Viele Menschen halten den Fruchtzucker (Fruktose) für gesünder als anderen Zucker, immerhin kommt er ja im ach so gesunden Obst vor. Und tatsächlich führt Fruktose im Gegensatz zur Glukose nicht zu so einem starken Anstieg des Blutzuckerspiegels und in der Folge nicht zu einem so dramatischen Anstiegs des Insulins. Doch hat Fruktose einige andere Nachteile. […]
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Ein Dogma der Krebsmedizin fällt
Vor wenigen Tagen erschien ein aufsehenerregender Artikel in der FAZ. Eine von der Universität München geleitete Forschergruppe bezeichnet darin die routinemäßige Entfernung der Lymphknoten "als nicht mehr zeitgemäß". Eine weitere provokante Aussage der Mediziner: "Metastasen metastasieren nicht".
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Hat Tip: Pharmalot
Zwangsholzklasse bei der PKV rechtens
Die Gesundheitsreform der Grossen Koalition ist in zentralen Punkten rechtens: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage von fünf privaten Krankenversicherungen gegen die Reform zurückgewiesen. Die privaten Krankenkassen müssen für weiterhin einen Basistarif für pauschal 570 Euro im Monat anbieten, dessen Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen liegen. Sozusagen eine Zwangsholzklasse im Luxusliner PKV. Für diese Versicherten entfällt die sonst obligatorische Gesundheitsprüfung. Dies macht den Tarif für die privaten Krankenkassen zu einem Zuschussgeschäft. Die DKV und Viktoria (DKV-Ergo-Gruppe) geben an, dass diese Mitglieder mit 3120 Euro im Jahr unterversichert seien.
Hochgerechnet auf die 8,6 Millionen privat Krankenversicherten liegt der Anteil der Basisversicherten bei unter 1 Promille. Die Klage war nicht primär finanziell begründet, sondern ein Kampf gegen das System. Das Bundesverfassungsgericht hat nun festgestellt, dass die privaten Krankenkassen ein Teil des Gesundheitssystems sind und sie ihren Anteil am sozialen Ausgleich tragen müssen. Damit wird die Existenzberechtigung der der PKV weiter unterminiert, ein Abbruch auf Raten, denn die nächste Gesundheitsreform wartet schon.