftverlust das Pflegerisiko nicht weiter auf den Pflegebedürftigen zu verlagern, sollte aus Sicht des vdek eine automatische Kopplung der Leistungsbeträge an die Bruttolohnentwicklung erfolgen. Elsner bekräftigte ihre Forderung, auch die private Pflegeversicherung stärker in die finanzielle Verantwortung zu nehmen. Dies könne in Form eines Finanzausgleichs geschehen, der die soziale Pflegeversicherung um bis zu zwei Milliarden Euro entlasten könnte. Pressemitteilung des vdek – Verband der Ersatzkassen e. V.

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