Ein sehr schönes Interview mit dem evangelischen Theologen, Zen- und Yoga-Lehrer Prof. Dr. Michael von Brück über die buddhistische Philosophie und Praxis.
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US-Schmerzforscher als Studienfälscher entlarvt
Ein Wissenschaftler soll über 12 Jahre lang 21 Studien zur postoperativen Schmerztherapie gefälscht haben. Mit seinen Veröffentlichungen hatte er die Schmerztherapie revolutioniert und den Umsatz der Hersteller von nebenwirkungsreichen COX2-Hemmern, wie Celebrex® von Pfizer oder Vioxx® von Merck & Co. in die Höhe getrieben. Aber auch den Einsatz des Antidepressivums Effexor® (in Deutschland Trevilor®, in Österreich Efectin®) von Wyeth in der Schmerztherapie hatte er aufgrund seiner gefälschten Studien empfohlen.
Scientific American nennt den Fall: A Medical Madoff.
Das ist ein Super-GAU für den medizinischen Wissenschaftsbetrieb.
Weiter widerrechtliche Laienwerbung von MSD Austria
1. die Arzneimittelwerbung, die für Verbraucher bestimmt ist (Laienwerbung),
2. die Arzneimittelwerbung für Personen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind (Fachwerbung),
…
§ 51. (1) Laienwerbung darf nicht für
1. Arzneispezialitäten, die der Rezeptpflicht unterliegen,
…
betrieben werden.
Aus dem österreichischen Arzneimittelgesetz.
Wie trennt MSD Österreich bei dem Diabetes-Medikament Januvia® im Internet die Fachwerbung von der Laienwerbung?
Durch nette Buttons in Magenta.
Damit ist nicht sichergestellt, dass die Informationen nur Personen erreichen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind. Sollte ein klarer Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz sein. Was aber in Österreich weder Behörden noch Mitbewerber besonders interessiert. Die Seite steht unverändert schon mindestens seit Juni im Netz.
Durch die Werbung könnte MSD Österreich (dortige Tochterfirma des Pharmakonzerns Merck & Co.) auch deutsches Recht verletzen. Das Telemediengesetz legt fest:
5) Das Angebot und die Erbringung von Telemedien durch einen Diensteanbieter, der in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG niedergelassen ist, unterliegen abweichend von Absatz 2 den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts, soweit dieses dem Schutz
…
2. der öffentlichen Gesundheit,
3. der Interessen der Verbraucher, einschließlich des Schutzes von Anlegern,
vor Beeinträchtigungen oder ernsthaften und schwerwiegenden Gefahren dient und die auf der Grundlage des innerstaatlichen Rechts in Betracht kommenden Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Schutzzielen stehen.
In Deutschland darf nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden. Das HWG dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und des Verbrauchers. Ich bin kein Jurist, aber somit sollte auch die deutschsprachige Seite zu Januvia® von MSD Österreich, trotz des Firmensitzes in Wien und der .at-Domain, in den Geltungsbereich des HWG fallen und das Herkunftsland-Prinzip nicht gelten.
Die rechtlichen Implikationen dadurch, dass im Herkunftsland die Internetseite wahrscheinlich auch nicht mit den Gesetz vereinbar ist und wie sich das auf das Privileg des freien Dienstleistungsverkehrs von Telemedien durch Anbieter, die in einem anderen Staat innerhalb der EU niedergelassen sind, auswirkt, überlasse ich mal den Juristen. Nach meiner Meinung stände einem Unterlassungsanspruch nichts entgegen, da auch nach der österreichischen Rechtsordnung ein Unterlassungsanspruch bestände.
Schweinegrippenjournalismus
Die Pro7-Nachrichten wie auch die Zeitungen und das Online-Angebot Der Westen der WAZ-Mediengruppe hatten vor zwei Wochen eine sensationelle Story aufgespürt. Sie beginnt so:
Bei dem diskriminierten “Schweinegrippe”-Patienten “Rüdiger Alt”, der in dem Artikel und auch in dem Beitrag in den Pro7-Nachrichten ausführlich zu Wort kommt, handelte es sich in Wahrheit um den kerngesunden Komiker Jan Böhmermann, seit neuestem in Diensten der “Harald-Schmidt-Show”. Die Geschichte erinnert an das jüngste Bluewater-Medienskandälchen.
Während die offizielle Auflösung erst gestern abend in der Harald-Schmidt-Show erfolgte, blieb der Hinweis eines Kommentators unter dem Artikel auf “DerWesten” zwei Wochen lang von der Redaktion ungelesen. Dieser schrieb bereits am Nachmittag des Erscheinens des Online-Artikels:
Ich hab diesen “Rüdiger Alt” gerade bei ProSieben News gesehen mit ähnlicher Berichterstattung. Bei dieser Person handelt es sich allerdings um Jan Böhmermann, ein recht berühmter Komödiant vom WDR. Der führt gerne mal ein paar Reporter aufs Glatteis, er hat z.B. mal verkleidet eine Pressekonferenz des “ersten türkischen Kölner-Karnevalsverein” gegeben und am nächsten Tag stand die Schlagzeile in vielen Zeitungen und lief im Fernsehen.
Auch die neuen Kommentare von Harald-Schmidt-Fans haben bislang keine Wirkung gezeigt. Der Artikel ist immer noch unverändert online.
Update, 11:40: Mittlerweile wurde der Artikel mit einem entsprechenden Hinweis versehen. In einem ergänzenden Kommentar heißt es:
Herr Böhmernann hat uns tatsächlich ergolgreich reingelegt. Auslöser der Geschichte war die Ankündigung der Demo in Köln. Das schien uns so obskur, dass wir mal prüfen wollten, welcher Irre dahinter steckt. Eindruck nach unserem Interview: “Rüdiger Alts” Geschichte ist schrill – er hat sie aber glaubhaft rübergebracht. Das gilt ebenso für den 2. Kranken, den wir in der Sache kontaktierten. Eine Gegenrecherche beim Arbeitgeber war natürlich nicht möglich. Und die Demo (das Demochen) hat dann ja auch stattgefunden. Fazit: Man konnte die Geschichte bringen oder beerdigen. Wir haben versucht, sie möglichst sachlich zu halten – auch als Beleg für die seltsamen Auswüchse der Schweinegrippenpanik.
Man hätte sie beerdigen sollen, wie wir jetzt wissen. Wir entschuldigen uns bei den Usern.
Alles in allem war es aber ‘ne herrlich subversive Guerilla-Aktion.
Die Redaktion