Einer neuen Studie zufolge besteht ein Zusammenhang zwischen Ernährungsverhalten und der Entstehung von Hodgkin-Lymphomen.
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Reichlich Medikamentenmuster bei Qlaira®?
Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) dürfen die Pharmaunternehmen nur zwei Musterpackungen jedes Jahr an den Arzt abgeben.
(4) Pharmazeutische Unternehmer dürfen Muster eines Fertigarzneimittels an Personen nach Absatz 3 Satz 1 nur auf jeweilige schriftliche Anforderung, in der kleinsten Packungsgröße und in einem Jahr von einem Fertigarzneimittel nicht mehr als zwei Muster abgeben oder abgeben lassen. Mit den Mustern ist die Fachinformation, soweit diese nach § 11a vorgeschrieben ist, zu übersenden. Das Muster dient insbesondere der Information des Arztes über den Gegenstand des Arzneimittels.
Es gibt Hersteller, die das sehr genau nehmen und von ihrem Aussendienst Nachweise verlangen, wo die Muster gelandet sind. Andere sehen das besonders bei Markteinführungen nicht so eng und verteilen grosszügig entgegen den Vorschriften des AMG Medikamentenpackungen unter die Ärzte.
Zu den letzteren scheint Bayer im Falle der neuen Verhütungspille Qlaira® (gesprochen Klära) zu gehören. Im Internet findet man immer wieder Berichte von Frauen, die zwei oder gar drei Monatspackungen von ihrem Frauenarzt in die Hand bekommen haben. Und dies, obwohl die Medikamentenmuster üblicherweise mit Vorliebe unter den Angestellen der Praxis ihre Verwendung finden. Sozusagen als Ausgleich für den Stress und das karge Gehalt.
Nachzuvollziehen wäre ein nachlässiger Umgang mit der Begrenzung der Medikamentenmuster als Teil des Marketings. Kontrazeptiva sind Selbstzahlerinnenpillen, Qlaira® das teuerste Produkt auf dem Markt und es gibt kaum zwingende Gründe, die zum Teil längjährige Anwenderinnen eines Konkurrenzpräparats zum Umstieg bewegen würden. Die Pille greift tief in den Hormonhaushalt der Patientinnen ein – mit entsprechenden Nebenwirkungen, was lustiges Ausprobieren zum unkalkulierbaren Risiko zumindest für das Wohlbefinden macht. Einmal die intransparente Datenlage aussen vor zu lassen, die eigentlich für die Ärzte ein Grund zum zurückhaltenden Umgang mit den Medikamentenmustern sein sollte.
Bigottes von Halbgöttern
Aus den Antworten der Gesellschaft für Virologie (GfV) und der Deutschen Vereinigung für Viruserkrankungen (DVV) auf einen Fragenkatalog der Grünen zur HPV-Impfung:
[…]
Es ist sachlich richtig, dass die Pharmaindustrie sowohl in Fachmedien, wie auch in der Laienpresse PR betrieben hat. Dies wurde durch Zahlungen an Dritte (z.B. an das grüne Kreuz) in der Laienpresse oder durch Anzeigen in der Fachpresse finanziell unterstützt, ohne dass dies für den Konsumenten kenntlich war (siehe Antwort Frage 7.). Dies ist ein allgemeines Problem im Journalismus und betrifft nicht nur den Pharmasektor oder gar Impfungen.
Unterschrieben ist der Text von der Virologin Prof. Dr. Barbara Gärtner und einem Fachkollegen.
In einem fünfseitigen Gastkommentar in der frauenärztlichen Fachzeitschrift “gyne”, in dem Kritik an der HPV-Impfung zurückgewiesen wird und der eine unverkennbare Tendenz zugunsten des GlaxoSmithKline-Präparats Cervarix® erkennen lässt – wie auch in der Stellungnahme selbst – verzichtet Gärtner allerdings dann doch lieber auf die Offenlegung ihrer offenkundig vorhandenen
eigenen finanziellen Verbindungen zu GlaxoSmithKline.
Lantus®: Verantwortung auf dem Verschiebebahnhof
Diabetes-Fachärzte waren blind gegenüber möglichen Risiken von Lantus® (Insulin Glargin) für Tumorpatienten bzw. Patienten mit hohem Risiko für Krebs. So kann die Eingangssequenz des TV-Beitrags im MDR-Magazin FAKT interpretiert werden. Vor knapp zwei Monaten auf der Jahrestagung der Deutschen Diabetes-Gesellschaft in Leipzig hatten die Autoren Ärzte gefragt, ob sie ein Problem damit hätten, einem Tumorpatienten Lantus zu verschreiben.
FAKT zeigt, dass trotz der Indizien für eine möglicherweise erhöhte Gefährdung der Patienten durch Krebs, die es seit Jahren gegeben hat, Fachärzte und Verantwortliche in der Fachgesellschaft kritiklos den Informationen des Herstellers gefolgt sind. In dem TV-Beitrag distanziert sich der Chef Leitlinienkommission der DDG, Prof. Werner Scherbaum, von der von ihm verfassten “Patienteninformation zur Sicherheit der zugelassenen Insulinanaloga” und verweist auf Expertenkommissionen wie die der DDG oder die Zulassungsbehörden, auf die er sich verlassen hätte. Auch das BfArM macht keine gute Figur:
“Die Tierversuche als solche waren nicht ausreichend. Sie waren im Prinzip ungültig!” Frage: “Aber es gab Ergebnisse an Knochenkrebszellen aus Zellstudien, die tatsächlich schon Besorgnisse erregt haben, die mit diesem Argument relativiert wurden. Das sehen Sie heute kritisch?” “Das sehe ich heute schwierig. Die Beurteilung eines Medikaments ist immer die Gesamtschau aller Daten, die vorliegen. Und in der Tat besteht zunächst ein Signal der Kanzerogenität oder der Förderung des Wachstums von Krebszellen in der Zellkultur. Die Tierversuche waren nicht geeignet, diesen Verdacht auszuräumen!”
Schon bei der Markteinführung vor 9 Jahren warnte der unabhängige Arzneimittel-Informationsdienst arznei-telegramm (a-t), dass das Insulinanalog ist potenziell kanzerogen sei. Das a-t sah sich nach der kürzlichen Veröffentlichung der Studien, die einen Zusammenhang zwischen der häufigen Einnahme von Lantus® und der Entstehung von Krebs gezeigt hatten, bestätigt und forderte eine Marktrücknahme.